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   OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09   

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https://dejure.org/2009,10010
OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer Umgangssache; hälftige Aufteilung der Gerichtskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in Umgangssachen; Kostenentscheidung in Umgangssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; FamFG § 81
    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in Umgangssachen; Kostenentscheidung in Umgangssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1468
  • MDR 2010, 403
  • FamRZ 2010, 998
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Die Anfechtung einer Kostenentscheidung vermöge an der Qualifikation einer Familiensache als vermögens- oder nicht vermögensrechtlich nichts zu ändern (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998, 999; Fölsch Das neue FamFG in Familiensachen § 5 Rn. 15; Kemper/Schreiber/Schneider Familienverfahrensrecht 2. Aufl. § 82 Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Im Rahmen der aufgrund dieser besonderen Umstände - in Anwendung von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG - zu treffenden Billigkeitsabwägung ist mit zu berücksichtigen, dass in Sorgerechts- und Umgangsverfahren grundsätzlich mit der Auferlegung der Kosten auf einen Elternteil allein Zurückhaltung geboten ist (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1695; Prütting/Helms/Feskorn , FamFG, 2. Aufl. 2011, § 81 Rn. 14 a; Bumiller/Harders , FamFG, 10. Auflage 2011, § 84 Rn. 4), denn Sorgerechts- und Umgangssachen werden regelmäßig im Interesse des Kindes geführt.
  • OLG Jena, 28.03.2018 - 1 WF 79/18

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung im Sorgerechtsverfahren:

    In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben (OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468, 1469).

    Der Umstand, dass der Sorgeantrag für erledigt erklärt wurde, kann allein jedenfalls eine Abweichung von diesem Grundsatz nicht rechtfertigen ( OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2077 OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468 ff).

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