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   VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284   

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https://dejure.org/2009,74891
VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284 (https://dejure.org/2009,74891)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284 (https://dejure.org/2009,74891)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 7 ZB 06.3284 (https://dejure.org/2009,74891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft; Bindungswirkung; Wiederaufgreifen; Rücknahme, Widerruf; subjektiver Erkenntniszuwachs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 05.01.2018 - 7 ZB 18.31

    Verlinkung eines Internetangebots mit rechtsextremem Inhalt

    Abgesehen davon, dass sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) bezieht und nicht auf die vom Kläger in diesem Zusammenhang beanspruchte Meinungsfreiheit i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, genügt die nach Auffassung des Rechtsmittelführers fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung eines Rechtssatzes nicht den Zulassungsanforderungen an die Divergenzrüge (vgl. dazu auch: BayVGH B.v. 15.1.2009 - 7 ZB 06.3284 - juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11

    Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines

    Vielmehr muss sich ein Prozessbevollmächtigter im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bemühen, einen solchen Hinderungsgrund selbst in zumutbarere Weise zu beseitigen (vgl. statt vieler nur: Bay.VGH, Beschluss v. 15.01.2009, 7 ZB 06.3284; m. w. Nachw.; juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09

    Klagerücknahmefiktion - Terminaufhebung - Vertagung

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) liegt also nur dann vor, wenn einem Prozessbeteiligten trotz zumutbarer Eigenanstrengungen die Möglichkeit zur ausreichenden Äußerung verweigert oder abgeschnitten wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 7 ZB 06.3284 - Juris RdNr. 16).
  • VG München, 22.11.2011 - M 2 K 11.4305

    Allgemeinverfügung; Gülleausbringungsverbot; Terminsverlegung

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Beteiligter darauf verwiesen werden kann, sich im Termin durch einen anderen der Sozietät angehörenden Anwalt vertreten zu lassen, zumal der Kläger hier nicht einen speziellen Anwalt, sondern die gesamte Kanzlei bevollmächtigt hat (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., zu § 102, RdNr. 4 m.w.N.; vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998, 6 B 18/98, NVwZ-RR 1998, 568; BayVGH, Beschl. v. 28.09.1998, 19 ZB 98.34323; v. 15.01.2009, 7 ZB 06.3284; v. 17.03.2009, 3 ZB 07.2219; Urt. v. 29.01.2002, 21 B 98.1583; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.1998, A 12 S 157/98, jew. ).
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2976

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2979

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2978

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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