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   VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146   

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VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146 (https://dejure.org/2009,71819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2009 - 7 ZB 09.146 (https://dejure.org/2009,71819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 7 ZB 09.146 (https://dejure.org/2009,71819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Diplomstudium Informatik; Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens der Diplomprüfung; Anmeldung und Zulassung zur Prüfung; Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ohne Anmeldung; Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen; Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 14 ZB 08.1804

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen (zuletzt BayVGH vom 22.9.2009 Az. 14 ZB 08.1804 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Gemäß § 15 RaPO i. V. m. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 RaPO obliegt der Prüfungskommission die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen; die Bewertung von Prüfungsleistungen obliegt hingegen den Prüfern i. S.v. § 3 Abs. 6 RaPO (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris Rn. 6 f.; VG Augsburg, U.v. 28.9.2010 - Au 3 K 10.1117 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Anfechtung der Verzichtserklärung wegen

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris; B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Erfolglose Berufungszulassung - Wirksamer Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris; B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 ZB 16.245

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Kokain im Haar

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 C 14.17

    Exmatrikulation; endgültiges Nichtbestehen einer erforderlichen Prüfung;

    Bei einer großzügigen Zulassung von Ausnahmen von der Anmeldepflicht bestünde die Gefahr der Umgehung der durch die Prüfungsordnung begrenzten Zahl der Prüfungsversuche (BayVGH, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 7 ZB 15.1072

    Entzug des akademischen Grades wegen Plagiats

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen (BayVGH, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 m. w. N. - juris).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.313

    Keine rückwirkende Beendigung des Teilnehmerverhältnisses oder Befreiung von der

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, sondern davon absieht, einen förmlichen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH vom 7.12.2009 Az. 7 ZB 09.146 ).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.1054

    Gehörsverstoß; Aufklärungsrüge als geltend gemachter Grund für die Zulassung der

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