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   BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11   

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https://dejure.org/2013,20661
BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 (https://dejure.org/2013,20661)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 (https://dejure.org/2013,20661)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 (https://dejure.org/2013,20661)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

  • openjur.de

    Betriebsratswahl; Gewerkschaftsliste

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 BetrVG, § 14 Abs 4 BetrVG, § 14 Abs 5 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 7 Abs 2 S 1 BetrVGDV1WO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen gewerkschaftlichen Wahlvorschlag zur Betriebsratswahl; Zulässigkeit einer Gewerkschaftsbezeichnung als Kennwort

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Streichung eines unzulässigen Kennworts

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Streichung eines unzulässigen Kennworts

  • Betriebs-Berater

    Gewerkschaftlicher Wahlvorschlag zur Betriebsratswahl

  • rewis.io

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen gewerkschaftlichen Wahlvorschlag zur Betriebsratswahl; Zulässigkeit einer Gewerkschaftsbezeichnung als Kennwort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratswahlen: Unzulässiges Kennwort und Kompetenzen des Wahlvorstands

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 120
  • NZA 2013, 1095
  • DB 2013, 15
  • JR 2014, 315
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 14.05.2003 - 15 TaBV 2341/02
    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Hieraus folgt zugleich, dass nur ein solcher Vorschlag durch sein Kennwort als gewerkschaftlicher Vorschlag ausgewiesen werden darf (Boemke Die Betriebsratswahl Rn. 293; ebenso wohl: Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; VG Stuttgart 26. September 2005 - PL 21 K 8/05 -; aA VGH Baden-Württemberg 12. April 2007 - PL 15 S 940/05 -; LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - zu II 2.2.4 der Gründe; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 4; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 7) .

    Ein unzulässiges Kennwort ist danach zu behandeln wie ein fehlendes Kennwort (im Ergebnis ebenso Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 6; aA LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - zu II 2.2.4 der Gründe; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 10; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2 und Rn. 5) .

    Dies gilt ebenso, wenn eine Liste als Gewerkschaftsliste ausgegeben wird, obwohl die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (vgl. LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 -; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 4; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 7) .

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen, und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) .

    Es kam daher nicht mehr darauf an, ob der Wahlvorstand gegen seine Pflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BetrVG zur unverzüglichen Prüfung verstoßen hat (vgl. dazu BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) und ob hierdurch das Wahlergebnis iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG beeinflusst werden konnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05

    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Hieraus folgt zugleich, dass nur ein solcher Vorschlag durch sein Kennwort als gewerkschaftlicher Vorschlag ausgewiesen werden darf (Boemke Die Betriebsratswahl Rn. 293; ebenso wohl: Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; VG Stuttgart 26. September 2005 - PL 21 K 8/05 -; aA VGH Baden-Württemberg 12. April 2007 - PL 15 S 940/05 -; LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - zu II 2.2.4 der Gründe; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 4; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 7) .

    Außerdem entsteht bei den Wahlberechtigten die Vorstellung, dass die Gewerkschaft die auf der Liste gewählten Betriebsratsmitglieder bei ihrer Betriebsratsarbeit unterstützen wird (VGH Baden-Württemberg 12. April 2007 - PL 15 S 940/05 - zum Landespersonalvertretungsrecht) .

  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    (a) Allerdings gehört die freie Willensentscheidung der einen Wahlvorschlag bei einer Betriebsratswahl unterzeichnenden Wahlberechtigten zu den in einem demokratischen Rechtsstaat geltenden Wahlgrundsätzen (vgl. BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480).
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Auch wenn die Aufzählung in dieser Bestimmung nicht abschließend sein dürfte (vgl. DKKW-Homburg 13. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 8 WO Rn. 1; Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 4; wie zum Personalvertretungsrecht: BVerwG 27. Mai 1960 - VII P 13.59 - BVerwGE 10, 344; OVG Münster 27. Oktober 1958 - VB 569/58 - zu 1 der Gründe) , spricht bereits dieser Umstand dafür, an die Unzulässigkeit des Kennworts nicht die weitreichende Rechtsfolge der Ungültigkeit des Wahlvorschlags zu knüpfen.
  • BVerwG, 13.05.1966 - VII P 5.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    cc) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung können Kennworte auf Vorschlagslisten unzulässig sein (vgl. BVerwG 13. Mai 1966 - VII P 5.65 -; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 4 bis 6; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 6 f.; Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2) .
  • LAG Hamm, 18.03.2011 - 13 TaBV 98/10

    Ungültige Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl bei irreführendem Kennwort;

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2011 - 13 TaBV 98/10 - aufgehoben.
  • VG Stuttgart, 26.09.2005 - PL 21 K 8/05

    Personalratswahl; Wahlvorschlag; irreführendes Kennwort; Wählerbeeinflussung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Hieraus folgt zugleich, dass nur ein solcher Vorschlag durch sein Kennwort als gewerkschaftlicher Vorschlag ausgewiesen werden darf (Boemke Die Betriebsratswahl Rn. 293; ebenso wohl: Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; VG Stuttgart 26. September 2005 - PL 21 K 8/05 -; aA VGH Baden-Württemberg 12. April 2007 - PL 15 S 940/05 -; LAG Berlin 14. Mai 2003 - 15 TaBV 2341/02 - zu II 2.2.4 der Gründe; DKKW-Homburg 13. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 4; Fitting 26. Aufl. § 7 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 WO Rn. 7) .
  • ArbG Siegen, 28.09.2010 - 1 BV 16/10

    Betriebsrat, Wahlanfechtung, Kennwort der Vorschlagsliste, IG Metall mit Zusatz,

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28. September 2010 - 1 BV 16/10 - teilweise abgeändert:.
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen, und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18, BAGE 145, 120; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) .

    Bei der Prüfung des Vorhandenseins eines Kennworts kann der Wahlvorstand auch dessen Zulässigkeit prüfen (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 19, BAGE 145, 120) .

    Auch darf durch Kennwörter keine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintreten (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 145, 120) .

    Hieraus folgt zugleich, dass nur ein solcher Vorschlag durch sein Kennwort als gewerkschaftlicher Vorschlag ausgewiesen werden darf (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 145, 120) .

    Das schließt allerdings nicht aus, dass auf einem Wahlvorschlag nach § 14 Abs. 5 BetrVG zusätzlich Stützunterschriften wahlberechtigter Arbeitnehmer gesammelt werden, etwa um zu verdeutlichen, dass es sich auch um einen aus der Belegschaft unterstützten Wahlvorschlag handelt (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 24, aaO) .

    Ist der Wahlvorschlag mit einem unzulässigen Kennwort versehen, ist dieses zu streichen und durch die Familien- und Vornamen der beiden ersten in dem Vorschlag genannten Wahlbewerber zu ersetzen (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 28, BAGE 145, 120) .

  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14

    Betriebsratswahl; Wahlvorschlag; Listenkennwort

    Die Wahl des Betriebsrates im September 2013 war notwendig geworden, da die vorherige, in der Zeit vom 08. - 11.03.2010 durchgeführte Betriebsratswahl letztinstanzlich vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - für unwirksam erklärt worden war.

    Die Verwendung des Kennwortes "IG Metall Kompetenz für gute Arbeit" sei nicht unzulässig gewesen, auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur vormaligen Betriebsratswahl vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11.

    Im Verfahren 7 ABR 40/11 habe das Bundesarbeitsgericht schließlich das auch seinerzeit von der Mehrheitsliste verwendete Kennwort "IG Metall" mit weiterem Zusatz nicht beanstandet, sondern lediglich bei der anderen Liste, die im Wesentlichen nunmehr unter "DGM" kandiert habe.

    Wenn auch die Unzulässigkeit eines Listenkennwortes nicht ausdrücklich erwähnt ist, so ergibt sich doch aus der Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 1 WO BetrVG, dass der Wahlvorschlag auf das Kennwort hin zu überprüfen ist (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11 Rdnr. 19).

    bb) Als Belegschaftsliste im Sinne des § 14 Abs. 3 BetrVG hätte die Liste 2 wegen Verwendung eines unzulässigen Kennwortes zurückgewiesen werden müssen, gegebenenfalls unter dem Namen der zwei Listenführer zugelassen werden können (vgl. BAG, Beschluss vom 15.05.2013 aaO. Rdnr. 31).

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 15.05.2013 aaO., in welcher ausdrücklich festgehalten worden ist, dass ein Kennwort unter Verwendung von "IG Metall" bei einem Nicht-Gewerkschaftsvorschlag im Sinne von § 14 Abs. 5 BetrVG unzulässig ist.

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Fehlt eine Kennzeichnung oder ist das Kennwort unzulässig, ist die Liste vom Wahlvorstand mit Familienname und Vorname der beiden in ihr an erster Stelle benannten Bewerber zu bezeichnen (BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 26, BAGE 145, 120) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen, und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Köln, 01.12.2023 - 9 TaBV 3/23

    Ein Smiley ist im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl

    Bei der Prüfung des Vorhandenseins eines Kennworts kann der Wahlvorstand auch dessen Zulässigkeit prüfen (BAG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 -, BAGE 145, 120-127, Rn. 19).

    bb) Als Kennwörter können grundsätzlich beliebige Begriffe und Namen gewählt werden (GK/Jacobs, 12. Aufl. 2022, § 7 WO, Rn. 6), so lange sie keinen strafbaren, diskriminierenden, beleidigenden oder irreführenden Charakter haben oder eine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintritt (BAG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 -, BAGE 145, 120-127, Rn. 20).

    Es ist auch nicht Aufgabe des Wahlvorstands zu prüfen, ob Wähler bei der Sammlung von Stützunterschriften beim Wahlvorschlag getäuscht wurden (BAG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 -, BAGE 145, 120-127, Rn. 28, 31).

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste genügt den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 145, 120; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27) .
  • ArbG Köln, 25.11.2022 - 7 BV 98/22
    Bei der Prüfung des Vorhandenseins eines Kennworts kann der Wahlvorstand auch dessen Zulässigkeit prüfen (BAG, Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11, juris, Rn. 19).

    Wird ein Kennwort verwendet, können grundsätzlich beliebige Begriffe, Namen und auch Phantasieworte gewählt werden (vgl. GK/Kreutz BetrVG 9. Aufl. § 7 WahlO Rn. 6), Boemke, Anmerkung zu BAG (7. Senat), Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11, in: AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 63).

    Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Verwendung eines unzulässigen Kennworts gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 WO gegenüber den Listenvertretenden zu beanstanden, um diesen die Möglichkeit zu geben, das Kennwort ggf. noch abzuändern (vgl. Boemke, Anmerkung zu BAG (7. Senat), Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11, in: AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 63; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, WO § 7 Rn. 2).

    Zu dessen Aufgaben gehört nicht die Prüfung, ob durch ein Kennwort möglicherweise bereits die Unterstützenden des Wahlvorschlags getäuscht und zur Unterschrift veranlasst worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11, juris, Rn. 31).

  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 18; NZA-RR 2009, 481 Rn. 25).

    Bei der Prüfung des Vorhandenseins eines Kennworts kann der Wahlvorstand auch dessen Zulässigkeit prüfen (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 19).

    Auch darf durch Kennwörter keine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintreten (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 20 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19

    Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für

    Eine Täuschung der Unterstützer durch die Listenführer, die zur Wahlanfechtung berechtigen könnte (BAG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 -, BAGE 145, 120-127, Randnummer 31) liegt hier nicht vor.

    Das gleiche gilt im Falle eines unzulässigen Kennwortes (BAG, Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11, Randnummer 28, juris).

  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 7 P 20.00544

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat eines Hauptzollamtes

    Nach der arbeitsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung darf ein Kennwort allerdings nicht zu Verwechslungen führen und irreführend sein (BAG, B.v. 15.5.2013 - 7 ABR 40/11 - juris Rn. 20; B.v. 26.10.2016 - 7 ABR 4/15 - juris Rn. 21; HessVGH, B.v. 24.2.2005 - 22 TL 2583/04 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht für eine vergleichbare Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, B.v. 15.5.2013 - 7 ABR 40/11 - juris, B.v. 26.10.2016 - 7 ABR 4/15- juris) hält das erkennende Gericht die Verwendung des Gewerkschaftskürzels für einen Beschäftigtenvorschlag aus den Reihen der Gewerkschaftsmitglieder nicht für generell unzulässig bzw. ist die Verwendung des Kürzels nicht automatisch mit der Aussage verbunden, dass es sich einen "offiziellen" Gewerkschaftsvorschlag nach § 8 Abs. 3 Satz 4 BPersVWO handelt (so auch BVerwG, B.v. 13.6.1966 - VII P 6.65 - PersV 166, 132 f.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.4.2007 - PL 15 S 940/05 - juris - unter Aufhebung der Vorinstanz VG Stuttgart, B.v. 26.9.2005 - PL 21 K 8/05 - juris).

  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

  • LAG Nürnberg, 30.09.2015 - 6 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung - Betriebsratswahlen - Abbruch - Berichtigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl;

  • LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 10 TaBV 42/19

    Erfolgreiche Wahlanfechtung bei unzulässiger Kennzeichnung einer Liste (hier mit

  • ArbG Solingen, 25.09.2014 - 4 BV 12/14

    Wahlanfechtung - Betriebsratswahl - Art der Beschäftigung - Hierarhieebene

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