Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3190
BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 (https://dejure.org/2008,3190)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 (https://dejure.org/2008,3190)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 (https://dejure.org/2008,3190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Erstattung von anlässlich der Teilnahme eines Betriebsrats an einer Schulungsveranstaltung entstandenen Kosten; Erforderlichkeit des Besuchs einer Schulungsveranstaltung im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37
    Betriebsratsmitglied; Schulungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Dabei muss es sich allerdings um persönliche Kenntnisse des Betriebsratsmitglieds handeln, nicht um Kenntnisse des Gremiums "Betriebsrat" oder anderer Betriebsratsmitglieder (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 87, zu II 2 c bb der Gründe).

    Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).

    Dies bedarf jedoch einer konkreten Darlegung der die Erforderlichkeit begründenden Umstände (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).

    Bei dem Begriff der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung sowohl dem Betriebsrat als auch dem Landesarbeitsgericht ein Beurteilungsspielraum zusteht (st. Rspr., vgl. BAG 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 98, zu B I 1 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 87, zu II 2 a der Gründe).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 a der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu II 2 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt (st. Rspr., vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 130, zu B 2 a der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 b der Gründe).

    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 -BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - aaO, zu B 2 b der Gründe; 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 85, zu II 2 b der Gründe).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 a der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu II 2 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, AE 2008, 49; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 -BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, aaO; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - aaO, zu B I der Gründe).

    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 -BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - aaO, zu B 2 b der Gründe; 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 85, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, AE 2008, 49; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 -BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, aaO; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - aaO, zu B I der Gründe).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, AE 2008, 49; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 -BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B I der Gründe).

    Dabei hat er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu prüfen, ob die Teilnahme erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG ist oder nicht (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Außerdem hat er darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - BAGE 80, 236 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 74, zu B II 1 der Gründe; 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - BAGE 26, 269 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 33, zu III 4 der Gründe).

    Seine Auswahlentscheidung kann er bei vergleichbaren Seminarinhalten auch von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - aaO, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 -BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - aaO, zu B 2 b der Gründe; 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 85, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2006 - 10 TaBV 201/05 - aufgehoben.
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 a der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu II 2 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 12 mwN) .

    Der Betriebsrat ist deshalb allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15) .

    Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17 ) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 12 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17; 28. März 2007 - 7 ABR 33/06  - Rn. 10, AE 2008, 49) .

    a) Nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .

    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern braucht die Schulungsbedürftigkeit nicht näher dargelegt zu werden, wenn Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden (vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02  - zu B I der Gründe, BAGE 106, 233 ) .

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .

    Der Betriebsrat ist bei vergleichbaren Seminarinhalten allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17 ) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 12, 14, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15) .

    Entsprechend muss er sich nicht für die kostengünstigste Schulungsveranstaltung entscheiden, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .

    sei kostengünstiger in Betracht gekommen (vgl. zu einem solchen dem Arbeitgeber obliegenden Vorbringen BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr. vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN) .
  • ArbG Trier, 20.11.2014 - 3 BV 11/14

    Kostengünstigere Inhouse-Schulung statt externer Seminarteilnahme

    Das Bundesarbeitsgericht erlaubt dem Betriebsrat lediglich, auch einmal nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auszuwählen, "wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält" (BAG 19.03.2008 - 7 ABR 2/07; ebenso bereits BAG 15.05.1986 NZA 1987, 63, 65).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012 - 10 TaBV 1297/12

    Betriebsratsvorsitzender - Schulungsteilnahme - Erforderlichkeit -

    Bei der Anwendung des Begriffes der Erforderlichkeit steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Soweit es sich aber um Grundkenntnisse handelt, bedarf es lediglich der Prüfung, ob das betreffende Betriebsratsmitglieder schon über diese Grundkenntnisse verfügt (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Zusätzlich muss der Betriebsrat prüfen, ob die zu erwartenden Schulungskosten mit der Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes zu vereinbaren sind (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Die Auswahlentscheidung kann bei vergleichbaren Inhalten auch vom Veranstalter selbst abhängig gemacht werden (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07).

    Abgesehen davon, dass der Betriebsrat grundsätzlich frei in der Wahl des Trägers der Schulungsveranstaltung ist (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07), hat der Betriebsrat aufgrund der äußerst negativen Erfahrungen mit dem von der Arbeitgeberin im Vorjahr favorisierten Bildungsträger und der positiven Erfahrungen mit einem selbst gewählten Träger zu Recht diesen ausgewählt.

  • LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - Beurteilungsspielraum -

    Voraussetzung ist allerdings, dass das bei der Schulung vermittelte Wissen als für die Betriebsratsarbeit erforderlich anzusehen ist (vgl. zuletzt etwa BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 12).

    Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt; lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen handelt (BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 13; BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 12 ff.).

    Schon das Arbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts derartige Grundschulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallschutz durchaus als erforderlich anzusehen sind (BAG vom 19.03.2008, a.a.O., Rn. 14 am Ende; BAG vom 15.05.1986, 6 ABR 74/83, jeweils zitiert nach juris).

    Zutreffend führt der antragstellende Betriebsrat in der Beschwerde aus, dass es bei der Prüfung der Erforderlichkeit nicht auf die objektive Lage ankommt, sondern dass entscheidend ist, ob das Betriebsratsgremium die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds aus damaliger Sicht für erforderlich halten durfte (zuletzt BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

    Hat die Vertrauensperson selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Grundlagenschulung fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).

    Ihre Auswahlentscheidung konnte sie auch von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 - juris).

  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Grundschulung - Erforderlichkeit

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

  • LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2016 - 5 TaBV 21/15

    Kosten einer Betriebsratsschulung - Auswahl des Schulungsträgers

  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

  • LAG Hamm, 16.01.2015 - 13 Sa 1046/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Gutschrift von Arbeitsstunden für die Teilnahme

  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11

    Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"

  • LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17

    Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden

  • BVerwG, 16.06.2011 - 6 PB 5.11

    Schulungskosten des Personalrats; behördeninterne und gewerkschaftliche Schulung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 26 TaBV 2215/15

    Erforderlichkeit einer Betriebsräteschulung zum Konfliktmanagement -

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 13/14

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs-

  • LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12

    Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

  • OVG Saarland, 06.03.2018 - 5 A 414/17

    Entsendung eines neu gewählten Personalratsmitgliedes zu einer

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • LAG Nürnberg, 28.07.2009 - 7 TaBV 4/07

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung bei kurz bevorstehendem Ende des

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

  • LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08

    Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

  • LAG Köln, 21.02.2013 - 6 TaBV 43/12

    Übernahme der Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds anlässlich einer

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Nürnberg, 16.05.2013 - 1 TaBV 49/12

    Betriebsrat - Schulung - Erforderlichkeit - Prüfungsmaßstab

  • ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 2349/17

    Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied,

  • LAG Hessen, 16.06.2011 - 9 TaBV 126/10

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 2 TaBV 18/08

    Betriebsratsseminar zum Thema Mobbing

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - 60 PV 2.15

    Übernahme der Kosten für die Grundschulung eines neu gewählten

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2015 - 62 PV 16.14

    Körperschaft des öffentlichen Rechts; Umstrukturierung; Abbau von Personal und

  • LAG München, 01.04.2010 - 4 TaBV 74/09

    Schulungskosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht