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   VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816   

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VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816 (https://dejure.org/2012,41181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816 (https://dejure.org/2012,41181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 7 ZB 12.1816 (https://dejure.org/2012,41181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer Professur sind vorbereitende Verfahrenshandlungen, gegen die nach § 44a VwGO kein isolierter Rechtsschutz möglich ist. Auch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben Stellenbewerber, die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierter Rechtsschutz i.S.d. § 44a VwGO gegen Stellenausschreibungen und Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer Professur; Unterlassungsanspruch bzgl. einer Ausschreibung und auf Neuausschreibung i.R.d. Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierter Rechtsschutz i.S.d. § 44a VwGO gegen Stellenausschreibungen und Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer Professur; Unterlassungsanspruch bzgl. einer Ausschreibung und auf Neuausschreibung i.R.d. Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 225
  • DVBl 2013, 263
  • DÖV 2013, 280
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    aa) Der Regelung des § 44a VwGO liegt das Modell der Rechtsschutzkonzentration zugrunde (BVerwG vom 1.9.2009 BVerwGE 134, 368/376).

    Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44a VwGO sind behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (BVerwG vom 1.9.2009 a.a.O. S. 373 m.w.N.).

    Anders wäre es nur dann, wenn der abschließenden Auswahlentscheidung im Wege eines gestuften Verfahrens einzelne Entscheidungen vorangingen, die der selbstständigen Bestandskraft fähig wären und für sich genommen der Anfechtung unterlägen (vgl. BVerwG vom 1.9.2009 a.a.O. S. 376).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 6 A 1966/08

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Zurückziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Das gilt - wie der Senat hinsichtlich des laufenden Wiederbesetzungsverfahrens bereits entschieden hat (BayVGH vom 30.4.2009 BayVBl 2010, 115/116) - auch für Professorenstellen (vgl. auch OVG NRW vom 15.9.2010 NVwZ-RR 2011, 65/66; SächsOVG vom 19.1.1998 NVwZ-RR 1999, 209/210; Reich, Bayerisches Hochschulpersonalgesetz, 2010, RdNr. 8 zu Art. 18).

    Sämtliche dazwischen liegenden Verfahrensschritte - etwa auch die Entscheidung über den Berufungsvorschlag oder der Abbruch des Auswahlverfahrens (vgl. OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; OVG Bremen vom 4.5.2011 Az. 2 B 71/11 RdNr. 31) - sind Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44a VwGO und daher nicht isoliert anfechtbar.

    Auch wenn Fehler in der Ausschreibung, deren Anforderungsprofil für die Bewerberauswahl verbindlich bleibt, auf die Rechtmäßigkeit der späteren Auswahlentscheidung durchschlagen können (BVerfG vom 8.10.2007 BayVBl 2008, 628/629 und vom 26.11.2010 NVwZ 2011, 746/747), wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116; OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; SächsOVG vom 19.1.1998 a.a.O. S. 210; OVG Bremen vom 20.8.2010 a.a.O. RdNr. 16).

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Das gilt - wie der Senat hinsichtlich des laufenden Wiederbesetzungsverfahrens bereits entschieden hat (BayVGH vom 30.4.2009 BayVBl 2010, 115/116) - auch für Professorenstellen (vgl. auch OVG NRW vom 15.9.2010 NVwZ-RR 2011, 65/66; SächsOVG vom 19.1.1998 NVwZ-RR 1999, 209/210; Reich, Bayerisches Hochschulpersonalgesetz, 2010, RdNr. 8 zu Art. 18).

    Das Berufungsverfahren beginnt im Falle einer freiwerdenden Professorenstelle mit der Prüfung durch die Hochschulleitung, ob und gegebenenfalls in welcher fachlichen Ausrichtung die Stelle wiederbesetzt werden soll (Art. 18 Abs. 1 BayHSchPG), und endet mit der beamtenrechtlichen Ernennung des Ausgewählten (BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116).

    Auch wenn Fehler in der Ausschreibung, deren Anforderungsprofil für die Bewerberauswahl verbindlich bleibt, auf die Rechtmäßigkeit der späteren Auswahlentscheidung durchschlagen können (BVerfG vom 8.10.2007 BayVBl 2008, 628/629 und vom 26.11.2010 NVwZ 2011, 746/747), wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116; OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; SächsOVG vom 19.1.1998 a.a.O. S. 210; OVG Bremen vom 20.8.2010 a.a.O. RdNr. 16).

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Insoweit besteht kein Klärungsbedarf, zumal der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 10. Juli 2008 in der Sache Feryn (C-54/07 [RdNr. 25]) klargestellt hat, dass auch öffentliche Äußerungen eines Arbeitgebers, die offenkundig bestimmte Bewerber ernsthaft davon abhalten können, ihre Bewerbung einzureichen, als unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung angesehen werden können (vgl. auch BAG vom 19.8.2010 NZA 2011, 200/202).

    Insoweit hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 10. Juli 2008 (C-54/07 [RdNrn. 37 - 39]) ausgeführt, die Richtlinie 2000/43/EG verpflichte nicht zu bestimmten Sanktionen, sondern belasse den Mitgliedstaaten die Freiheit der Wahl unter den verschiedenen Lösungen, die zur Verwirklichung des festlegten Ziels geeignet sind.

  • OVG Bremen, 20.08.2010 - 2 B 162/10

    Vereinbarkeit einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Die Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst und die Festsetzung von Anforderungsprofilen sind vorbereitende Verfahrenshandlungen, die der Stellenbesetzung als eigentliche Sachentscheidung vorgelagert sind und gegen die kein isolierter Rechtsschutz möglich ist (OVG NRW vom 10.6.2011 Az. 1 A 1125/09 RdNr. 15 - 17; OVG Bremen vom 20.8.2010 Az. 2 B 162/10 RdNr. 15; Geiger in Eyermann, a.a.O., RdNr. 9 zu § 44a).

    Auch wenn Fehler in der Ausschreibung, deren Anforderungsprofil für die Bewerberauswahl verbindlich bleibt, auf die Rechtmäßigkeit der späteren Auswahlentscheidung durchschlagen können (BVerfG vom 8.10.2007 BayVBl 2008, 628/629 und vom 26.11.2010 NVwZ 2011, 746/747), wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116; OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; SächsOVG vom 19.1.1998 a.a.O. S. 210; OVG Bremen vom 20.8.2010 a.a.O. RdNr. 16).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Die Pflicht zur benachteiligungsfreien Stellenausschreibung (BAG vom 18.8.2009 BAGE 131, 342 [RdNr. 25]) bezweckt, dass schon bei der Ausschreibung einer Stelle eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung bestimmter Gruppen von Bewerbern unterbleibt (BT-Drs. 16/1780, S. 36).

    Lediglich für den Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ist in § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers ein Unterlassungsanspruch vorgesehen und kommt dann auch bei diskriminierenden Stellenausschreibungen in Betracht (vgl. z.B. BAG vom 18.8.2009 a.a.O. [RdNrn. 25 ff.]).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Objektiv geeignete Bewerber, die durch eine Besetzungsentscheidung in vergleichbarer Situation ungünstiger behandelt werden, können vom Arbeitgeber nach Maßgabe des § 15 AGG zwar Ersatz des ihnen hierdurch entstandenen materiellen Schadens (§ 15 Abs. 1) sowie eine angemessene Entschädigung in Geld wegen eines immateriellen Schadens (§ 15 Abs. 2) verlangen (vgl. BAG vom 18.3.2010 NZA 2010, 872, vom 19.8.2010 NZA 2010, 1412 und NZA 2011, 203 sowie BVerwG vom 3.3.2011 a.a.O. für die Vorenthaltung einer Einladung zum Vorstellungsgespräch).

    Die Vermutung einer Benachteiligung kann sich dabei auch aus einer Stellenanzeige ergeben, die Bewerber, welche ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausschließt (BAG vom 19.8.2010 a.a.O. S. 1415).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Auch wenn Fehler in der Ausschreibung, deren Anforderungsprofil für die Bewerberauswahl verbindlich bleibt, auf die Rechtmäßigkeit der späteren Auswahlentscheidung durchschlagen können (BVerfG vom 8.10.2007 BayVBl 2008, 628/629 und vom 26.11.2010 NVwZ 2011, 746/747), wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116; OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; SächsOVG vom 19.1.1998 a.a.O. S. 210; OVG Bremen vom 20.8.2010 a.a.O. RdNr. 16).

    Hierdurch wird zugleich dem Recht des Bewerbers gemäß Art. 33 Abs. 2 GG auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG vom 8.10.2007 a.a.O. S. 629, vom 26.11.2010 a.a.O. S. 747 und vom 12.7.2011 Az. 1 BvR 1616/11 RdNrn. 22 - 24).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Auch wenn Fehler in der Ausschreibung, deren Anforderungsprofil für die Bewerberauswahl verbindlich bleibt, auf die Rechtmäßigkeit der späteren Auswahlentscheidung durchschlagen können (BVerfG vom 8.10.2007 BayVBl 2008, 628/629 und vom 26.11.2010 NVwZ 2011, 746/747), wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (vgl. BayVGH vom 30.4.2009 a.a.O. S. 116; OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; SächsOVG vom 19.1.1998 a.a.O. S. 210; OVG Bremen vom 20.8.2010 a.a.O. RdNr. 16).

    Hierdurch wird zugleich dem Recht des Bewerbers gemäß Art. 33 Abs. 2 GG auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG vom 8.10.2007 a.a.O. S. 629, vom 26.11.2010 a.a.O. S. 747 und vom 12.7.2011 Az. 1 BvR 1616/11 RdNrn. 22 - 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 1 A 1125/09

    Kein isolierter Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die Aufstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
    Die Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst und die Festsetzung von Anforderungsprofilen sind vorbereitende Verfahrenshandlungen, die der Stellenbesetzung als eigentliche Sachentscheidung vorgelagert sind und gegen die kein isolierter Rechtsschutz möglich ist (OVG NRW vom 10.6.2011 Az. 1 A 1125/09 RdNr. 15 - 17; OVG Bremen vom 20.8.2010 Az. 2 B 162/10 RdNr. 15; Geiger in Eyermann, a.a.O., RdNr. 9 zu § 44a).

    In einem solchen Fall werden die Ausschreibung und das in ihr enthaltene Anforderungsprofil den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG entsprechend einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle unterzogen, soweit dies entscheidungserheblich ist (vgl. OVG NRW vom 10.6.2011 a.a.O. RdNr. 17).

  • OVG Sachsen, 19.01.1998 - 2 S 648/96

    Unzulässiger Rechtsbehelf; Verfahrenshandlung; Stellenausschreibung; Einstweilige

  • OVG Bremen, 04.05.2011 - 2 B 71/11
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 7 ZB 11.2606

    Ausschreibung eines konkordatsgebundenen Lehrstuhls; katholisch-kirchlicher

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Im Übrigen haben selbst konkret betroffene Stellenbewerber, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, während eines laufenden Auswahlverfahrens keinen Anspruch auf Unterlassung einer Ausschreibung und auf Neuausschreibung (vgl. BayVGH 4. Dezember 2012 - 7 ZB 12.1816 - BayVBl. 2013, 308) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 6 B 583/21

    Beigeordneter; Gemeinderat; Wahl; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2011- 1 A 1125/09 -, RiA 2011, 223 = juris Rn. 15, und vom 15. September 2010 - 6 A 1966/08 -, NVwZ-RR 2011, 65 = juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 7 ZB 12.1816 -, BayVBl. 2013, 308 = juris Rn. 12 m. w. N.
  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Im Rahmen der dann möglichen Klage überprüft das Gericht inzident auch die vorbereitenden Verfahrenshandlungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816 -, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 01.09.2009 - 6 C 4/09 -, juris Rn. 21).
  • VG München, 01.04.2014 - M 5 E 14.655

    Dienstpostenbesetzung; Behördliche Verfahrenshandlung im Vorfeld der

    Zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens kann daher in Stellenbesetzungsverfahren nur die Auswahlentscheidung (oder der Abbruch des Verfahrens) als abschließende Sachentscheidung gemacht werden (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; B.v. 30.04.2009 - 7 CE 09.661- juris; OVG Münster, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris).

    Daher wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; OVG NRW, B.v. 15.9.2010 - 6 A 1966/08 - NVwZ-RR 2011, 65/66; OVG Bremen, B.v. 20.8.2010 - 2 B 162/10 - juris).

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 20.404

    Rechtsschutz im gestuften Stellenbesetzungsverfahren

    Zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens kann daher in Stellenbesetzungsverfahren nur die Auswahlentscheidung (oder der Abbruch des Verfahrens) als abschließende Sachentscheidung gemacht werden (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; B.v. 30.04.2009 - 7 CE 09.661- juris; OVG Münster, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris).

    Daher wird dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; OVG NRW, B.v. 15.9.2010 - 6 A 1966/08 - NVwZ-RR 2011, 65/66; OVG Bremen, B.v. 20.8.2010 - 2 B 162/10 - juris).

  • VG München, 21.05.2015 - M 5 E 15.1163

    Dienstpostenbesetzung, Verfahrenshandlung, Auswahlentscheidung, Absage,

    Zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens kann daher in Stellenbesetzungsverfahren nur die Auswahlentscheidung (oder der Abbruch des Verfahrens) als abschließende Sachentscheidung gemacht werden (BayVGH, U. v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; B. v. 30.04.2009 - 7 CE 09.661- juris; OVG Münster, B. v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris).

    Dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes wird dadurch genügt, dass der unterlegene Bewerber nach einer Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde seinen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der wesentlichen Verfahrensvorschriften im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen kann mit dem Ziel, die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber vorläufig zu verhindern (BayVGH, U. v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris; OVG NRW, B. v. 15.9.2010 - 6 A 1966/08 - NVwZ-RR 2011, 65/66; OVG Bremen, B. v. 20.8.2010 - 2 B 162/10 - juris).

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 B 314/13

    Zur Antragserweiterung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Ablauf

    so bereits Beschluss des Senats vom 29.5.2002 - 1 W 9/02 -, AS 30, 30; damit übereinstimmend OVG Bautzen, Beschlüsse vom 19.1.1998 - 2 S 648/96 - sowie vom 14.5.2004 - 2 BS 265/03 - OVG Bremen, Beschluss vom 20.8.2010 - 2 B 162/10 - OVG Münster, Beschluss vom 10.6.2011 - 1 A 1125/09 - und VGH München, Beschluss vom 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 -, sämtlich juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung zur Ausschreibung von

    Bei der Ausschreibung und der Aufstellung des Anforderungsprofils von Dienstposten handelt es sich um Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO, die der eigentlichen Sachentscheidung - der Auswahlentscheidung bzw. der Stellenbesetzung - vorgelagert sind und gegen die isolierter Rechtsschutz daher nicht möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2011 - 1 A 1125/09 -, IÖD 2011, 182; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816 -, BayVBl 2013, 308; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.01.1998 - 2 S 648/96 -, NVwZ-RR 1999, 209, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 11.12.2023 - M 5 E 23.621

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

    Zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens kann daher in Stellenbesetzungsverfahren nur die Auswahlentscheidung (oder der Abbruch des Verfahrens) als abschließende Sachentscheidung gemacht werden (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - BayVBl 2013, 308, juris Rn. 17; VG München, B.v. 14.12.2021 - M 5 E 21.4451 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 3 CE 20.1463

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung im gestuften

    Eine Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung mit der Begründung, der Bewerber erfülle nicht die Voraussetzungen des konstitutiven Anforderungsprofils, stellt lediglich den ersten Schritt in einem gestuften Stellenbesetzungsverfahren dar, das mit der Stellenbesetzung, d.h. mit der Auswahlentscheidung, als eigentliche Sachentscheidung endet (BayVGH, U.v. 4.12.2012 - 7 ZB 12.1816 - juris Rn. 12; B.v. 30.4.2009 - 7 CE 09.661 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 11.9.2007 - 6 B 1094/07 - juris Rn. 5 f.).
  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2015 - 12 L 412/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Stellenbesetzung; Beförderung; Auswahlgespräch;

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