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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18.OVG, 7 A 10256/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,35197
OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18.OVG, 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35197)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2018 - 7 A 10084/18.OVG, 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35197)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18.OVG, 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 81b Alt 1 StPO, § 81b Alt 2 StPO
    Überprüfung der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung nach gewaltsamem Schütteln eines Säuglings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Volle gerichtliche Kontrolle des in § 81b StPO gesondert aufgenommenen Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen als unbestimmter Rechtsbegriff; Herleiten von besonderen Neigungen anhand der Art der Tat im Falle eines gewaltsamen Schüttelns ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b Alt 1; StPO § 81b Alt 2
    Aggressivität; außerhäusliches Umfeld; bedingter Tötungsvorsatz; Einlassungsverhalten; Erforderlichkeit; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahmen; familiäre Gewalt; familiärer Bereich; familiärer Kreis; familiäres Umfeld; Familienclearing; ...

  • rechtsportal.de

    Volle gerichtliche Kontrolle des in § 81b StPO gesondert aufgenommenen Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen als unbestimmter Rechtsbegriff; Herleiten von besonderen Neigungen anhand der Art der Tat im Falle eines gewaltsamen Schüttelns ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kommt Zeit, kommt Rat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung: Restverdacht rechtfertigt polizeiliche Maßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lichtbilder, Fingerabdruck etc. von Beschuldigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung kann bei bestehendem Restverdacht kann auch im Falle der Verfahrenseinstellung zulässig sein - Erkennungsdienstliche Behandlung bei zukünftig nicht zu erwartenden verwertbaren Ermittlungserkenntnissen jedoch unzulässig

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris, Rn. 13).

    Damit werden im Anwendungsbereich des § 81b Alt. 2 StPO Fälle ausgefiltert, in denen eine erkennungsdienstliche Behandlung zu Zwecken der Strafverfolgungsvorsorge, insbesondere nach dem Ergebnis des gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Anlassverfahrens, bereits dem Grunde nach nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung war jedoch nicht notwendig im Sinne des § 81b Alt. 2 StPO, da nach der maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 -, juris, Rn. 5) Anhaltspunkte für die Annahme, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen künftig gegen den Kläger zu führende Ermittlungen fördern könnten, nicht vorliegen.

    Die Notwendigkeit von Maßnahmen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 -, juris, Rn. 33).

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Hiernach ist bei Schüttelfällen ein bedingter Tötungsvorsatz - so wie auch hier - vielfach nicht feststellbar (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Selbst unter Zugrundelegung einer allgemein vorherrschenden Kenntnis darüber, dass ein heftiges Schütteln eines Säuglings zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens und zu einer sogar lebensgefährdenden Beschädigung seiner Gesundheit führen kann, ist insbesondere bei nur einmaligem Schütteln in einer erheblichen Stresssituation und bei affektiver Erregung nicht ohne Weiteres ein Körperverletzungsvorsatz anzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 159/03 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 21.12.2017 - 3 D 68/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prozesskostenhilfe; Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind nicht notwendig, wenn die Tatbegehung nicht in Frage steht, wenn also der Täter von vornherein bekannt ist und es insoweit keiner weiteren Ermittlungen bedarf (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung war jedoch nicht notwendig im Sinne des § 81b Alt. 2 StPO, da nach der maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2.14 -, juris, Rn. 5) Anhaltspunkte für die Annahme, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen künftig gegen den Kläger zu führende Ermittlungen fördern könnten, nicht vorliegen.
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 3 D 91/08

    Heranziehung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 24 CS 03.3324
  • OVG Saarland, 05.10.2012 - 3 A 72/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtet auf die Feststellung der

  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen

  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    juris, RdNr. 7, m.w.N.; OVG RP, Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10084/18 -, juris, RdNr. 27, m.w.N.).

    Hierbei sind die Anforderungen, die an die Wiederholungsgefahr, das heißt an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts gestellt werden müssen, umso geringer, je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut ist (OVG RP, Urt. v. 24. September 2018, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 17. November 2008 - 10 C 08.2872 -, juris, RdNr. 12).

  • VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

    Durch dieses in § 81b Abs. 1 StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18 -, juris Rn. 27; BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 24).
  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Hiervon ist im Hinblick auf etwaige zukünftige gleichgelagerte Straftaten im privaten Raum auszugehen (vgl. OVG RP, B.v. 24.9.2018 - 7 A 10084/18 - juris Rn. 29).
  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zu Grunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist der gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglich; es erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand und der Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.2018, 7 A 10084/18, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 1 B 3.22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; sexueller Missbrauch von

    Dort heißt es: "Anhand der Art derartiger Taten (im familiären Kreis) - etwa des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als bspw. im Bereich von Sexualstraftaten, im Bereich von Betäubungsmitteldelikten oder bei typischen Aggressionsdelikten nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte (OVG Koblenz Urt. v. 24.9.2018 - 7 A 10084/18, BeckRS 2018, 27128 Rn. 35)" (Unterstreichung d. d. Senat).
  • VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen

    Dabei ist das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zu Grunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand und der Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.2018, 7 A 10084/18, juris Rn. 27 m.w.N.; VG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2021, 3 E 2500/21, http://justiz.hamburg.de/contentblob/15259010/78ecc9cc2c9c097eb00d07ce4e3b041c/data/3-e-2500-21-beschluss-vom-9-7-21.pdf).
  • VG Berlin, 04.01.2022 - 1 L 420.21
    Die Eignung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist auf die Aufklärung solcher Straftaten zu beziehen, für welche die Wiederholungsgefahr prognostiziert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18, juris Rn. 31).
  • VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden

    Durch dieses in § 81b Abs. 1 StPO gesondert aufgenommene Tatbestandsmerkmal hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf einfachgesetzlicher Ebene seinen Niederschlag gefunden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18 -, juris Rn. 27; BVerfG, Beschluss vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die Eignung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist auf die Aufklärung solcher Straftaten zu beziehen, für welche die Wiederholungsgefahr prognostiziert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18, juris Rn. 31).
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