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   BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93   

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https://dejure.org/1994,2731
BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93 (https://dejure.org/1994,2731)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1994 - 7 ABR 32/93 (https://dejure.org/1994,2731)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 (https://dejure.org/1994,2731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ressortleiter bei einer Zeitung als leitender Angestellter - Kriterien wie Bestand und Entwicklung der Unternehmensgruppe und anfallende typische Unternehmerfunktionen - Bewertung unterschiedlicher Hierarchiestufen und wesentliche unternehmerische Entscheidungsspielräume

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4
    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch diese Neufassung des funktionalen Grundtatbestandes des leitenden Angestellten verwendet mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind, die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und kein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe; BAGE 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 1 e der Gründe).

    Dies galt schon nach der bisherigen Gesetzesfassung (BAGE 32, 381, 384 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972. zu B I 1 a der Gründe) und ist durch die Neufassung noch verdeutlicht worden.

    Eine maßgebliche Einflußnahme liegt vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner Position Fakten schafft, die bei der Findung der Unternehmens- oder betriebsleitenden Entscheidungen nicht unbeachtet gelassen werden können (BT-Drucks. 11/2503 S. 30; ebenso BAGE 32, 381, 384 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 1 a der Gründe).

    Unter anderem kommt es darauf an, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (BAGE 32, 381, 394 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B IV 1 der Gründe; BAGE 51, 1, 8 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 c der Gründe).

    Im Beschluß vom 29. Januar 1980 (BAGE 32, 381, 394 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B IV 1 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß unter Umständen sogar noch auf der vierten Leitungsstufe Entscheidungen zu treffen sein können, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind.

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch die rein arbeitstechnische, "vorprogrammierte" Durchführung unternehmerischer Entscheidungen gehört nicht zur Unternehmensleitung (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 - AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe).

    Vielmehr genügt es, daß der Angestellte mit wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Führungsaufgaben betraut ist (vgl. BAGE 26, 36, 53 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 1 ABR 48/73 - AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 f. [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 e der Gründe).

    Unter anderem kommt es darauf an, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (BAGE 32, 381, 394 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B IV 1 der Gründe; BAGE 51, 1, 8 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 c der Gründe).

    Der Ausnahmefall, daß dem Fachvorgesetzten eine Großzahl von Arbeitnehmern unterstellt ist und der Personalleiter lediglich seine Vorentscheidung umsetzt (vgl. BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe), liegt nicht vor.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch diese Neufassung des funktionalen Grundtatbestandes des leitenden Angestellten verwendet mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind, die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und kein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe; BAGE 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 1 e der Gründe).

    Nicht einmal eine Vorgesetzteneigenschaft ist unbedingt erforderlich (vgl. BAGE 26, 36, 53 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 5 Rz 54; Trümner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 5 Rz 228; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 5 Rz 160).

    Vielmehr genügt es, daß der Angestellte mit wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Führungsaufgaben betraut ist (vgl. BAGE 26, 36, 53 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 1 ABR 48/73 - AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 f. [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 e der Gründe).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch diese Neufassung des funktionalen Grundtatbestandes des leitenden Angestellten verwendet mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind, die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und kein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe; BAGE 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 1 e der Gründe).

    Auch die rein arbeitstechnische, "vorprogrammierte" Durchführung unternehmerischer Entscheidungen gehört nicht zur Unternehmensleitung (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 - AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Jedenfalls reicht es aus, daß die unternehmerischen Führungsaufgaben die Tätigkeit des Angestellten prägen (BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - AP Nr. 42 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1974 - 1 ABR 48/73

    Unternehmen mit mehreren Betrieben - Leitender Angestellter - Delegation von

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Vielmehr genügt es, daß der Angestellte mit wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Führungsaufgaben betraut ist (vgl. BAGE 26, 36, 53 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 1 ABR 48/73 - AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 f. [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 e der Gründe).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 22/76

    Leiter einer Betriebsabteilung - Leitender Angestellter - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch die rein arbeitstechnische, "vorprogrammierte" Durchführung unternehmerischer Entscheidungen gehört nicht zur Unternehmensleitung (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 - AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe).
  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Auch die rein arbeitstechnische, "vorprogrammierte" Durchführung unternehmerischer Entscheidungen gehört nicht zur Unternehmensleitung (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 - AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 24. November 1981 (BVerfGE 59, 104 = AP Nr. 27 zu § 5 BetrVG 1972), daß bereits die im früheren § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG enthaltene Umschreibung des Personenkreises der leitenden Angestellten dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot entsprach.
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91

    Eingruppierung als Ressortleiterin einer Zeitung - Beteiligungsrecht in Form des

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
    Dem vom Betriebsrat erwähnten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1992 (- 1 ABR 57/91 - n.v.) läßt sich nicht entnehmen, daß Ressortleiter generell keine leitenden Angestellten sind.
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

  • LAG Düsseldorf, 22.03.1993 - 19 TaBV 226/92

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anhörungstermin - Unentschuldigtes Fernbleiben eines

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    § 5 Abs. 4 BetrVG enthält weder Regelbeispiele oder eine authentische Interpretation zu § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG noch widerlegliche oder unwiderlegliche Vermutungstatbestände, sondern gibt eine Entscheidungshilfe, wenn bei der Sachverhaltswürdigung Zweifel bleiben, es sich also um einen Grenzfall handelt, bei dem sowohl eine Einordnung des Angestellten als Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG als auch eine Einordnung als leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG vertretbar erscheint (BAG, 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93, Rn. 37/38, juris).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Denn für die Einordnung der Angestellten sind nicht ihre Funktionsbezeichnungen entscheidend, sondern der konkrete Zuschnitt ihres Aufgabenbereichs und die ihnen tatsächlich eingeräumten Entscheidungsbefugnisse (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 22.02.1994 - 7 ABR 32/93, juris, Rdnr. 29; LAG Hamm, Beschl. v. 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13, juris, Rdnr. 69 ff.; Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl., 2018 = GK/Raab § 3 BetrVG Rdnr. 170 ff.).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Als leitender Angestellter muß ein Prokurist, wie der Ausdruck "sonstige Aufgaben" in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zeigt, unternehmerische Führungsaufgaben ausüben (BAG Beschluß vom 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93, n.v.).
  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Entscheidend ist, welche Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten dem Angestellten innerhalb der zu beachtenden Rahmenbedingungen eingeräumt sind (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 27; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 3 b bb der Gründe) .

    Die Tätigkeit darf sich nicht in Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen erschöpfen (vgl. BAG 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 2 a der Gründe mwN) .

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Es genügt, daß der Angestellte mit wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Führungsaufgaben betraut worden ist (vgl. insbesondere BAG 19. August 1975 - 1 AZR 613/74 - aaO; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1, 9; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - RzK I 4 b Nr. 7).

    Je enger jedoch der Teilaufgabenbereich ist, um so sorgfältiger müssen die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG geprüft werden (vgl. BAG 22. Februar 1994 aaO).

    aa) Auf die Funktionsbezeichnung im Anstellungsvertrag des Klägers kommt es für die Qualifizierung seines Status nicht an (BAG 22. Februar 1994 aaO).

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Damit enthält § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG eine funktionsbezogene Umschreibung des leitenden Angestellten, die stets im Lichte der Nr. 1 und 2 des § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gesehen werden müssen mit der Folge, dass es sich um unternehmerische Führungsaufgaben handeln muss (BAG, Beschluss vom 22.02.1994, 7 ABR 32/93 bei juris Rn. 22).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Entscheidend ist, welche Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten dem Angestellten innerhalb der zu beachtenden Rahmenbedingungen eingeräumt sind (BAG 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 3 b bb der Gründe) .
  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 7 TaBV 71/13

    Einsichtsrechts in Bruttolohn- und Gehaltslisten

    Damit enthält § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG eine funktionsbezogene Umschreibung des leitenden Angestellten, die stets im Lichte der Nr. 1 und 2 des § 5 Abs. 3 Satz 2 gesehen werden müssen mit der Folge, dass es sich um unternehmerische Führungsaufgaben handeln muss (BAG, Beschluss vom 22.02.1994, 7 ABR 32/93, bei juris Rdnr. 22).

    Dabei lässt sich der eingeräumte Entscheidungsspielraum nicht abstrakt, sondern nur einzelfallbezogen feststellen, wobei die vom Arbeitgeber frei bestimmte Unternehmensorganisation eine entscheidende Rolle spielt (BAG vom 22.02.1994 aaO, Rdnr. 25).

    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.1994 aaO., die Ressortleiter einer Tageszeitung betraf, durchaus auf der Ebene der Ressortleiter der leitende Angestellte angesiedelt sein kann; indessen ist die dortige Sachverhaltskonstellation genau zu betrachten: Es handelte sich dort um einen Ressortleiter Kultur, der dieses Ressort in einer Tageszeitung mit einer Auflage zwischen 650.000 und 750.000 Exemplaren innerhalb einer gesamten Unternehmensgruppe maßgeblich zu verantworten hatte.

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist jedoch unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (BAG Urteil v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - DB 2009, 1825-1828; BAG Urteil v. 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 58; BAG Urteil v. 22.02.1994 - 7 ABR 32/93 - NV).

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist, wie der Ausdruck "sonstige Aufgaben" in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zeigt, unternehmerische Führungsaufgaben ausüben (BAG Beschluss v. 22.02.1994 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 16 TaBV 848/08

    Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG

  • VG Mainz, 08.03.2016 - 5 K 723/15

    Neubesetzung einer unternehmensleitenden Stelle in Sparkasse ohne Beteiligung der

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 9 TaBV 12/23

    Projektträger; Bereichsleitung; leitende Angestellte

  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 13 TaBV 72/00

    Anspruch des Betriebsrates auf Aufhebung der Einstellung eines Arbeitnehmers (

  • LAG Hessen, 31.07.2008 - 9 TaBV 267/07

    Zur Eigenschaft einer Chefärztin als leitende Angestellte

  • LAG Hessen, 18.05.2001 - 2 Sa 1130/00

    Prämienanspruch aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung bei betrieblichem

  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 13 (10) TaBV 93/00

    Aufhebung der Einstellung und Beschäftigung eines Arbeitnehmers ; Einstellung

  • ArbG Essen, 12.07.2017 - 4 BV 16/17
  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 13 TaBV 105/00

    Aufhebung der Einstellung und Beschäftigung eines Arbeitnehmers ; Einstellung

  • LAG München, 13.04.2000 - 2 Sa 886/99

    Leitender Angestellter: Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 875/09

    Status als leitender Angestellter

  • ArbG Hamburg, 02.03.2011 - 28 Ca 240/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme geheimer Geschäftsunterlagen

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