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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03.OVG   

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https://dejure.org/2004,590
OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03.OVG (https://dejure.org/2004,590)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2004 - 7 A 10206/03.OVG (https://dejure.org/2004,590)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03.OVG (https://dejure.org/2004,590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum verkehrsrechtlich relevanten Cannabiseinfluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss

  • blutalkohol PDF, S. 367

    Voraussetzungen für Fahruntüchtigkeit infolge Cannabiskonsums

  • archive.org

    Drogen - Zur konkreten Anwendung der Anlage 4 Nr.9.2.2 bei der Entziehung der Fahrerlaubnis - Minimum 1 ng/ml THC

  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren unter Cannabiskonsum - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann wurde unter Cannabiseinfluß gefahren?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 3.2.2004)

    Cannabis am Steuer: Gefahr für den Führerschein // Konsum muss jedoch Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    MPU und der "verkehrsrechtlich relevante" Einfluss von Cannabis Konsum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03
    Dieses Ergebnis werde nicht durch die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378) in Zweifel gezogen.
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Nach den im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2004 (ZfS 2004, 188/189) wiedergegebenen Ausführungen des in jenem Verfahren gehörten Sachverständigen sind bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml bereits bei ca. 50 % der Cannabiskonsumenten Beeinträchtigungen feststellbar, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit entfalten.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Schließlich verweist das BVerfG in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2004 noch auf den Beschluss des OVG Koblenz vom 13. Januar 2004 (Az. 7 A 10206/03, DAR 2004, 413).

    Die Gutachten von Prof. Dr. ******** und Prof. Dr. ******, die in die Entscheidung des BVerfG vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) eingeflossen sind, und das Gutachten von Prof. Dr. Dr. ***** im Verfahren vor dem OVG Koblenz (Az. 7 A 10206/03, a.a.O.) sprechen dafür, weiterhin eine signifikante Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit bei gelegentlichem Cannabiskonsum nicht schon ab einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen.

    Dr. Dr. ***** führt in seinem für das OVG Koblenz in dem Verfahren Az. 7 A 10206/03 (a.a.O.) erstellten schriftlichen Gutachten aus, Grenzwerte, ab denen eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit betroffener Kraftfahrzeugführer eintrete, könnten, anders als bei Alkohol, bei Drogen nicht angegeben werden.

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