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   BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08   

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https://dejure.org/2010,580
BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 (https://dejure.org/2010,580)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 6 Abs 4 S 1 Buchst b ArbZG, § 315 Abs 1 BGB, § 25 Abs 1 S 2 BetrVG
    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

  • bag-urteil.com

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rewis.io

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlicher Aufwand eines Betriebsratsmitglieds; Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber als "Super-Nanny" alleinerziehender Betriebsratsmitglieder?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist eine alleinerziehende Betriebsrätin auswärts tätig, muss der Arbeitgeber die Kosten der Kinderbetreuung ersetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebratsmitglieds

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Kinderbetreuungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Erstattung der Kinderbetreuungskosten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber trägt auch Kinderbetreuungskosten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betreuungskosten von alleinerziehender Betriebsrätin sind erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds erstatten - Betriebsratsmitglied darf durch Erfüllung seiner Pflichten kein Vermögensopfer entstehen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2010)

    Arbeitgeber muss Kinderbetreuung für Betriebsrätin zahlen // Alleinerziehende Mutter erfolgreich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten können Kosten der Betriebsratstätigkeit sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderbetreuungskosten als erstattungsfähige Kosten für eine Betriebsratstätigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds: Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung gem. § 40 Abs. 1 BetrVG: Betriebsratsarbeit und Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 48
  • MDR 2011, 372
  • NZA 2010, 1298
  • BB 2010, 1723
  • BB 2010, 2692
  • BB 2011, 1854
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Neben dem Betriebsrat kann auch das einzelne Betriebsratsmitglied im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vom Arbeitgeber den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die ihm durch seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied entstanden sind (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 125, 242).

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 242).

    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung derartiger Kosten kann dabei nicht allein mit dem Hinweis verneint werden, das in einer Pflichtenkollision stehende Betriebsratsmitglied könne sich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für verhindert erklären (vgl. dazu, dass ein Betriebsratsmitglied allein wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts verhindert ist, BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe, aaO).

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 224).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    a) Die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats gehörte zu den gesetzlichen Aufgaben der Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - B II 4 der Gründe, BAGE 88, 322).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (BVerfG 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 ua. - zu B I 4 der Gründe, BVerfGE 99, 216 ).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2008 - 5 TaBV 79/07

    Betriebsratsmitglied - Sitzungsteilnahme - Kinderbetreuungskosten - Erstattung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. November 2008 - 5 TaBV 79/07 - aufgehoben.
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Nach dieser Verfassungsnorm sind Pflege und Erziehung der Kinder "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dieses Elternrecht hat nicht nur Grundrechtscharakter, sondern zugleich eine die gesamte staatliche Ordnung und damit auch die Gerichte bindende Richtlinienfunktion (vgl. BVerfG 20. Oktober 1954 - 1 BvR 527/52 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 4, 52; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 31, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14).
  • LAG Hessen, 22.07.1997 - 12 TaBV 146/96

    Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08
    Die verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG führt vielmehr dazu, dass ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber in angemessener Höhe die Erstattung von (Mehr-)Aufwendungen für die Fremdbetreuung minderjähriger Kinder verlangen kann, wenn es anders die Pflichtenkollision zwischen seinen gesetzlichen Betriebsratsaufgaben und der grundrechtlich in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie einfachgesetzlich in § 1626 Abs. 1, § 1631 Abs. 1 BGB normierten Pflicht zur Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder in zumutbarer Weise nicht lösen kann (im Ergebnis ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Juli 1997 - 4/12 TaBV 146/96 - LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 56; Däubler AiB 2004, 621, 625; DKK-Wedde 12. Aufl. § 40 Rn. 39; Fitting 25. Aufl. § 40 Rn. 43; Hunold NZA-RR 1999, 113, 116; HSWGNR-Glock 7. Aufl. § 40 Rn. 38b; Kohte/Schulze-Doll online jurisPR-ArbR 8/2010 Anm. 3 unter C; Löwisch/Kaiser 6. Aufl. § 40 Rn. 36; Richardi/Thüsing 12. Aufl. § 40 Rn. 10; WPK/Kreft 4. Aufl. § 40 Rn. 24; aA Stege/Weinspach/ Schiefer 9. Aufl. § 40 Rn. 24a).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    Bereits wegen des Benachteiligungsverbots des § 78 Satz 2 BetrVG dürfen dem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 13, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Mitglieder des Betriebsrats sind wegen ihres vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts beteiligt, solange sie Inhaber von Freistellungs- oder Kostenerstattungsansprüchen sind (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 69, 214; zu der hier nicht in Anspruch genommenen Antragsbefugnis des einzelnen Betriebsratsmitglieds 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. nur BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe, BAGE 76, 214; mittelbar auch 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Hat das Betriebsratsmitglied bereits Zahlungen geleistet oder sind bei ihm persönlich Kosten angefallen, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN, BAGE 76, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 135, 48) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    (b) Auch die Entscheidung des Senats zur Erstattungspflicht von Kinderbetreuungskosten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied wegen der Teilnahme an einer auswärtigen Tagung entstehen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 106 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 20) , steht der vorliegenden Beurteilung nicht entgegen.

    Die darin vorgenommene Auslegung des § 40 Abs. 1 BetrVG knüpft an einen gesetzlich nicht geregelten und ohne Kostenaufwand nicht lösbaren Konflikt zwischen einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflicht zur Ausübung des Ehrenamts und der nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG privilegierten Pflicht zur Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder an (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 16, aaO) .

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Andererseits entscheidet das jeweilige Betriebsratsmitglied in eigener Verantwortung darüber, welcher seiner beruflichen, privaten oder betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten er im Kollisionsfall den Vorrang gibt (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 14; Fitting aaO.).
  • LAG Nürnberg, 25.04.2012 - 4 TaBV 58/11

    Betriebsversammlung - Kosten - Betriebsrat - Betriebsratskosten - Bewirtung -

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 - AP Nr. 106 zu § 40 BetrVG 1972; vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (so BAG vom 23.06.2010, a. a. O.; vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - AP Nr. 13 zu § 24 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    (a) Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16; 23. Juli 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, jeweils mwN.).
  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

    Vielmehr hat der Arbeitgeber auch die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die diesen durch die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

    a) Die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung gehörte gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 BetrVG sowohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats als auch in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des antragstellenden Betriebsrates zu den gesetzlichen Aufgaben des Antragstellers zu 2) (vgl. BAG, Beschluss vom 23.Juni 2010 - 7 ABR 103/08 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 6 TaBV 4/13

    Beschlussverfahren, Antragsänderung, Rechtskraft, Fahrtkostenerstattung,

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