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   VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09.Z   

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VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09.Z (https://dejure.org/2010,6363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.2010 - 7 A 1947/09.Z (https://dejure.org/2010,6363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z (https://dejure.org/2010,6363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 S 1 HwO
    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Handwerksordnung (HwO); Anforderungen an die Auskunftspflicht eines Gewerbetreibenden bzgl. der Eintragung in die Handwerksrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Handwerksordnung ( HwO ); Anforderungen an die Auskunftspflicht eines Gewerbetreibenden bzgl. der Eintragung in die Handwerksrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 595
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, sowie vom 27. Oktober 2008 - 7 UZ 2597/07 -).

    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 - juris).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 24. Mai 2006 - 7 UZ 576/06 -, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z -).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08

    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Diese Auslegung des Begriffs des einzutragenden Gewerbetreibenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HandwO stellt sicher, dass der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, der in der Verpflichtung zur Auskunftserteilung liegt, verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, insbesondere der Zweck der Auskunftspflicht, der Handwerkskammer die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle zu ermöglichen, in einer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang stehenden Weise verwirklicht wird (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206; Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 A 1434/08.Z - GewArch 2009, 247; Maiwald, GewArch 2007, 208 ff.; Schmitz, GewArch 2009, 237; für eine von den personengebundenen Eintragungsvoraussetzungen gänzlich unabhängige Auskunftspflicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - GewArch 2010, 84).

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 4. Juli 2008 - 11 A 4598/07 - ist im Übrigen mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - (GewArch 2010, 84) aufgehoben worden.

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, sowie vom 27. Oktober 2008 - 7 UZ 2597/07 -).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 24. Mai 2006 - 7 UZ 576/06 -, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z -).

  • VGH Hessen, 24.02.2010 - 7 A 1408/09

    Berufsunfähigkeit nach der Versorgungsordnung des Versorgungswerks der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; vom 11. Januar 2010 - 7 A 568/09.Z - juris, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z - jeweils m. w. N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 24. Mai 2006 - 7 UZ 576/06 -, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z -).

  • VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07

    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; vom 11. Januar 2010 - 7 A 568/09.Z - juris, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z - jeweils m. w. N.).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, sowie vom 27. Oktober 2008 - 7 UZ 2597/07 -).

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; vom 11. Januar 2010 - 7 A 568/09.Z - juris, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z - jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 7 UZ 153/05

    Abschiebungshindernis; posttraumatische Belastungsstörung; Bevölkerungsgruppe

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 2005 - 7 UZ 153/05.A - EZAR NF 62 Nr. 7, vom 26. März 2007 - 7 UZ 3020/06.A - NVwZ-RR 2008, 135, sowie vom 29. Oktober 2008 - 7 A 2161/08.Z.A -).
  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 - juris).
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05

    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Diese Auslegung des Begriffs des einzutragenden Gewerbetreibenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HandwO stellt sicher, dass der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, der in der Verpflichtung zur Auskunftserteilung liegt, verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, insbesondere der Zweck der Auskunftspflicht, der Handwerkskammer die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle zu ermöglichen, in einer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang stehenden Weise verwirklicht wird (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206; Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 A 1434/08.Z - GewArch 2009, 247; Maiwald, GewArch 2007, 208 ff.; Schmitz, GewArch 2009, 237; für eine von den personengebundenen Eintragungsvoraussetzungen gänzlich unabhängige Auskunftspflicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - GewArch 2010, 84).
  • VGH Hessen, 17.09.2008 - 9 A 1434/08

    Prüfung der Voraussetzungen einer Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09
    Diese Auslegung des Begriffs des einzutragenden Gewerbetreibenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HandwO stellt sicher, dass der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, der in der Verpflichtung zur Auskunftserteilung liegt, verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, insbesondere der Zweck der Auskunftspflicht, der Handwerkskammer die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle zu ermöglichen, in einer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang stehenden Weise verwirklicht wird (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206; Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 A 1434/08.Z - GewArch 2009, 247; Maiwald, GewArch 2007, 208 ff.; Schmitz, GewArch 2009, 237; für eine von den personengebundenen Eintragungsvoraussetzungen gänzlich unabhängige Auskunftspflicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - GewArch 2010, 84).
  • VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07

    Auskunftspflicht eines in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidungunabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in konkreter Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

    Dazu ist die Herausarbeitung der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage(n) von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gefordert, zumal Art und Umfang der erforderlichen Darlegungen zur allgemeinen Bedeutung sowie zur Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit von der jeweils aufgeworfenen Frage abhängig sind (Senatsbeschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - juris).

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).

    Erforderlich hierfür sind ins Einzelne gehende und aus sich heraus verständliche, auf bestimmte rechtliche Würdigungen oder Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinander setzen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 10.06.2013 - 7 A 418/12

    Demokratische Legitimation der Industrie- und Handelskammern

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - NVwZ-RR 2013, 417).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in konkreter Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - a. a. O. und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - a. a. O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., vom 24. November 2011, a. a. O., sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 767, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 1034/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129 sowie vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - juris).

    Dazu ist die Herausarbeitung der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage(n) von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gefordert, zumal Art und Umfang der erforderlichen Darlegungen zur allgemeinen Bedeutung sowie zur Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit von der jeweils aufgeworfenen Frage abhängig sind (Senatsbeschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - juris).

  • VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12

    Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - juris).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

    Das bloße Aufzeigen einer nach Auffassung des Zulassungsantragstellers fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines Divergenzgerichts, die das Verwaltungsgericht als solche nicht in Abrede gestellt hat, ist zur Begründung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht geeignet (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z - vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rdnr. 215 f.).

  • VGH Hessen, 20.08.2020 - 7 A 2315/17

    Anerkennung eines sog. IB-Certificate und eines "High School Diplomas" als

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris, Rdnr. 8 m.w.N., und vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rdnr. 5).

    Dabei ist die Gegenüberstellung bestimmt bezeichneter, aus der Sicht des Zulassungsantragstellers voneinander abweichender Rechtssätze für die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unverzichtbar (ständige Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, juris Rdnr. 33 , vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 -, juris Rdnr. 54 , und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, juris Rdnr. 15 ).

  • VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09

    Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).

    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hat sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595).

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15

    Schülerbeförderungskosten

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 7 A 831/15.Z -, vom 12. Mai 2015 - 7 A 581/15.Z - und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595).

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1688/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 7 A 831/15.Z -, vom 12. Mai 2015 - 7 A 581/15.Z - und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595).

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1386/15

    Neue Entscheidungen über Schülerbeförderungskosten in Wölfersheim erforderlich

  • VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10

    Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule

  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 7 A 1526/16
  • VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1688/15

    Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1727/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1732/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1731/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1387/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1389/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1729/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1723/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 27.01.2020 - 7 A 1466/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1

  • VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17

    Ruhen der Approbation

  • VGH Hessen, 02.05.2017 - 7 A 1816/16

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer

  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 4 A 1902/17

    Klage auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär

  • VGH Hessen, 29.08.2016 - 7 A 1307/15

    Vorübergehende und gelegentliche Ausübung des ärztlichen Berufs als

  • VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17

    Organbildung einer juristischen Person

  • VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17

    Verstoß gegen Ladungsvorschriften

  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 7 A 521/18

    Erstattung Beförderungskosten zu einer weiterführenden Schule

  • VGH Hessen, 13.03.2017 - 7 A 2400/16

    Auflage zur Begrenzung der Prüftätigkeit eines Prüfingenieurs in der

  • VGH Hessen, 06.03.2017 - 7 A 2401/16

    Weisung zur Begrenzung der Prüftätigkeit eines Prüfingenieurs

  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 7 A 2615/20

    Ungültigkeit der Wahl der Vertreter für die Schulform Gymnasium zum

  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 7 A 1364/17

    Ablieferungspflicht an Deutsche Nationalbibliothek

  • VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1959

    Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Auskunftspflicht der Gewerbetreibenden nach

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