Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8616
OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfahrens auf Abänderung eines Ehescheidungsurteils ; Korrektur der Entscheidung über denöffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung durch Zuwendungen Dritter begründeter Versorgungsanrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 133/85

    Rentenversicherung - Anwartschaft - Ausgleich - Ehe - Trennungszeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Dies gilt auch dann, wenn die verwendeten Geldmittel zweckgebunden zugewendet worden sind (Anschluss BGH, 8. Oktober 1986, IVb ZB 133/85, FamRZ 1987, 48).

    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).

  • OLG Bamberg, 21.09.1987 - 7 UF 43/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Wurde eine unentgeltliche Zuwendung eines Dritten (hier: der Mutter an die noch nicht verheiratete Tochter) bereits bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs durch Einstellung in das Anfangsvermögen als Schenkung berücksichtigt, scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB aus (Anschluss OLG Bamberg, 21. September 1987, 7 UF 43/87, FamRZ 1989, 509).

    Auch aus diesem Grund scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs aus (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1989, 509 zum umgekehrten Fall, wonach eine beim Versorgungsausgleich unberücksichtigte Zuwendung nicht zusätzlich dem Anfangsvermögen des Zugewinnausgleichs zugerechnet werden kann).

  • OLG Koblenz, 16.04.1987 - 15 UF 1419/86

    Erneute gerichtliche Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81

    Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 910/80

    Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
  • OLG MÜnchen, 16.11.1990 - 26 UF 1249/90

    Beamtenähnliche Versorgung für Angestellte von Landeszentralbanken

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht