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VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Entlassung ohne vorherige Androhung bei schwerwiegendem Fehlverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428
Insgesamt gehen die dem Antragsteller zur Last gelegten Verfehlungen über das hinaus, was die Schule als »Schülerstreich« noch ohne Entlassung hinnehmen müsste und nur mit einer weniger einschneidenden Ordnungsmaßnahme ahnden dürfte (vgl. BayVGH vom 2.9.1993, BayVBl 1994, 346; vgl. dazu auch OVG Münster vom 26.1.2000, NVwZ-RR 2001, 163). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 19 B 2087/99
Schulrecht: Schulentlassung wegen "Schutzgeld"-Erpressung
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428
Insgesamt gehen die dem Antragsteller zur Last gelegten Verfehlungen über das hinaus, was die Schule als »Schülerstreich« noch ohne Entlassung hinnehmen müsste und nur mit einer weniger einschneidenden Ordnungsmaßnahme ahnden dürfte (vgl. BayVGH vom 2.9.1993, BayVBl 1994, 346; vgl. dazu auch OVG Münster vom 26.1.2000, NVwZ-RR 2001, 163). - VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. insb. VGH vom 10.6.1997, NVwZ-RR 1998, 239) geht das Verwaltungsgericht insbesondere zutreffend davon aus, dass die Entlassung des Antragstellers voraussichtlich dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht, dass die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten.
- VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Der Senat hat sich bereits in seiner - dem Antragsteller mitgeteilten - Entscheidung vom 13. August 2001 (Az. 7 ZS 01.1428) mit der Bewertung von Einträgen auf einer privaten, von einem Schüler der 9. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums verantworteten Homepage auseinandergesetzt und im dort entschiedenen Fall sogar die Entlassung des Schülers von der Schule nach Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9, Art. 87 BayEUG als gerechtfertigt angesehen. - VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784
Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer …
Danach kann ein tätlicher Angriff, etwa die Bedrohung mit einem Messer wie auch die Verbreitung und von massiven Beleidigungen und Drohungen im Internet gegenüber Mitschülern u. U. sogar eine Entlassung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2001- 7 ZS 01.1428 - juris; BayVGH, U. v.13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris; B. v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - juris). - VGH Bayern, 30.03.2009 - 7 C 09.586
Prozesskostenhilfe-Beschwerde; Schulentlassung; Ermessensentscheidung; Ergänzung …
Auch ein schweres Fehlverhalten mit Schwerpunkt außerhalb der Schule (Art. 86 Abs. 8 BayEUG) kann eine schulische Ordnungsmaßnahme rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 13.8.2001 Az. 7 ZS 01.1428 zur Schulentlassung wegen Verbreitung von Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mitschülern und Lehrern im Internet).