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   BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04   

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https://dejure.org/2004,2552
BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 (https://dejure.org/2004,2552)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 (https://dejure.org/2004,2552)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 (https://dejure.org/2004,2552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung; Folgen einer Verkennung des Betriebsbegriffs bei der Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung; Zulässigkeit der Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung bei der Führung von ...

  • Judicialis

    SGB IX § 94; ; SGB IX § ... 87 Abs. 1; ; BetrVG F. bis 27.07.2001 § 1; ; BetrVG F. bis 27.07.2001 § 3; ; BetrVG F. bis 27.07.2001 § 4; ; BetrVG F. ab 28.07.2001 § 1; ; BetrVG F. ab 28.07.2001 § 3; ; BetrVG F. ab 28.07.2001 § 4; ; BetrVG F. ab 28.07.2001 § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensübergreifende Arbeitnehmervertretungen bei Fehlen eines Gemeinschaftsbetriebes mehrerer Unternehmen - Geltung abweichender Tarifregelung für Bildung von Schwerbehindertenvertretungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Besonderheit: Unternehmensübergreifende Bildung von BR durch Zuordnungstarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 895 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 13 TaBV 10/03

    Wahlanfechtung einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung in unterschiedlichen

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04
    Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 1. Oktober 2003 - 13 TaBV 10/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04
    Für den Streitfall kann dahinstehen, ob eine Wahl, die in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen durchgeführt wurde, nur von allen an dem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Rechtsträgern gemeinsam angefochten werden kann (so BAG 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 14 zum Gemeinschaftsbetrieb einer BGB Gesellschaft) und ob dies auch für die Wahl in einer durch Tarifvertrag nach § 3 BetrVG festgelegten Organisationseinheit anzunehmen ist.
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04
    Eine unternehmensübergreifende Regelung war nach dieser Bestimmung daher grundsätzlich nicht zulässig (Richardi BetrVG 7. Aufl. § 3 Rn. 32; vgl. auch BAG 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP BetrVG § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG § 1 Nr. 1, zu 3 der Gründe zur inhaltsgleichen Regelung in § 20 Abs. 3 BetrVG 1952; aA DKK/Trümner BetrVG 7. Aufl. § 3 Rn. 31; unklar Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 3 Rn. 28 und Rn. 34).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Dies gilt auch dann, wenn es um eine Verkennung der "richtigen" Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Betriebsbegriffs geht, vorliegend also um die Frage, ob in den Betrieben nach §§ 1 und 4 BetrVG oder in den Organisationseinheiten nach dem TV EBS 2004 ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. zur Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage eines unwirksamen Zuordnungstarifvertrags BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1; ebenso ErfK/Koch 13. Aufl. § 3 BetrVG Rn. 13; Fitting 26. Aufl. § 3 Rn. 23 mwN; Mückl/Koehler NZA-RR 2009, 513; aA Spinner/Wiesenecker FS Löwisch S. 375, 387 f.; Plander NZA 2002, 483, 488 f.; diff.

    Sie eröffnen damit keine Dispositionsbefugnis der Tarifvertragsparteien zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten, selbst wenn ein Unternehmen gemeinsam mit einem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (vgl. BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1, wo die Bildung von unternehmensübergreifenden "Standortbetriebsräten" in einem näher bezeichneten Tarifvertrag als allein nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommend beurteilt worden ist; so auch Franzen GK-BetrVG 9. Aufl. § 3 Rn. 10; Fitting 26. Aufl. § 3 Rn. 27, 33; H/S/W/G/N/R-Rose 8. Aufl. § 3 Rn. 47; Richardi in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 3 Rn. 18; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 3 Rn. 10; aA - allerdings nur zum unternehmenseinheitlichen Betriebsrat iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BetrVG - ErfK/Koch 13. Aufl. § 3 BetrVG Rn. 3; vgl. auch HaKo-BetrVG/Kloppenburg 3. Aufl. § 3 Rn. 33; DKKW-Trümner 13. Aufl. § 3 Rn. 47, allerdings unter Rn. 48 ff. auch ablehnend zur Begründung eines Gemeinschaftsbetriebs durch Zuordnungstarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; sogar dies halten wiederum wohl für denkbar Löwisch/Kaiser BetrVG 6. Aufl. § 3 Rn. 6) .

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Selbst den Tarifvertragsparteien ist damit jedoch keine beliebige Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmervertretungen eröffnet, vielmehr sind diese an das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebunden (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 22, aaO; 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4) ; nur in diesem Rahmen ist die Bildung demokratisch legitimierter Arbeitnehmervertretungen möglich.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Eine ausdrückliche Regelung dazu, wer im Falle eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Arbeitgeber für die Unternehmerseite zur Wahlanfechtung berechtigt ist, sieht das Gesetz nicht vor (für eine nur gemeinsame Berechtigung zur Anfechtung: LAG Niedersachsen 14. Januar 2016 - 5 TaBV 33/15 - zu II A 3 a und b der Gründe; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 32; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 74; DKKW/Homburg 15. Aufl. § 19 Rn. 28; ErfK/Koch 17. Aufl. § 19 BetrVG Rn. 11; Bonanni/Mückl BB 2010, 437, 440; offengelassen BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Der Gesetzgeber hat die organisatorischen Bestimmungen des BetrVG grundsätzlich zweiseitig-zwingend ausgestaltet und damit der Normsetzung durch Tarifverträge weitgehend entzogen (zu § 3 BetrVG aF: BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b aa [1] der Gründe, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1; allgemein zu den organisatorischen Vorschriften des BetrVG: BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 57, 317 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53 = EzA TVG § 1 Nr. 34).
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss

    Sie eröffnet damit keine Dispositionsbefugnis der Belegschaft zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten, selbst wenn ein Unternehmen gemeinsam mit einem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (zu tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 BetrVG bereits BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35, BAGE 144, 290; 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, wo die Bildung von unternehmensübergreifenden "Standortbetriebsräten" in einem näher bezeichneten Tarifvertrag als allein nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommend beurteilt worden ist; so auch Franzen GK-BetrVG 11. Aufl. § 3 Rn. 10; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 3 Rn. 27, 33) .
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Wahl der für die Betriebe der Arbeitgeberin und ihrer Schwesterunternehmen am Standort N gebildeten einheitlichen Schwerbehindertenvertretung mit Beschluss vom 10. November 2004 (- 7 ABR 17/04 -EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1) für unwirksam erklärt.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    "(1) Zwingend einzuhaltende betriebsverfassungsrechtliche Organisationsvorschriften sind unter anderem die Regelungen des § 3 BetrVG (vgl. Fitting BetrVG 25. Aufl. 2010 § 3 Rn. 2; vgl. auch BAG 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4: Dort wird der zwingende Charakter jedenfalls für die Regelungen des § 3 Abs. 1 BetrVG über "Arbeitnehmervertretungen" bejaht.).

    Aus den genannten Gründen sind die Beauftragten auch nicht als zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche oder Errichtung einer anderen Arbeitnehmervertretung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG in der vom 01.01.1989 bis 27.07.2001 geltenden Fassung anzusehen, die nur durch Tarifvertrag bestimmt werden konnten (hierzu BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG 1972 = EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 1).

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anfechtung durch alle an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Rechtsträger allenfalls dann verlangt werden, wenn die Existenz der unternehmensübergreifenden Organisationseinheit, für die die Arbeitnehmervertretung gewählt wurde, unstreitig feststeht, nicht jedoch, wenn die Wahlanfechtung gerade auf das Fehlen einer unternehmensübergreifenden Organisationseinheit gestützt und geltend gemacht wird, es hätten gesonderte Wahlen für die Betriebsstätten der jeweiligen Rechtsträger durchgeführt werden müssen (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04  - zu B I 1 a der Gründe) .
  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04) .

    Dies wirkt sich auch auf andere zu bildende Vertretungen aus (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04), so auch auf Auszubildendenvertretungen (vgl. Däubler/Trümner, BetrVG, 10. Aufl., Rdnr. 66 zu § 3 BetrVG).

  • LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04).

    Dies wirkt sich auch auf andere zu bildende Vertretungen aus (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 -Az.: 7 ABR 17/04), so auch auf Auszubildendenvertretungen (vgl. Däubler/Trümner, BetrVG, 10. Aufl., Rdnr. 66 zu § 3 BetrVG).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

  • LAG Hessen, 25.08.2020 - 16 TaBV 179/19

    Kein eigener Betriebsbegriff in § 117 Abs. 2 BetrVG Wahl der

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

  • LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

  • LAG Hessen, 02.07.2018 - 16 TaBVGa 135/18

    Nach § 177 Absatz 6 Satz 2 SGB IX sind die Vorschriften über die Wahlanfechtung

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 02.09.2019 - 16 TaBV 33/19
  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

  • LAG Köln, 18.07.2007 - 8 TaBV 4/07

    Betriebsratswahl; gemeinsamer Betrieb; Anfechtung

  • LAG Hessen, 21.06.2021 - 16 TaBV 180/20

    Wirksamkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Nichtigkeit

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08

    Zuordnungstarifvertrag - Auflösung eines Betriebsrats nach Betriebsübergang -

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14

    Anfechtung der Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieben; Wahlanfechtungsantrag

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.06.2018 - 21 BVGa 374/18
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 21 BV 640/18
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