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   OLG Koblenz, 04.11.2010 - 7 WF 872/10   

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https://dejure.org/2010,4123
OLG Koblenz, 04.11.2010 - 7 WF 872/10 (https://dejure.org/2010,4123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2010 - 7 WF 872/10 (https://dejure.org/2010,4123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2010 - 7 WF 872/10 (https://dejure.org/2010,4123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 Abs 2 S 2 ZPO, § 1361 Abs 4 S 4 BGB, § 1580 BGB, § 1605 Abs 1 S 1 BGB
    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Befugnis zur Zuleitung des Verfahrenskostenhilfeantrags an den Gegner zur Stellungnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Auskunftsanspruchs bzgl. der Übermittlung von Erklärungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei im Prozesskostenhilfeverfahren

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Vermögensverhältnisse sind dem anderen offenzulegen im VKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 S. 2; BGB § 1361 Abs. 4 S. 4
    Voraussetzungen der Übermittlung der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen an die Gegenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe als Informationsquelle für getrennt lebende Ehegatten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    VKH-Antrag zur Überprüfung an den getrennt lebenden Ehepartner?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Gibst Du Dein Einkommen bekannt, um Prozesskostenhilfe zu bekommen, dann kriegt der Gegner die Daten vom Gericht für die Berechnung seines Unterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PKH: Getrennt lebender Ehegatte muss anderem Ehegatten Vermögensverhältnisse offenbaren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren - Kein Schutz für Vermögensangaben beim Familiengericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 509
  • FamRZ 2011, 389
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Unter der Voraussetzung, dass zwischen den Parteien ein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch über Einkünfte und Vermögen besteht, erschien es verfahrensökonomisch, den Gegner sogleich in das Verfahren einzubeziehen, um etwaige Unrichtigkeiten in der Erklärung so früh wie möglich korrigieren zu können (BT-Drucks. 16/6308 S. 325; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2011, 389; OLG Naumburg Beschluss vom 20. September 2013 - 8 WF 140/13 - juris Rn. 10 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Allerdings wird es bei einer Überlassung von Verfahrenkostenhilfeunterlagen im Sinn von § 117 Abs. 2 ZPO in der obergerichtlichen Rechtsprechung für geboten erachtet, die sofortige Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise schon gegen die Zwischenentscheidung zuzulassen, um effektiven Rechtschutz zu gewähren und weil die Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeakte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen kann (OLG Brandenburg, MDR 2010, 1217; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. September 2013 - 8 WF 140/13 (VKH), juris Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010 - 7 WF 872/10, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 597).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2017 - 20 VA 1/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag des Gegners auf Einsicht in Erklärung über

    Derartige materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Ehegatten als Beteiligte gegeneinander bestehen regelmäßig aus § 1379 Abs. 1, § 1580 S. 1, S. 2 i. V. m § 1605 Abs. 1 BGB, wobei im Rahmen des § 117 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO nach wohl überwiegender Ansicht allein die rechtliche Existenz eines solchen Anspruchs genügt (so z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010, 7 WF 872/10, Rn. 10; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2011, Az. 5 WF 100/11, Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014, Az. 2 WF 167/14, Rn. 12, jeweils zitiert nach juris; Wache in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. § 117 ZPO, Rn. 28; Viefhues in Münchener Kommentar zum FamFG, § 77 FamFG, Rn. 10; jeweils m. w. N.), um nicht die Klärung der Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche im Einzelfall in das Verfahrenskostenhilfeverfahren zu verlagern.
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2014 - 2 WF 167/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Befugnis des Gerichts zur Überlassung

    Aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes und weil die Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeakte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen kann, ist es geboten, die sofortige Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zuzulassen (vgl. OLG Naumburg, Bes. vom 20.09.2013, 8 WF 140/13 in FuR 2014, 432; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 125; OLG Koblenz FamRZ 2011, 389).

    Auch muss der Auskunftsanspruch nicht Gegenstand des Verfahrens sein, für das Verfahrenskostenhilfe beantragt ist (MünchKommZPO/Viefhues, 3. Aufl., § 77 FamFG Rn. 6; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 Tz. 8; OLG Koblenz FamRZ 2011, 389 Tz. 9; OLG Naumburg FuR 2014, 432 Tz.10, 12).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 2 WF 311/17

    Verfahrenskostenhilfe: Zugänglichmachung der Belege aus Erklärung für den

    Nach ganz herrschender Meinung genügt die rechtliche Existenz eines derartigen Anspruchs (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2017 zu 20 VA 1/17, OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2017 zu Az.: 7 WF 872/10, Rdn. 10; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 12. Oktober 2011 zu Az.: 5 WF 100/11, Rdn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014 zu Az.: 2 WF 167/14, Rdn. 12, alle zit.n. juris; Wache, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Rdn. 28 zu § 117 ZPO; Viefhues, in: Münchner Kommentar zum FamFG, Rdn. 10 zu § 77 FamFG).

    Unter der Voraussetzung, dass zwischen den Parteien ein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch über Einkünfte und Vermögen besteht, erschien es verfahrensökonomisch, den Gegner sogleich in das Verfahren einzubeziehen, um etwaige Unrichtigkeiten in der Erklärung so früh wie möglich korrigieren zu können (BT-Drucks. 16/6308 S. 325; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2011, 389; OLG Naumburg Beschluss vom 20. September 2013 - 8 WF 140/13 - juris Rn. 10 mwN).

  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

    Insofern ist der vorliegende Fall gänzlich anders gelagert als es die den von den Antragstellern in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) und des OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 125) zugrunde liegenden Sachverhalte sind.

    Der von Viefhues (jurisPR-FamR 6/2011 Anm.6) in einer Anmerkung zu der oben erwähnten Entscheidung des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) vertretenen Auffassung, wonach, sofern man in Streitfällen die Entscheidung des Gerichts über das Einsichtsrecht als beschwerdefähig ansehe, dies konsequent auch für den Gegner des Verfahrenskostenhilfeantrags gelten müsse, dem keine Einsicht in die Unterlagen gewährt werde, schließt sich der Senat nicht an.

  • OLG Naumburg, 20.09.2013 - 8 WF 140/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit der Weitergabe von

    Andererseits muss vorliegend die Anfechtung der Weitergabe der Unterlagen nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen der damit verbundenen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Antragstellerin (Art. 2 Abs. 1 GG) eröffnet sein, so dass auch für die Frage des Einsichtsrechts des Gegners das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 127 Abs. 2 ZPO gegeben sein muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2010 - 9 WF 222/10 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 04. November 2010 - 7 WF 872/10 -, juris).
  • OLG Schleswig, 15.12.2014 - 13 WF 189/14

    Familiensache: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in die

    Der Verneinung einer Beschwerdebefugnis des Antragsgegners gegenüber einer abschlägigen Entscheidung des Gerichts nach § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO steht nicht entgegen, dass mehrere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 125; OLG Koblenz, FamRZ 2011, 389; OLG Naumburg, NZFam 2014, 1057; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014, Az. 2 WF 167/14) Antragstellern gegen die in der Offenlegung der Antragsunterlagen liegende Nebenentscheidung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 ZPO die Beschwerde eröffnet haben.
  • AG Eisleben, 22.05.2013 - 3 F 191/13

    Verfahrenskostenhilfe: Anspruch des Antragsgegners auf Einsicht in die

    Es reicht die bloße Existenz eines solches Rechtes, der Anspruch muss weder fällig, noch Gegenstand des Verfahrens sein, (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12.10.2011 Az: 5 WF 100/11, OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010, 7 WF 872/10).
  • AG Eisleben, 22.05.2013 - 3 F 191/13 VKH1

    Verfahrenskostenhilfe: Anspruch des Antragsgegners auf Einsicht in die

    Es reicht die bloße Existenz eines solches Rechtes, der Anspruch muss weder fällig, noch Gegenstand des Verfahrens sein, (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12.10.2011 Az: 5 WF 100/11, OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010, 7 WF 872/10).
  • AG Bremen, 03.04.2012 - 67 F 3685/11 VKH1
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