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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90   

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https://dejure.org/1990,5224
OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90 (https://dejure.org/1990,5224)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.1990 - 7 A 11827/90 (https://dejure.org/1990,5224)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 7 A 11827/90 (https://dejure.org/1990,5224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinderatswahl; Wahlvorstand; Anwesende Mitglieder; Stimmenauszählung; Beschlußfähigkeit; Auszählvermerke; Öffentlichkeit des Wahlergebnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 598
  • NVwZ-RR 1991, 598
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1986 - 7 A 62/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90
    Eine Hochrechnung dieser Fehlerquote auf die im gleichen Verfahren gezählten Stimmen aus den übrigen Stimmbezirken ergibt, daß eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Stadtrats der Beigeladenen und damit eine Änderung der Sitzverteilung (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1986 - 7 A 62/85 -, AS 20, 252/256) infolge dieses Verstoßes nicht fernliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 A 100/79 -, AS 15, 399/401 m.w.N.) ist ein Verstoß gegen solche Wahlvorschriften, die einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen, stets als erheblich zu qualifizieren.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1985 - 7 A 136/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90
    Handelt es sich mithin um einen feststellenden Verwaltungsakt, so eröffnet § 113 Abs. 2 VwGO dem Gericht die Möglichkeit, bei dessen erfolgreicher Anfechtung die Feststellung selbst durch eine andere zu ersetzen; ein entsprechender Klageantrag kann in Ergänzung des Anfechtungsantrags im Rahmen der Anfechtungsklage gestellt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1985 - 7 A 136/84 -, AS 19, 396/398 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4.12.1990 - 7 A 11827/90 -, NVwZ 1991, 598 (599); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.2.1999 - 7 K 8642/97, UA S. 12 f.

    OVG Rh.-Pf., , Urteil vom 4.12.1990, a.a.O., S. 598; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.2.1999, a.a.O., S. 12 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27.11.1997 - 1 A 878/97.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

    Zur ordnungsgemäßen Herstellung der Öffentlichkeit ist es aber - wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen ausgeführt hat - zwingend erforderlich, dass die Öffentlichkeit über Zeit und Ort der Behandlung informiert ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4. Dezember 1990 - 7 A 11827/90 -, NVwZ-RR 1991, 598, 600 f.).

    Denn die in Rede stehenden Verfahrensvorschriften sichern die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und schaffen damit eine wesentliche Voraussetzung für das begründete Vertrauen der Bürger, vor allem der überstimmten Minderheit, in die Zuverlässigkeit der Wahl bzw. des Wahlergebnisses (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4. Dezember 1990, a.a.O. S. 601; vgl. auch StGH Bremen, Urt. v. 22. Mai 2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 1652/16

    Ungültigkeit einer Wahl allein wegen abstrakter Möglichkeit von Manipulationen

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und anders als es andere Oberverwaltungsgerichte für die Rechtslage in ihren Ländern entschieden haben (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009 - 4 L 364/08 - juris, für folgende Verstöße: Behandlung der Briefwahlunterlagen nicht durch das zuständige Gremium; fehlende Öffentlichkeit bei der Behandlung der Briefwahlunterlagen; Entzug der Verfügungsgewalt des zuständigen Gremiums über die Briefwahlunterlagen für einen nicht nur völlig unerheblichen Zeitraum; ähnlich OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 04.12.1990 - 7 A 11827/90 - NVwZ 1991, 598 für Verletzungen der Vorschriften über die Besetzung des Wahlvorstands), genügt daher die abstrakte Möglichkeit der Kausalität für das Wahlergebnis nicht.
  • VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15

    Eigenmächtige Nachzählung von Wahlstimmen durch Gemeindemitarbeiter

    Soweit obergerichtliche Rechtsprechung im Einzelfall eine abstrakte Möglichkeit von Manipulationen ausreichen lässt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.02.2009 - 4 L 364/08 -, juris) oder in jedem Fall die Ungültigkeit der Wahl annimmt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.1990 - 7 A 11827/90 -, juris), folgt das Gericht dem im vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Der Öffentlichkeitsgrundsatz diene dazu, der interessierten Betriebsöffentlichkeit die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zu ermöglichen und dadurch eine zusätzliche Gewähr für den ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlverfahrens zu leisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz 04.12.1990 - 7 A 11827/90 - NVwZ 1991, 598; LAG München 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 - Juris).
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