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   BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09   

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https://dejure.org/2011,4337
BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09 (https://dejure.org/2011,4337)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2011 - 7 ABR 127/09 (https://dejure.org/2011,4337)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2011 - 7 ABR 127/09 (https://dejure.org/2011,4337)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Vervollständigung der Unterrichtung im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Umgruppierung; Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Bundesarbeitsgericht

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Absicht des Arbeitgebers zur Vervollständigung der Informationen zur Umgruppierung eines Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens muss für den Betriebsrat erkennbar sein; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung; Ordnungsgemäße ...

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Vervollständigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung; Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats; Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG; Vervollständigung der Unterrichtung im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung ? Vervollständigung der Unterrichtung noch im Zustimmungsersetzungsverfahren möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 880
  • BB 2011, 2164
  • DB 2011, 2328
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
    a) In den Fällen der Ein- und Umgruppierung besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG in einem Recht auf Mitbeurteilung der Rechtslage im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .

    Dazu hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG über die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausreichend zu unterrichten ( BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 23 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .

    Bei Umgruppierungen gehört zu einer vollständigen Unterrichtung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungs- oder Entgeltgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .

    Durfte der Arbeitgeber dagegen davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 25 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16).

    Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39, ZTR 2011, 254; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
    In solch einem Fall handelt es sich regelmäßig um ein neues Zustimmungsgesuch (vgl. zur Rücknahme und erneuten Anbringung eines Zustimmungsgesuchs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 21 bis 26, BAGE 117, 123) .
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
    Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39, ZTR 2011, 254; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
    Die nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung ist keine rechtsgestaltende Maßnahme, sondern Rechtsanwendung (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 11 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5) .
  • LAG München, 24.07.2009 - 5 TaBV 141/07

    Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2009 - 5 TaBV 141/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Das Risiko einer verspäteten oder unterbliebenen Weiterleitung trägt der Arbeitgeber (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

    Das Risiko einer verspäteten oder unterbliebenen Weiterleitung trägt mithin der Arbeitgeber (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45, BB 2011, 1652) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2021 - 7 TaBV 17/20

    Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats bei "Eingruppierung" in den AT

    Darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die eingruppierungsrelevanten Umstände bekannt sind, ist es Sache des Betriebsrats, weitere Informationen zu verlangen, wenn er nicht über alle für die Ausübung seines Mitbeurteilungsrechts erforderlichen Angaben verfügt (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 19).

    Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25 mwN.).

    Außerdem beginnt der Lauf der Frist des § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG in solch einem Fall erst dann, wenn die nachgereichte Erklärung beim Betriebsrat - nicht bei dessen Verfahrensbevollmächtigtem - eingeht (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25).

  • BAG, 13.05.2020 - 4 ABR 29/19

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Zuordnung zu Gehalts- und Lohngruppen

    Es drückt kein - in dem zukunftsbezogenen Zustimmungsersetzungsverfahren unzulässiges - Begehren aus, die Zustimmung des Betriebsrats mit Rückwirkung zu ersetzen (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Das Risiko einer verspäteten oder unterbliebenen Weiterleitung trägt mithin der Arbeitgeber (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45; 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 32) .
  • ArbG Würzburg, 10.06.2020 - 1 BV 13/19

    Betriebsrat, Eingruppierung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Zustimmung,

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des §§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat, insbesondere den Betriebsrat vollumfänglich unterrichtet hat (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06; BAG vom 09.03.2011 - 7 ABR 127/09 jeweils zitiert nach JURIS; Fitting/Engels, Kommentar zum BetrVG, 29. Auflage, § 99 Rn. 277 ff. mit vielen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).

    Bei Umgruppierungen gehört zu einer vollständigen Unterrichtung die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungs- oder Entgeltgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist (BAG vom 05.05.2010 - 7 ABR 70/08, Rn 24; BAG vom 09.03.2011 - 7 ABR 127/09, Rn. 18).

    Durfte der Arbeitgeber dagegen davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Wochenfrist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG vom 05.05.2010 - 7 ABR 70/08 Rn. 25; BAG vom 09.03.2011, - 7 ABR 127/09 Rn 19, Fitting/Engels, a.a.O., Rn. 277 a ff.).

  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17

    Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Die Angabe drückt kein - unzulässiges - Begehren aus, die Zustimmung des Betriebsrats U. mit Rückwirkung zu ersetzen (vgl. insoweit BAG 09.03.2011 - 7 ABR 127/09, juris Rn. 15 zu den im dortigen Antrag angegebenen Datum).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2013 - 12 TaBV 131/12

    Eingruppierung in Tarifvertrag DB Sicherheit GmbH (TV Sicherheit) - zum Verstoß

    Es drückt kein - unzulässiges - Begehren aus, die Zustimmung des Betriebsrats mit Rückwirkung zu ersetzen (vgl. insoweit BAG 09.03.2011 - 7 ABR 127/09, AP Nr. 51 zu § 99 BetrVG 1972 Rn. 15 zu den im dortigen Antrag angegebenen Datum).

    Nur diese setzt für den Betriebsrat die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Lauf (BAG 09.03.2011 a.a.O. Rn. 17).

  • LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13

    Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören

    Nur dann wird die Stellungnahmefrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Gang gesetzt (BAG, Beschluss vom 09. März 2011 - 7 ABR 127/09, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 22, Rz. 17).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16

    Rechtsnatur von "Erläuterungen" zu Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages

    Zwar sind Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und Zustimmungsersetzungsanträge nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht vergangenheits-, sondern zukunftsbezogen (BAG vom Beschluss vom 09.03 2011 - 7 ABR 127/09, juris, Rz. 15), weshalb Veränderungen tatsächlicher Art noch bis zum Schluss der letzten Anhörung im Beschwerderechtszug zu berücksichtigen sind und dann auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden ist (Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 99 Rn. 277 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 3 TaBV 27/15

    Versetzung, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungen, Betriebsänderung,

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2016 - 23 BV 383/16

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung einer pädagogischen Fachkraft

  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 95/11

    Informationsanspruch des Personalrats; Eintritt der Zustimmungsfiktion

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 TaBV 52/20

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 84/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

  • ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14

    1. Jedenfalls dann, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, dass

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