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   BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91   

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BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91 (https://dejure.org/1992,1178)
BAG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 7 ABR 58/91 (https://dejure.org/1992,1178)
BAG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 (https://dejure.org/1992,1178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsratsbeschluss - Einigungsstelle - Vergütungsanspruch - Fehlerhafter Betriebsratsbeschluss über die Bestellung eines Einigungsstellenbeisitzers - Bemessung des Anspruchs eines Beisitzers einer bei der beteiligten Arbeitgeberin gebildeten Einigungsstelle - § ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 76 a, § 29 Abs. 2 S. 3
    Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines Einigungsstellenbeisitzers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 76a, § 29 Abs. 2 Satz 3
    Einigungsstelle: Kein Honoraranspruch eines betriebsfremden Beisitzers bei fehlerhaftem Bestellungsbeschluß des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 710
  • BB 1993, 1088
  • BB 1993, 1433
  • DB 1993, 1196
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Das Entstehen des Honoraranspruchs des vom Betriebsrat bestellten nicht betriebsangehörigen Einigungsstellenmitglieds hängt deshalb nicht mehr - wie nach der früheren Rechtslage (vgl. dazu BAG Beschluß vom 1. Dezember 1983 - 6 ABR 6/81 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) davon ab, ob der Betriebsrat dem Beisitzer ein Honorar wenigstens dem Grunde nach zugesagt hat (BAG Beschluß vom 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Soweit sich danach die Ansprüche der Antragsteller als dem Grunde nach berechtigt erweisen sollten, wird das Landesarbeitsgericht auch erneut über die Höhe dieser Ansprüche zu entscheiden und dabei die vom erkennenden Senatim Beschluß vom 12. Februar 1992 (- 7 ABR 20/91 -, zur Veröffentlichung bestimmt) dargestellten Grundsätze zu berücksichtigen haben.

  • BAG, 01.12.1983 - 6 ABR 6/81

    Einigungsstelle - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Das Entstehen des Honoraranspruchs des vom Betriebsrat bestellten nicht betriebsangehörigen Einigungsstellenmitglieds hängt deshalb nicht mehr - wie nach der früheren Rechtslage (vgl. dazu BAG Beschluß vom 1. Dezember 1983 - 6 ABR 6/81 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) davon ab, ob der Betriebsrat dem Beisitzer ein Honorar wenigstens dem Grunde nach zugesagt hat (BAG Beschluß vom 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Der Arbeitgeber kann und darf sich in die Amtsführung des Betriebsrates nicht einmischen (vgl. BAGE 27, 209, 214 [BAG 04.08.1975 - 2 AZR 266/74] = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses ist die gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG erfolgte rechtzeitige ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung (vgl. im einzelnen BAGE 46, 258, 263 [BAG 23.08.1984 - 2 AZR 391/83] = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m.w.N.; BAGE 58, 221, 226 [BAG 28.04.1988 - 6 AZR 405/86] = AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90

    Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Zwar hatte die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Honoraranspruch des vom Betriebsrat bestellten nicht betriebsangehörigen Einigungsstellenbeisitzers aus dem besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis abgeleitet, das durch die Anrufung der Einigungsstelle entsteht (vgl. zuletztSenatsbeschluß vom 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 56, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
    Eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses ist die gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG erfolgte rechtzeitige ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung (vgl. im einzelnen BAGE 46, 258, 263 [BAG 23.08.1984 - 2 AZR 391/83] = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m.w.N.; BAGE 58, 221, 226 [BAG 28.04.1988 - 6 AZR 405/86] = AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Der Honoraranspruch des von dem Betriebsrat bestellten betriebsfremden Beisitzers ist dem Grunde nach nur von dessen wirksamer Bestellung für eine im Betrieb des Arbeitgebers gebildete Einigungsstelle und der Annahme dieser Bestellung durch den Beisitzer abhängig (BAG 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 76a Nr. 7, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    (1) Der Betriebsrat bestellt seine Beisitzer durch Beschluss (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 11, BAGE 124, 188; 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Gegenüber der früheren Rechtslage hängt das Entstehen des Honoraranspruchs nicht mehr davon ab, ob der Betriebsrat aufgrund des besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses, das durch die Anrufung der Einigungsstelle entsteht, dem Beisitzer ein Honorar zugesagt hat (BAG Beschluß vom 12. Februar 1992, BAGE 69, 331 = AP Nr. 2 zu § 76a BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP Nr. 3 zu § 76a BetrVG 1972).

    Er setzt deshalb eine wirksame Berufung in dieses Amt voraus (BAG Beschluß vom 19. August 1992, aaO, zu B II 2a der Gründe).

    Unabhängig von den Erwägungen, die den Betriebsrat zur Bestellung eines betriebsfremden Beisitzers veranlassen, entsteht ein Vergütungsanspruch bereits kraft Gesetzes, wenn der Betriebsrat den Bestellungsbeschluß verfahrensfehlerfrei faßt, der Beisitzer die Bestellung annimmt und in der Einigungsstelle tätig wird (BAG Beschluß vom 19. August 1992, aaO, zu B II 2a der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 76a Rz 15; Däubler/Kittner/Klebe, aaO, § 76a Rz 17; Schäfer, NZA 1991, 836, 840 [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89]; MünchArbR/Joost, § 312 Rz 11; a.A. Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 76a Rz 23 ff.).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Er kann seine Beschlüsse nicht stillschweigend fassen, sondern nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der jeweiligen Tagesordnung durch förmlichen Beschluss (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, zu B II 4 der Gründe; 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 3, zu B II 2 b der Gründe; 7. Oktober 1980 - 6 ABR 56/79 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 27 Nr. 6, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Denn der Betriebsrat kann seine Beschlüsse nicht etwa stillschweigend fassen, sondern nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der jeweiligen Tagesordnung (BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP Nr. 3 zu § 76 a BetrVG 1972, zu B 11 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 6 ABR 56/79 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    Unabhängig von den Erwägungen, die den Betriebsrat zur Bestellung eines betriebsfremden Beisitzers veranlassen, besteht ein Vergütungsanspruch kraft Gesetzes, wenn der Betriebsrat den Bestellungsbeschluss verfahrensfehlerfrei fasst, der Beisitzer die Bestellung annimmt und seine Tätigkeit in der Einigungsstelle erbringt (vgl. BAG 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

    Der Honoraranspruch ist auch dem Grunde nach entstanden (vgl. BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP Nr. 3 zu § 76a BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Er setzt deshalb lediglich eine wirksame Berufung in dieses Amt voraus (BAG 19.08.1992 - 7 ABR 58/91 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 3; BAG 24.04.1996 - 7 ABR 40/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 5).

    Unabhängig von den Erwägungen, die den Betriebsrat zur Bestellung eines betriebsfremden Beisitzers veranlassen, entsteht ein Vergütungsanspruch bereits kraft Gesetzes, wenn der Betriebsrat den Bestellungsbeschluss verfahrensfehlerfrei fasst, der Beisitzer die Bestellung annimmt und in der Einigungsstelle tätig wird (BAG 19.08.1992 - 7 ABR 58/91 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 3; BAG 24.04.1996 - 7 ABR 40/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 5; Fitting, aaO., § 76 a Rn. 15 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07

    Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten -

    Er setzt eine wirksame Beschlussfassung voraus ( vgl. BAG Beschluss vom 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 10; BAG Beschluss vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 7).
  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    Er setzt deshalb eine wirksame Berufung in dieses Amt voraus (BAG 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - zu B II 2 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05

    Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss

  • ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer

  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 196/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit des erstmaligen Bestreitens eines ordnungsgemäßen

  • LAG Hessen, 04.09.2008 - 9 TaBV 71/08

    Vergütungsanspruch eines Einigungsstellenbeisitzers - Genehmigung durch

  • LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 Sa 1100/07

    Schulung; Erforderlichkeit; Tagesseminar; Betriebsrat; Tarifvertrag;

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 TaBV 37/05

    Eingruppierung, Vergütungsordnung, Betriebsrat, Mitbestimmung,

  • LAG Hessen, 28.08.2003 - 9 TaBV 40/03

    Einigungsstelle; Beisitzer; Vergütung

  • LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 203/11

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Beisitzers einer Einigungsstelle

  • LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Beisitzers einer Einigungsstelle

  • ArbG Wesel, 19.04.2010 - 3 BVGa 10/10
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