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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17.OVG (https://dejure.org/2018,7509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.2018 - 7 A 11529/17.OVG (https://dejure.org/2018,7509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 2018 - 7 A 11529/17.OVG (https://dejure.org/2018,7509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992, § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 AsylVfG 1992, § 4 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992, § 11 Abs 1 AufenthG 2004
    Ausweisung eines Ausländers nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Aufenthalt (hier: strafrechtliche Verurteilung wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 39 Fällen); Abwägung des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda rechtmäßig - Öffentliches Ausweisungsinteresse wiegt nach rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten besonders schwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Die Ausländerbehörde trifft auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) und - bei Bedarf - zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -).

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung sowohl der Ausweisung als auch des hilfsweise geltend gemachten Verpflichtungsbegehrens auf eine Neubescheidung hinsichtlich der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 144, 230, m.w.N. [zur Ausweisung]; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 157, 356 [zur Befristungsentscheidung]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat, nachdem Zweifel an der Möglichkeit geäußert wurden, die Befristung in das Ermessen der Behörde zu stellen, zwischenzeitlich ausdrücklich entschieden, dass über die Frist - dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend - nach Ermessen entschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 18; auch OVG RP, Urteil vom 8. November 2016 - 7 A 11058/15. OVG -, juris, Rn. 26 ff.).

    70 Da für die gerichtliche Überprüfung der Befristungsentscheidung - wie eingangs dargelegt - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und - bei Bedarf - zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Dabei erfolgt die von § 53 Abs. 1 AufenthG geforderte Abwägung der Interessen an der Ausweisung mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers in Deutschland nach der Intention des Gesetzgebers nicht (mehr) auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen eines der Ausländerbehörde eröffneten Ermessens, sondern auf der Tatbestandsseite einer nunmehr gebundenen Ausweisungsentscheidung und ist damit gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 157, 325).

    Mit Blick auf die verwendeten Begriffe sollte keine Ausweitung des Gefahrenbegriffs gegenüber dem bislang geltenden Recht erfolgen, vielmehr sollten lediglich die bislang verwandten unterschiedlichen Formulierungen aneinander angeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 23).

    Dies folgt bereits aus dem Grundtatbestand des § 53 Abs. 1 AufenthG, ist aber für die schwerwiegenden, aufgrund der Vielgestaltigkeit der Lebenssituationen bewusst nicht abschließend aufgezählten Bleibeinteressen in § 55 Abs. 2 AufenthG nochmals ausdrücklich normiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 24).

    Die in § 54 AufenthG enthaltenen Tatbestände erfüllen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 26) zwei Funktionen: Zuvorderst wird den dort benannten Ausweisungsinteressen ein besonderes Gewicht für die nach § 53 Abs. 1 Halbs. 2 AufenthG geforderte Abwägung zugewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der - gestützt auf die Annahme eines eindeutig entgegenstehenden Wortlauts in § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG - eine generalpräventiv begründete Ausweisung seit der Änderung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 nicht mehr als möglich erachtet (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Dabei ist es auch unerheblich, dass § 53 Abs. 3 AufenthG einen unionsrechtlichen Hintergrund hat (dazu VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 38), weil dies bereits die Frage der (systematischen) Auslegung betrifft und nicht die vorgelagerte Frage, inwieweit der Wortlaut einer Auslegung zugänglich ist.

    Mithin ist es jedenfalls nicht zwingend, die in § 53 Abs. 1 AufenthG nunmehr auch textlich vorausgesetzte Gefahr auf eine "aktuelle" Gefahr (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 35) bzw. konkrete Gefahr zu reduzieren.

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Für das Begehren, die Dauer der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verkürzen, das Verbot aufzuheben oder hierüber neu zu entscheiden, ist statthafte Klageart die Verpflichtungsklage (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 47).

    Der Beklagte ist bei seinen Ermessenserwägungen insbesondere von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und hat angesichts des festgestellten Abschiebungsverbots im Rahmen seiner Erwägungen auch berücksichtigt, dass die Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot von Gesetzes wegen mit der Ausreise beginnt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), der Kläger jedoch nicht ausreisen muss mit der Folge, dass ihm eine dauerhafte Sperrfrist oder zumindest eine langjährige Sperrfrist ungewisser Dauer droht (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 52).

    Schließlich hat der Beklagte bei seinen Ermessenserwägungen auch berücksichtigt, dass der Kläger nicht aus spezial-, sondern aus generalpräventiven Gründen ausgewiesen wird (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 47), und daran ausgerichtet die Dauer der Wirkungen der Ausweisung bestimmt.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die ordnungsrechtliche Zwecksetzung der Ausweisung, die künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorbeugen soll, auch schon vor der sämtliche Ausweisungstatbestände erfassenden Zentralnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG anerkannt und konnte sowohl spezial- als auch generalpräventiv erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980 - I C 90.76 -, juris, Rn. 8 = BVerwGE 60, 75 [zu § 10 AuslG 1965]; BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 -, juris, Rn. 15 f. = BVerwGE 121, 356 [zu §§ 47 f. AuslG 1990]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 17 = BVerwGE 142, 29 [zu §§ 53 ff. AufenthG a.F.]).

    Angesichts des besonderen Gewichts der Straftaten in Bezug auf die gemäß § 53 Abs. 1 AufenthG zu schützende freiheitliche demokratische Grundordnung besteht ein dringendes Bedürfnis daran, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 17 [zur Annahme schwerwiegender Gründe i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.]).

    Der auch durch eine generalpräventive Ausweisung zu erreichende Schutz vor Terrorismus bzw. auch schon vor damit im Zusammenhang stehenden und diesen fördernden Straftaten, wie sie vom Kläger begangen wurden, ist in einer demokratischen Gesellschaft, die durch den Terrorismus in ihrem Wesensgehalt angegriffen wird, notwendig (zur Vereinbarkeit einer generalpräventiven Ausweisung mit Art. 8 EMRK: BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Auch die konkreten Umstände der abgeurteilten Straftat, die sorgfältig zu ermitteln und zu würdigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris, Rn. 24 f. m.w.N.), bestätigen die Annahme eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses im Einzelfall und rechtfertigen ein dringendes Bedürfnis dafür, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten.

    58 cc) Das dem im vorgenannten Sinne konkretisierten Ausweisungsinteresse gegenüberzustellende Bleibeinteresse des Klägers ist - insbesondere bei einer generalpräventiv begründeten Ausweisung - ebenfalls sorgfältig zu ermitteln und zu würdigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris, Rn. 24 m.w.N).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Eine Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen ist - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 53 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) - auch nach der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Neufassung des Ausweisungsrechts grundsätzlich zulässig (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris).

    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (OVG RP, Urteil vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 53 AufenthG Rn. 34 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 08/2017, § 53 AufenthG Rn. 27).

  • OLG Koblenz, 22.03.2012 - 2 StE 8/11

    Unterstützer und Werber für ausländische terroristische Vereinigungen (u.a. Al

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn mit Urteil vom 22. März 2012 - 2 StE 8/11-1 - wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 44 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren.

    Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Kläger nach der Zurückverweisung mit Urteil vom 17. April 2013 - 2 StE 8/11-1 - wegen Gewaltdarstellung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Billigung von Straftaten schuldig.

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die ordnungsrechtliche Zwecksetzung der Ausweisung, die künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorbeugen soll, auch schon vor der sämtliche Ausweisungstatbestände erfassenden Zentralnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG anerkannt und konnte sowohl spezial- als auch generalpräventiv erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980 - I C 90.76 -, juris, Rn. 8 = BVerwGE 60, 75 [zu § 10 AuslG 1965]; BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 -, juris, Rn. 15 f. = BVerwGE 121, 356 [zu §§ 47 f. AuslG 1990]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 17 = BVerwGE 142, 29 [zu §§ 53 ff. AufenthG a.F.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 18 B 70/06

    Ausweisung Ausweisungszweck Generalprävention zeitliche Nähe Zeitablauf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17
    Auch in diesem Falle stellt die Ausweisung eine den gebotenen Zusammenhang wahrende aufenthaltsrechtliche Reaktion auf das strafgerichtlich abgeurteilte Delikt dar, von der eine generalpräventive Wirkung erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1987 - 1 B 4.87 -, NJW 1987, 3092 [3093]; OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 18 B 70/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 7 A 11058/15

    Entscheidung über die Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 7 A 11425/11

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Vielmehr muss dessen weiterer "Aufenthalt" eine Gefährdung bewirken (so auch OVG Koblenz, Urteile vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16 - juris und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 - juris; VGH München, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.18 54 - juris; VGH Kassel, Urteil vom 27. Februar 2018 - 6 A 2148/16 - AuAS 2018, 112; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 53 AufenthG Rn. 34 ff.; Graßhof, in: Kluth/Heusch, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 27 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Bei der hier vorliegenden inlandsbezogenen Ausweisung gibt es zudem Bleibeinteressen im engeren Wortsinn für die Abwägung nicht, sondern nur das Interesse, die Folgewirkungen der Ausweisung zu vermeiden (Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 46; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, juris Rn. 130; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2018 - 7 A 11529/17 -, juris Rn. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Bei der inlandsbezogenen Ausweisung gibt es zudem Bleibeinteressen im engeren Wortsinn für die Abwägung nicht, sondern nur das Interesse der Vermeidung an den Folgewirkungen der Ausweisung (Dörig in: ders., Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 46; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2018 - 7 A 11529/17 -, juris Rn. 64 und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 28 m.w.N), wobei die Folgewirkungen sich für einen anerkannten Flüchtling und einen im Asylverfahren befindlichen Ausländer teilweise unterscheiden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16; Urteile des Senats vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff. und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 32 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 01/2021, § 53 AufenthG Rn. 29 ff.).

    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, können schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch dann vorliegen, wenn von dem Ausländer selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgeht, aber wegen der besonderen Schwere der Straftat ein dringendes Bedürfnis besteht, durch die Ausweisung generalpräventiv andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris, Rn. 17 und vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 14 ff.; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 37 ff.).

    Erforderlich ist, dass es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und sich durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 = juris, Rn. 24; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 44).

    Auch in diesem Falle stellt die Ausweisung eine den gebotenen Zusammenhang wahrende aufenthaltsrechtliche Reaktion auf das strafgerichtlich abgeurteilte Delikt dar, von der eine generalpräventive Wirkung erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1987 - 1 B 4/87 -, NJW 1987, 3092; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 48; OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 18 B 70/06 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 7 A 10866/18

    Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat

    Generalpräventive Gesichtspunkte können auch nach dem seit dem 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, juris, LS 1; Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17.OVG, juris, LS 1).

    Erforderlich ist, dass es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und sich durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. Urteil des Senats vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17.OVG -, juris, Rn. 44, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 2/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines marokkanischen Staatsangehörigen

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 68, Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 47.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 7/18

    Ausländerrecht: Generalpräventive Ausweisung bei Sexualstraftaten gegen Kinder

    Vielmehr muss dessen weiterer "Aufenthalt" eine Gefährdung bewirken (so auch OVG Koblenz, Urteile vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16 - juris und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 - juris; VGH München, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 - juris; VGH Kassel, Urteil vom 27. Februar 2018 - 6 A 2148/16 - juris, Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 53 AufenthG Rn. 34 ff.; Graßhof, in: Kluth/Heusch, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 27 ff.).
  • VG Würzburg, 25.09.2023 - W 7 K 22.1354

    Zum Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie bei einer inlandsbezogenen

    Demnach haben die Bleibeinteressen in der vorliegenden Konstellation eine geringere Bedeutung, die sich auf die Möglichkeit eines legalen, auf einen Aufenthaltstitel gestützten Aufenthalts beschränkt (OVG RhPf, U.v. 5.4.2018 - 7 A 11529/17 - juris Rn. 64).
  • VGH Hessen, 19.11.2019 - 7 B 881/19

    Streitwert für Einreise- und Aufenthaltsverbote

    Das zusätzlich festgesetzte Einreise- und Aufenthaltsverbot sieht der Senat in Übereinstimmung mit der bisher veröffentlichten Spruchpraxis (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. November 2018 - 10 CS 18.2180 juris, Rdnr. 21 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. Juni 2019 - 2 A 302/18 -, juris, Rdnrn. 18, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2018 - 11 S 1776/18 -, juris, Rdnr. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rdnr. 75; VG Göttingen, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 B 346/18 -, juris, Rdnr. 67; VG Augsburg, Beschluss vom 8. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429 -, juris, Rdnrn. 79, 82) als nicht streitwerterhöhend an, wenn es - wie vorliegend - als Nebenentscheidung zu einer aufenthaltsbeendenden Verfügung ergeht.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Mithin erweisen sich die mit der Ausweisung verbundenen Eingriffe in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK als gerechtfertigt im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 05. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris Rn. 62).
  • VG Bayreuth, 18.11.2020 - B 6 K 20.391

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Strafrechtliche

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