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   OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07   

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https://dejure.org/2007,7461
OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07 (https://dejure.org/2007,7461)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2007 - 7 WF 216/07 (https://dejure.org/2007,7461)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2007 - 7 WF 216/07 (https://dejure.org/2007,7461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines erhöhten Barunterhalts; Kriterien für die Bestimmung eines angemessenen Barunterhalts; Besonderheiten bei einer Wohnsitzverlegung des Unterhaltsberechtigten ins Ausland; Notwendigkeit der Anpassung des Unterhalts an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; EStG § 33a
    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in Ecuador lebenden Unterhaltsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslandsunterhalt - Düsseldorfer Tabelle ist nicht das Maß aller Dinge!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unterhaltsberechtigter im Ausland

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Höhe des Unterhaltsanspruchs von im Ausland wohnenden Berechtigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt für im Ausland lebende Kinder - Düsseldorfer Tabelle nicht ohne weiteres anwendbar - Gebührender Lebensstandard muss ermöglicht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.04.1994 - 1 UF 188/93

    Türkische Ehefrau; Anwendung deutschen Unterhaltsrechts; Begründung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07
    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (Schreiben vom 17.11.2003, zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de) in der seit 01.01.2004 geltenden Fassung (so - unter Anwendung der früheren Fassungen - z.B. auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 887 f, 888).

    Außerdem werden die Tabellen des Statistischen Bundesamtes immer nur für vergangene Zeiträume erstellt, weshalb sie für die Festlegung des künftigen Unterhalts kaum aussagekräftiger sind als die pauschalierendere Ländergruppeneinteilung (in diesem Sinne auch Passauer, Rechtsprobleme in Familiensachen mit polnischen Parteien und Beteiligten, FamRZ 1990, 14 ff, 21), und beziehen sich nach den beigefügten Erläuterungen auf einen deutschen Warenkorb ohne Miete (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38), der nicht ohne Weiteres auf die Lebensverhältnisse im Ausland übertragen werden kann.

  • OLG Koblenz, 16.07.1998 - 11 UF 614/97

    Einfluss eines ausländischen Urteils auf eine neue Klage im Inland; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07
    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (Schreiben vom 17.11.2003, zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de) in der seit 01.01.2004 geltenden Fassung (so - unter Anwendung der früheren Fassungen - z.B. auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 887 f, 888).

    Ob der hiernach ermittelte Betrag wiederum zu erhöhen ist, um den im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten in gewissem Umfang an dem höheren Lebensstandard des in Deutschland lebenden Unterhaltspflichtigen teilhaben zu lassen (so OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ), mag hier dahinstehen.

  • BayObLG, 17.06.1999 - 1Z BR 169/98

    Zusammengesetzter Doppelname als Geburtsname eines Kindes, wenn die Eltern keinen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07
    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (Schreiben vom 17.11.2003, zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de) in der seit 01.01.2004 geltenden Fassung (so - unter Anwendung der früheren Fassungen - z.B. auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 887 f, 888).

    Ob der hiernach ermittelte Betrag wiederum zu erhöhen ist, um den im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten in gewissem Umfang an dem höheren Lebensstandard des in Deutschland lebenden Unterhaltspflichtigen teilhaben zu lassen (so OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ), mag hier dahinstehen.

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07
    Vielmehr sind für die Höhe des Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgebend, die der Unterhaltsberechtigte an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (BGH, FamRZ 1987, 682 ; Staudinger/Mankowski, BGB , Neubearbeitung 2003, Anh. I zu Art. 18 EGBGB , Rdn. 331 m.w.N.; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl, § 7, Rdn. 22).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1998 - 17 UF 351/97

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Eintritt

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07
    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (Schreiben vom 17.11.2003, zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de) in der seit 01.01.2004 geltenden Fassung (so - unter Anwendung der früheren Fassungen - z.B. auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 887 f, 888).
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Zwar wird hier für die Frage der Unterhaltspflicht auf das für die betroffenen Personen anwendbare Recht abgestellt (siehe nur Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.09.2012, 9 UF 220/11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2007, 7 WF 216/07, juris).

    Die Höhe des Unterhaltsanspruches, die im lettischen Gesetz nicht im Einzelnen geregelt ist, richtet sich dann nach den Unterhaltswerten der Düsseldorfer Tabelle, welche wiederum unter Beachtung der Ländergruppeneinteilung des Bundesministeriums der Finanzen für die Bemessung ausländischer Verhältnisse zu kürzen sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.09.2012, 9 UF 220/11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03,2007, 7 WF 216/07, juris).

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer

    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (vgl. OLG Koblenz - 7 WF 216/07 - 08.03.2007, OLGReport Koblenz 2007, 748 = FamRZ 2007, 1592 ).

    Zutreffend verweist die Klägerin daher darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senates (FamRZ 2007, 1592 ) in einem solchen Fall die auf die deutschen Lebensverhältnisse abgestimmten Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht unbesehen übernommen werden können.

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Danach kann eine Anpassung des Bedarfs an die in Deutschland herrschenden Verhältnisse entweder nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgen oder nach den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Werten zur Verbrauchergeldparität (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1592 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 11 Ta 214/11

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsvoraussetzung - hinreichende Erfolgsaussichten

    Aufgrund der Unterhaltspflichten des Klägers und der nach § 115 ZPO anzusetzenden Freibeträge bleibt dem Kläger kein einzusetzendes Einkommen, selbst dann, wenn man die Freibeträge, in entsprechender Anwendung der Ländergruppeneinteilung des Bundesministeriums der Finanzen (vgl. insoweit OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07), nur zu drei Viertel berücksichtigen wollte,.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2012 - 9 UF 220/11

    Kindesunterhalt: Anwendbares Recht und Bestimmung der Anspruchshöhe bei

    Wie andere Oberlandesgerichte auch (vgl. nur OLG Koblenz FamRZ 1998, 1532; 2000, 56; 2007, 1592; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 37/38; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 887/888) orientiert sich der erkennende Senat insoweit an der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG.
  • LAG Hamm, 07.11.2018 - 5 Ta 367/18

    Berücksichtigung des Unterhalts an im Ausland lebende Kinder im Rahmen der

    Bei durch Barunterhalt unterhaltenen Kindern richten sich die angemessenen Unterhaltsbeträge nach übereinstimmender Meinung der familiengerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 08. März 2007 - 7 WF 216/07 -, juris) und des BFH (siehe hierzu BFH, Urteil vom 9.3. 2017 - VI R 33/16, juris) nach den Verhältnissen des Aufenthaltslandes.
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