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   BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12   

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https://dejure.org/2014,21557
BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
BAG, Entscheidung vom 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
BAG, Entscheidung vom 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV, § 48 Abs 1 ArbGG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 28a MAVO München/Freising
    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber - Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der staatlichen (Arbeits-)Gerichte für Ansprüche der Schwerbehindertenvertretung bei einer kirchlichen Arbeitgeberin aus der MAVO für die Erzdiözese München und Freising

  • bag-urteil.com

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der staatlichen (Arbeits-)Gerichte für Ansprüche der Schwerbehindertenvertretung bei einer kirchlichen Arbeitgeberin aus der MAVO für die Erzdiözese München und Freising

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber - und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber - Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für Arbeitssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 97
  • MDR 2014, 1332
  • NZA 2014, 1223
  • BB 2014, 2228
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    In entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG kommt damit den Gerichten für Arbeitssachen ggf. eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu, wenn Gegenstand des Verfahrens ein einheitlicher Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs ist (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 21) .

    So ist etwa die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 176; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18) .

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Ob eine zum Kernbereich des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gehörende Maßnahme oder Entscheidung mit den Grundprinzipien der Rechtsordnung vereinbar ist, beurteilt sich nach staatlichem Recht, für das nur die staatlichen Gerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    bb) Das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte kann dagegen fehlen, wenn es in innerkirchlichen Angelegenheiten ausschließlich um die Anwendung kirchlichen Rechts geht, für entsprechende Streitigkeiten durch die Anrufung kircheneigener Gerichte oder Schlichtungsgremien ein Rechtsweg geschaffen und von ihm ein effektiver Rechtsschutz zu erwarten ist (vgl. BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    Ist ein solcher Rechtsweg für kirchenrechtliche Bestimmungen geschaffen und von ihm effektiver Rechtsschutz auch zu erwarten, dürfen staatliche Gerichte nicht - oder jedenfalls nicht vor Ausschöpfung des kirchlichen Rechtswegs - entscheiden (vgl. BAG 25. April 1989 - 1 ABR 88/87 - zu B 2, 3 der Gründe, BAGE 61, 376; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    In diesen Fällen sind die kirchlichen Gerichte zu einer auch für die staatlichen Gerichte verbindlichen eigenen Auslegung nur befugt, wenn die Kirche sich eine Vorfragenkompetenz vorbehält (vgl. BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .

    Dies folgt aus Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV und findet seinen einfachgesetzlichen Ausdruck in § 118 Abs. 2 BetrVG, § 112 BPersVG (vgl. BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung errichteten Kirchengerichten regelt die Vorschrift nicht (vgl. BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln aber nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung errichteten Kirchengerichten regelt die Vorschrift nicht (vgl. BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln aber nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    So ist etwa die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 176; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    a) Nach dem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Entscheidung hat (vgl. zB BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 140, 277) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Dabei sind Anträge vom Gericht möglichst so auszulegen, dass sie die vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung zulassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 131, 225) .
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 88/87

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung einer diakonischen Einrichtung bei

  • LAG München, 11.04.2012 - 11 TaBV 18/12

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber; Zuständigkeit der

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Nachholungsmöglichkeit besteht vielmehr, bis die Entscheidung durchgeführt oder vollzogen ist (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 37, BAGE 148, 97) .
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 24, BAGE 148, 97; vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Wären für den Rechtsstreit - wie der Arbeitgeber meint - allein kirchliche Gerichte zuständig, führte dies zur Unzulässigkeit der Sachanträge, weil diesen das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte fehlte (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 15, 21, BAGE 148, 97; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    Das SGB IX sieht - jedenfalls ausdrücklich - eine Schwerbehindertenvertretung für Einrichtungen kirchlicher Arbeitgeber nicht vor (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 14, BAGE 148, 97) .

    Dazu ist auch zu unterstellen, dass die Sachanträge auf staatliches Recht und damit auf § 95 SGB IX gestützt werden, denn die staatlichen Gerichte sind nur dann zur Entscheidung berufen, wenn es um die Anwendung staatlichen Rechts geht (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 18, BAGE 148, 97) .

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Insoweit ist ihr zuzugeben, dass nach dem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Entscheidung hat (vgl. BAG v. 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, juris; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06, juris).

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG v. 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, juris; BAG v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.2023 - 7 Sa 35/23

    Rechtsweg bei kirchlicher und staatlicher Rechtsgrundlage - Verhältnis

    Stützt der Kläger sein auf einem einheitlichen Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs beruhendes Rechtsschutzziel (Streitgegenstand) sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage kommt den Gerichten für Arbeitssachen in entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu (im Anschluss an BAG, Beschl. v. 30.04.2014, 7 ABR 30/12 Rn. 24).

    Stützt der Kläger sein auf einem einheitlichen Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs beruhendes Rechtsschutzziel (Streitgegenstand) sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage kommt den Gerichten für Arbeitssachen in entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu (z.B. BAG, Beschl, v. 30. April 2014, 7 ABR 30/12, Rn. 24, AP Nr. 54 zu Art. 140 GG).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf

    Insoweit sind sie zu einer eigenen Auslegung befugt, es sei denn, die Kirchen hätten sich eine Vorfragenkompetenz vorbehalten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 97; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 485/16

    Besitzstandszulage im kirchlichen Bereich

    Sie sind zu einer eigenen Auslegung befugt, wenn sich die Kirchen keine Vorfragenkompetenz vorbehalten haben (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 20, BAGE 148, 97; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9 mwN) .
  • VGH Bayern, 07.08.2017 - 3 ZB 14.536

    Innerkirchlicher Rechtsweg bei Status- und Zahlungsklage eines Diakons

    Der Klage fehlt andernfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (BGH, U.v. 28.3.2003 - V ZR 261/02 - juris Rn. 14; BAG, B.v. 30.4.2014 - 7 ABR 30/12 - juris Rn. 21).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass wegen kirchendienstrechtlicher Statusangelegenheiten Rechtsschutz durch die staatlichen Gerichte allenfalls subsidiär nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs und inhaltlich nur eingeschränkt in Frage kommt (BVerfG, B.v. 18.9.1998 - 2 BvR 1476/94 - juris Rn. 30; NB.v. 9.12.2008 - 2 BvR 717/08 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 2 C 19.12 - juris Rn. 27; B.v. 4.1.2017 - 2 B 23.16 - juris Rn. 13; BGH, U.v. 28.3.2003 - V ZR 261/02 - juris Rn. 14; BAG, B.v. 30.4.2014 - 7 ABR 30/12 - juris Rn. 21).

  • ArbG Münster, 03.07.2020 - 4 BV 4/20
    Eine einmal ausgesprochene Abmahnung kann nicht mehr "ausgesetzt" werden (ausdrücklich BAG vom 30.04.2014, 7 ABR 30/12, Juris, Randnote 37 mit weiteren Nachweisen).

    Ein solcher Antrag lässt nicht hinreichend erkennen, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Arbeitgeberin aufgegeben werden soll oder welche rechtsgestaltende oder feststellende Entscheidung des Gerichts treffen soll (ausdrücklich BAG vom 30.04.2014, 7 ABR 30/12, Juris, Randnote 37; anderer Ansicht LAG Hamm vom 14. Januar 2020 7 TaBV 63 / 19, Juris, Randnote 31).

  • KAG Hamburg, 20.12.2018 - I MAVO 17/18
    10 1. Die kirchlichen Gerichte sind zu einer eigenen Auslegung befugt, wenn die Kirche sich eine Vorfragenkompetenz vorbehält (vgl. BAG vom 11. November 2008 - 1 AZR 646/07, juris Rn. 9; vom 30. April 2014 - 7 ABR 30/12, juris Rn. 20).

    3 30. April 2014 - 7 ABR 30/12, juris Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2015 - 12 Sa 684/14

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Zudem verweist § 52 Abs. 5 Satz 2 MAVO Köln ergänzend auf die Bestimmungen des SGB IX zu den persönlichen Rechten und Pflichten der Vertrauensperson (vgl. BAG 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, ZTR 2014, 624 Rn. 26).
  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 1 E 22.01793

    Vorläufige Versetzung eines Kirchenbeamten in den Ruhestand

  • KAG Mainz, 04.11.2014 - M 20/14

    Presseerklärung auf Homepage

  • LAG Nürnberg, 04.11.2015 - 4 Sa 200/15

    Abmahnung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • MAVG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 04.12.2014 - 1 AS 41/14
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Ev. Landeskirche in Württembe, 04.12.2014 - 1 AS 41/14
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