Rechtsprechung
BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
DRK-Schwestern - Arbeitnehmerstatus - Feststellungsinteresse
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
DRK-Schwestern - Arbeitnehmerstatus - Feststellungsinteresse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 1 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
DRK-Schwestern - Arbeitnehmerstatus - Feststellungsinteresse - IWW
§ 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 5 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 2a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 14 Abs. 1 AÜG
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
- bag-urteil.com
DRK-Schwestern - Arbeitnehmerstatus - Feststellungsinteresse
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitnehmerstatus von DRK-Schwestern / Feststellungsinteresse
- Betriebs-Berater
Feststellungsinteresse bei Wahl eines Betriebsrats durch Vereinsmitglieder - Wirksamkeit der Wahl
- rewis.io
DRK-Schwestern - Arbeitnehmerstatus - Feststellungsinteresse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DRK-Schwestern - und die Frage ihres Arbeitnehmerstatus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Frage des Arbeitnehmerstatus und das Feststellungsinteresse hieran
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsverfassungsrecht - DRK-Schwesternschaft - Beteiligtenfähigkeit - Arbeitnehmerstatus - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11
- LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11
- BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1144
- BB 2015, 2228
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09
Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16) .Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gesetz wie in § 2a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG, § 18 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung rechtlicher Vorfragen ausdrücklich vorsieht (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 15, aaO) .
Ein derartiger Statusantrag betrifft für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .
Für die Frage, ob bestimmte Beschäftigtengruppen als Arbeitnehmer iSv. § 5 Abs. 1 BetrVG anzusehen sind, besteht nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn die begehrte Feststellung eine einheitliche Anwendung der in Betracht kommenden betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zulässt (vgl. hierzu auch BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 14, BAGE 136, 334) .
- BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11
Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16) .Ein derartiger Statusantrag betrifft für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .
Sie verlangt vielmehr eine unterschiedliche Betrachtung je nach dem Zweck der in Betracht kommenden Norm (vgl. dazu BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 19; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 74; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 21 ff., BAGE 144, 340; vgl. dazu Linsenmaier/Kiel RdA 2014, 135) .
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von der dem Beschluss des Senats vom 6. November 2013 (- 7 ABR 76/11 - Rn. 19) zugrunde liegenden Fallgestaltung.
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von …
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16) .Ein derartiger Statusantrag betrifft für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Diese durch die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion entstehende Beschränkung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebs führt dazu, dass der Betriebsrat des Einsatzbetriebs die Repräsentation der Leiharbeitnehmer übernimmt, soweit es um Entscheidungen geht, die vom Inhaber des Einsatzbetriebs getroffen werden (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 98, 60) . - BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an …
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Die Mitbestimmungsrechte des für den Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats bestehen nur insoweit, als der Verleiher in seiner Eigenschaft als Vertragspartner der Leiharbeitnehmer Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, BAGE 144, 109) . - BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Die Mitbestimmungsrechte des für den Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats bestehen nur insoweit, als der Verleiher in seiner Eigenschaft als Vertragspartner der Leiharbeitnehmer Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Tätigkeit der Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, BAGE 144, 109) . - BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07
Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16) . - BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. etwa BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) . - BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) . - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
Feststellung der Tarifgebundenheit
Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gesetz wie in § 2a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG, § 18 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung rechtlicher Vorfragen ausdrücklich vorsieht (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121;… 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 15, aaO) . - BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04
Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden
- LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
- BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
Feststellungsinteresse
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11
Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
- BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12
Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter
- BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15
Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 23; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12) .Die Rechtskraft muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Beteiligten strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15) .
Für die Frage, ob bestimmte Beschäftigtengruppen als Arbeitnehmer iSv. § 5 Abs. 1 BetrVG anzusehen sind, besteht deshalb nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn die begehrte Feststellung eine einheitliche Anwendung der in Betracht kommenden betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zulässt (vgl. hierzu auch BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 14, BAGE 136, 334) .
Dabei ist eine normzweckorientierte Auslegung der jeweiligen auf den oder die Arbeitnehmer abstellenden Vorschrift geboten (…BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 29, aaO; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 19;… 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, aaO;… grundlegend 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 20 ff., aaO) .
- BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen
Der Arbeitgeber ist zu beteiligen, weil er durch eine Entscheidung über die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der …
Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 2 b der Gründe) .Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) .
Es bestehen angesichts des monatelangen betriebsratslosen Zustands schon erhebliche Zweifel daran, ob ein künftig ggf. zu wählender neuer Betriebsrat überhaupt Funktionsnachfolger des vormaligen Betriebsrats werden könnte (vgl. zu entsprechenden Zweifeln bei einer nur zweimonatigen betriebsratslosen Zeit BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 11) .
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12 ; 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - zu II 2 b der Gründe) . - BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot
Die Rechtskraft muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 17; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15) . - BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 20; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) . - BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung
Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Existenz des rechtsmittelführenden Gremiums ist (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN) . - BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …
Dies ist den Gerichten verwehrt (…vgl. BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 16; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 23;… 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 19) . - LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16
Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig
Die Rechtskraft muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Beteiligten strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG, Beschluss vom 18.03.2015 - 7 ABR 42/12 -, Rn. 26, juris; BAG…, Beschluss vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 -, Rn. 15, juris). - BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13
Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. etwa BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN; 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 19, BAGE 119, 279; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12) .Die Rechtskraft muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Beteiligten strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26) .
- BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse
- BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem …
- BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - …
- LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung; …
- LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15
Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften
- LAG Düsseldorf, 15.11.2022 - 3 TaBV 47/21
Einigungsstelle; Zeitpunkt der Begründung eines Restmandats bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2020 - 12 Sa 1601/19
Feststellungsklage - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- ArbG Köln, 26.09.2019 - 11 BV 123/19
- LAG Niedersachsen, 09.12.2021 - 3 TaBV 1/21
Beteiligtenfähigkeit und Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Verlust der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2017 - 3 TaBV 13/16
Feststellungsbegehren: Feststellungsinteresse
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 2 TaBV 9/21
Arbeitnehmereigenschaft - Eingruppierungsverfahren - unerlaubte …
- LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Kündigung einer teilmitbestimmten …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 31.08.2015 - KGH.EKD II-124/10