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VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft; Bindungswirkung; Wiederaufgreifen; Rücknahme, Widerruf; subjektiver Erkenntniszuwachs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 05.01.2018 - 7 ZB 18.31
Verlinkung eines Internetangebots mit rechtsextremem Inhalt
Abgesehen davon, dass sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) bezieht und nicht auf die vom Kläger in diesem Zusammenhang beanspruchte Meinungsfreiheit i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, genügt die nach Auffassung des Rechtsmittelführers fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung eines Rechtssatzes nicht den Zulassungsanforderungen an die Divergenzrüge (vgl. dazu auch: BayVGH B.v. 15.1.2009 - 7 ZB 06.3284 - juris). - VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11
Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines …
Vielmehr muss sich ein Prozessbevollmächtigter im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bemühen, einen solchen Hinderungsgrund selbst in zumutbarere Weise zu beseitigen (vgl. statt vieler nur: Bay.VGH, Beschluss v. 15.01.2009, 7 ZB 06.3284; m. w. Nachw.; juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
Klagerücknahmefiktion - Terminaufhebung - Vertagung
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) liegt also nur dann vor, wenn einem Prozessbeteiligten trotz zumutbarer Eigenanstrengungen die Möglichkeit zur ausreichenden Äußerung verweigert oder abgeschnitten wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 7 ZB 06.3284 - Juris RdNr. 16).
- VG München, 22.11.2011 - M 2 K 11.4305
Allgemeinverfügung; Gülleausbringungsverbot; Terminsverlegung
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Beteiligter darauf verwiesen werden kann, sich im Termin durch einen anderen der Sozietät angehörenden Anwalt vertreten zu lassen, zumal der Kläger hier nicht einen speziellen Anwalt, sondern die gesamte Kanzlei bevollmächtigt hat (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., zu § 102, RdNr. 4 m.w.N.; vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998, 6 B 18/98, NVwZ-RR 1998, 568; BayVGH, Beschl. v. 28.09.1998, 19 ZB 98.34323; v. 15.01.2009, 7 ZB 06.3284; v. 17.03.2009, 3 ZB 07.2219;… Urt. v. 29.01.2002, 21 B 98.1583; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.1998, A 12 S 157/98, jew. ). - VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2976
Erinnerung gegen Kostenansatz
Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. - VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2979
Erinnerung gegen Kostenansatz
Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. - VGH Bayern, 10.12.2009 - 7 M 09.2978
Erinnerung gegen Kostenansatz
Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Az. 7 ZB 06.3284) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. Oktober 2006 (Az. B 3 K 04.1008) abgelehnt und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.