Rechtsprechung
   BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2087
BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95 (https://dejure.org/1996,2087)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 7 ABR 42/95 (https://dejure.org/1996,2087)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 (https://dejure.org/1996,2087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorar eines Einigungsstellenvorsitzenden - Rechtslage, wenn eine im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung nicht erlassen worden ist, - Festsetzung von Höchstbeträgen für das Honorar von Einigungsstellenmitgliedern durch Arbeitsgerichte - Möglichkeit der Schließung einer ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 76a
    Honorar eines Einigungsstellenvorsitzenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 76a
    Einigungsstelle: Festsetzung des Honorars durch das Einigungsstellenmitglied nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 208
  • NZA 1997, 222
  • BB 1997, 158
  • DB 1997, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78

    Einigungsstelle - Ermessen

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95
    Bei dem Begriff der Billigkeit im Sinne von § 315 Abs. 3 BGB handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf nachprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (BAG Beschluß vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 34/91
    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95
    Diese Bestimmung ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen, wobei die Bemessungsgrundsätze des § 76 a Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BetrVG zu beachten sind (BAG Beschlüsse vom 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - AP Nr. 2 zu § 76 a BetrVG sowie - 7 ABR 34/91 -, n.v. und - 7 ABR 9/91 -, n.v.).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95
    Diese Bestimmung ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen, wobei die Bemessungsgrundsätze des § 76 a Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BetrVG zu beachten sind (BAG Beschlüsse vom 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - AP Nr. 2 zu § 76 a BetrVG sowie - 7 ABR 34/91 -, n.v. und - 7 ABR 9/91 -, n.v.).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 9/91

    Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95
    Diese Bestimmung ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen, wobei die Bemessungsgrundsätze des § 76 a Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BetrVG zu beachten sind (BAG Beschlüsse vom 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - AP Nr. 2 zu § 76 a BetrVG sowie - 7 ABR 34/91 -, n.v. und - 7 ABR 9/91 -, n.v.).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Auch der Siebte Senat ist in einer Entscheidung vom 28. August 1996 (- 7 ABR 42/95 - zu B I 2 der Gründe) davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff der Billigkeit iSv. § 315 Abs. 3 BGB um einen unbestimmten Rechtsbegriff handle, dessen richtige Anwendung in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüfbar sei.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auch der Siebte Senat ist in einer Entscheidung vom 28. August 1996 (- 7 ABR 42/95 - zu B I 2 der Gründe) davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff der Billigkeit iSv. § 315 Abs. 3 BGB um einen unbestimmten Rechtsbegriff handle, dessen richtige Anwendung in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüfbar sei.
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    (1) Wird die Höhe der Vergütung des Mitglieds einer Einigungsstelle nicht durch vertragliche Absprache mit dem Arbeitgeber geregelt, ist eine einseitige Bestimmung der Höhe der Vergütung durch das Mitglied der Einigungsstelle gemäß §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der in § 76a Abs. 4 BetrVG genannten Grundsätze vorzunehmen (BAG 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 33; 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - zu B I 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen

    Dessen richtige Anwendung kann das Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf nachprüfen, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 76a Nr. 11) .
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Insoweit fehlt eine planwidrige Gesetzeslücke, die von den Gerichten geschlossen werden könnte (vgl. BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 76 a Nr. 11, zu B I 2 b der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 19.09.2017 - 2 TaBV 75/16

    Einigungsstelle - betriebsfremder Beisitzer - Vergütungsanspruch -

    Eine gerichtliche Festsetzung der Vergütungshöhe nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB kommt erst dann in Betracht, wenn die vom Einigungsstellenmitglied bestimmte Höhe seiner Vergütung nicht der Billigkeit entspricht (BAG 28.08.1996 - 7 ABR 42/95 mwN).
  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    (1) Wird die Höhe der Vergütung des Einigungsstellenvorsitzenden nicht durch vertragliche Absprache mit dem Arbeitgeber geregelt, ist eine einseitige Bestimmung der Höhe der Vergütung durch den Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der in § 76a Abs. 4 BetrVG genannten Grundsätze vorzunehmen (BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - zu B I 1 der Gründe) .
  • ArbG Regensburg, 10.02.1997 - 5 BV 52/96

    Honoraranspruch aus einer Tätigkeit als Beisitzer einer Einigungsstelle;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

    Insoweit fehlt eine planwidrige Gesetzeslücke, die von den Gerichten geschlossen werden könnte (vgl. BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - A P BetrVG 1972 § 76 a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 7 6 a Nr. 11, zu B l 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht