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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,27225
OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14.OVG (https://dejure.org/2015,27225)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2015 - 7 A 11090/14.OVG (https://dejure.org/2015,27225)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2015 - 7 A 11090/14.OVG (https://dejure.org/2015,27225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 Abs 1 BAföG, § 24 Abs 3 S 1 BAföG, § 47a S 1 BAföG
    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Kürzung um rechtmäßigen Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung des Anspruchs auf Ersatz der gesamten zu Unrecht geleisteten Ausbildungsförderung wegen falscher Angaben des Vaters; Anrechnung des Einkommens der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Anspruchs auf Ersatz der gesamten zu Unrecht geleisteten Ausbildungsförderung wegen falscher Angaben des Vaters; Anrechnung des Einkommens der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 756
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1979 - XVI A 2003/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14
    Ebenso wie ein Aktualisierungsantrag gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht mehr berücksichtigt wird, lässt es die Regelung des § 24 Abs. 3 BAföG jedenfalls nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht mehr zu, die einmal gewählte Aktualisierung rückgängig zu machen und auf die nach § 24 Abs. 1 BAföG vorgesehene Einkommensermittlung zurückzugreifen (OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 1979 - XVI A 2003/78 -, juris, Rn. 26; weitergehend VG Sigmaringen, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 1 K 146/05 -, juris, Rn. 4: jedenfalls ab Bestandskraft des Aktualisierungsbescheides; noch weitergehend Fischer, in: Rothe/Blanke, a.a.O. und Stopp, in: Ramsauer/Stall-baum, a.a.O.: ab Bekanntgabe des Aktualisierungsbescheides).
  • VG Halle, 23.01.2008 - 5 A 341/05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14
    Von dem zu Unrecht geleisteten Förderungsbetrag kann der Kläger nicht das abziehen, das seinem Sohn bei rechtmäßigem Alternativverhalten ohne die Aktualisierung gewährt worden wäre (ebenso VG Halle, Urteil vom 23. Januar 2008 - 5 A 341/05 -, juris).
  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 74/09

    Ersatzanspruch aus§ 47a Abs. 1 BAföG; gesetzliche Ermächtigung; Kausalität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14
    Der hieraus hergeleiteten Auffassung der Vorinstanz (im Anschluss an VG Hannover, Urteil vom 2. März 2012 - 3 A 74/09 -, juris), soweit der Sohn einen Anspruch auf Ausbildungsförderung auch bei vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben des Klägers gehabt hätte, sei dem Beklagten durch die unvollständigen Angaben schon kein Schaden entstanden, insofern bestünde kein haftungsausfüllender Kausalzusammenhang zwischen den unvollständigen Angaben des Klägers und der geleisteten Ausbildungsförderung, kann jedoch nicht gefolgt werden.
  • VG Sigmaringen, 01.12.2005 - 1 K 146/05

    Ausbildungsförderungsrecht - zur Zulässigkeit der Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14
    Ebenso wie ein Aktualisierungsantrag gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht mehr berücksichtigt wird, lässt es die Regelung des § 24 Abs. 3 BAföG jedenfalls nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht mehr zu, die einmal gewählte Aktualisierung rückgängig zu machen und auf die nach § 24 Abs. 1 BAföG vorgesehene Einkommensermittlung zurückzugreifen (OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 1979 - XVI A 2003/78 -, juris, Rn. 26; weitergehend VG Sigmaringen, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 1 K 146/05 -, juris, Rn. 4: jedenfalls ab Bestandskraft des Aktualisierungsbescheides; noch weitergehend Fischer, in: Rothe/Blanke, a.a.O. und Stopp, in: Ramsauer/Stall-baum, a.a.O.: ab Bekanntgabe des Aktualisierungsbescheides).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 12 S 214/20

    Ausbildungsförderung; fahrlässig unvollständige Angaben; Herbeiführen einer

    Für die Annahme, dass die Leistung von Ausbildungsförderung im Sinne von § 47a Satz 1 BAföG "herbeigeführt" worden ist, ist es ausreichend, dass die unvollständigen Angaben für die Entscheidung über die Bewilligung von Ausbildungsförderung wenigstens mitursächlich gewesen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.09.2015 - 7 A 11090/14 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Urteil vom 02.07.2015 - 1 A 519/13 -, juris Rn. 22 f.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2009 - 2 LB 24/08 -, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1999 - 10 L 522/96 -, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.1977, FamRZ 1978, 281 zu § 20 BAföG a.F.; VG Hannover, Urteil vom 02.03.2012 - 3 A 74/09 -, juris Rn. 35: VG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2000 - 10 K 2252/00 -, FamRZ 2002, 499; Steudte in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 47a Rn. 6.4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2017 - L 11 AL 29/17

    Rückforderung von Berufsausbildungsbeihilfe; Anrechnung von Elterneinkommen;

    Bei der Berechnungsweise nach § 24 Abs. 3 BAföG bleibt es schließlich im Rahmen der hier streitigen endgültigen Entscheidung auch dann, wenn sich wie hier erweist, dass diese Betrachtung für den Auszubildenden ungünstiger ist (Herbst in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 67 Rn. 109; Stopp, aaO., § 24 Rn. 32 ff.; VG Göttingen, Urteil vom 13. März 2007 - 2 A 223/05 -, juris Rn. 22 f; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2015 - 7 A 11090/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Bereits die arbeitsgerichtliche Vereinbarung einer Abfindungszahlung für das maßgebliche Kalenderjahr ändert die Prognose, da grundsätzlich auch von einer vertragsgemäßen Auszahlung der Summe durch den Arbeitgeber auszugehen ist, sofern nicht bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Umstände ersichtlich sind, die einen Zahlungsausfall des Arbeitgebers ernsthaft und realistisch nahelegen (im Ergebnis ebenso: OVG RP, Urt. v. 24.09.2015 - 7 A 11090/14 -, juris Rn. 20, vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2017 - L 11 AL 29/17

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Bei der Berechnungsweise nach § 24 Abs. 3 BAföG bleibt es schließlich im Rahmen der hier streitigen endgültigen Entscheidung auch dann, wenn sich wie hier erweist, dass diese Betrachtung für den Auszubildenden ungünstiger ist (Herbst in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 67 Rn. 109; Stopp, aaO., § 24 Rn. 32 ff.; VG Göttingen, Urteil vom 13. März 2007 - 2 A 223/05 -, juris Rn. 22 f; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2015 - 7 A 11090/14 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2017 - 6 M 12.17

    Abfindungen als Einkommen im Sinne des § 21 Abs 1 BAföG

    Alle anderen Abfindungen hingegen - wie etwa Entlassungsabfindungen und Vorruhestandsabfindungen - sind Einkommen im Sinne des § 21 Abs. 1 BAföG (vgl. Stopp in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 21 Rn. 9; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2015 - 7 A 11090/14 - juris Rn. 20).
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