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   BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88   

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https://dejure.org/1988,597
BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88 (https://dejure.org/1988,597)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1988 - 7 ABR 10/88 (https://dejure.org/1988,597)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 (https://dejure.org/1988,597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsratswahl

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 19 BetrVG; § 4 BetrVG
    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Betriebsratswahl bei nicht erkanntem Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 276
  • NZA 1989, 731
  • BB 1989, 1346
  • BB 1989, 1619
  • DB 1989, 1525
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88
    Nach ständiger Rechtsprechung führt die hier von der Antragstellerin geltend gemachte Verkennung des Betriebsbegriffs für sich allein bei im übrigen ordnungsgemäß durchgeführter Wahl nicht zu einer - jederzeit zu beachtenden - Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer - fristgebundenen - Anfechtbarkeit nach § 19 Abs. 1 BetrVG (BAGE 15, 235, 238 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG 1952, zu 2 b der Gründe; BAGE 30, 12, 19 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88
    Nach ständiger Rechtsprechung führt die hier von der Antragstellerin geltend gemachte Verkennung des Betriebsbegriffs für sich allein bei im übrigen ordnungsgemäß durchgeführter Wahl nicht zu einer - jederzeit zu beachtenden - Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer - fristgebundenen - Anfechtbarkeit nach § 19 Abs. 1 BetrVG (BAGE 15, 235, 238 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG 1952, zu 2 b der Gründe; BAGE 30, 12, 19 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

    Auszug aus BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88
    Nach ständiger Rechtsprechung führt die hier von der Antragstellerin geltend gemachte Verkennung des Betriebsbegriffs für sich allein bei im übrigen ordnungsgemäß durchgeführter Wahl nicht zu einer - jederzeit zu beachtenden - Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer - fristgebundenen - Anfechtbarkeit nach § 19 Abs. 1 BetrVG (BAGE 15, 235, 238 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG 1952, zu 2 b der Gründe; BAGE 30, 12, 19 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Das gilt auch, wenn in dem isolierten Wahlanfechtungsverfahren weitere Verfahrensverstöße geltend gemacht werden, die unabhängig von einer Verkennung des Betriebsbegriffs zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl führen (im Anschluß an BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15).

    Wird die Anfechtung einer Betriebsratswahl darauf gestützt, daß in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte für jeweils unselbständige Betriebsteile gewählt worden sind, muß die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15, zu B 3. Abs. der Gründe).

    Dadurch soll eine weitere, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahl ermöglicht werden (BAG 7. Dezember 1988 aaO, zu B 4. Abs. der Gründe).

    Diese blieben bis zur turnusgemäßen Neuwahl ohne betriebliche Interessenvertretung (BAG 7. Dezember 1988 aaO, zu B 5. Abs. der Gründe).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu etwa BAG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - BAGE 68, 67 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8, aaO und vom 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392 = AP Nr. 6, aaO), daß eine Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zu einer jederzeit zu beachtenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer fristgebundenen Anfechtbarkeit führt.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    a) Allerdings hat der Senat, worauf das Landesarbeitsgericht zutreffend hinweist, mit Beschluss vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15) in Anknüpfung an einen Beschluss vom 7. Dezember 1988 (- 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276) entschieden, bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl, die darauf gestützt werde, dass in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte für jeweils unselbständige Betriebsteile gewählt worden seien, müsse die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden; die gegen die Wahl eines einzelnen Betriebsrats gerichtete Anfechtung sei in einem solchen Fall unzulässig (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .
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