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   BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96   

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https://dejure.org/1998,449
BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 (https://dejure.org/1998,449)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 (https://dejure.org/1998,449)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 (https://dejure.org/1998,449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2; ArbGG § 83 Abs. 1
    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 2; ArbGG § 83 Abs. 1
    Arbeitsmittel des Betriebsrats: Erforderlichkeit der Überlassung eines PC für die Erledigung der laufenden Betriebsratsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 188
  • NZA 1998, 953
  • NZA 1999, 1290
  • BB 1998, 1690
  • DB 1998, 1821
  • JR 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat hingegegen die Anwendung des Begriffs nur daraufhin zu überprüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - BAGE 72, 274, 278 = AP Nr. 37 zu § 40 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Weder aus § 40 Abs. 2 BetrVG noch aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 BetrVG oder aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit des § 2 BetrVG folgt die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat dieselben Sachmittel zur Verfügung zu stellen, wie sie von ihm benutzt werden (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 -, aaO).

    Erleichterungen sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht ausreichend, um einen Anspruch nach § 40 Abs. 2 BetrVG zu begründen (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 -, aaO).

  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94

    Fachliteratur für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Dabei hat sich der Betriebsrat auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und der Arbeitnehmerschaft und ihrer Vertretung andererseits gegeneinander abzuwägen hat (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe, m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht hat zu beurteilen, ob der Betriebsrat bei seiner Beschlußfassung den Standpunkt eines vernünftigen Dritten eingenommen hat und ob er aufgrund der von ihm vorgenommenen Abwägungen zwischen den Interessen des Betriebs einerseits und denen des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 -, aaO) zu dem Schluß kommen konnte, die Anschaffung eines PC nebst Peripheriegeräten sei erforderlich.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.07.1996 - 2 TaBV 19/96

    Betriebsrat; Laufende Geschäftsführung; Personalcomputer

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 TaBV 19/96 - Beschluß vom 24. Juli 1996.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. Juli 1996 - 2 TaBV 19/96 - aufgehoben.

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Die Rechtsauffassung läßt sich auch nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Darlegung der Erforderlichkeit von Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht, zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutzrecht (BAG Beschlüsse vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; vom 15. März 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972; und vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) begründen.
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Die Rechtsbeschwerde rügt zu Recht, das Berufungsgericht habe damit verkannt, daß die Entscheidung des Betriebsrats und die daran anknüpfende Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 BetrVG nach den Verhältnissen zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen ist (Senatsbeschluß vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Die Rechtsauffassung läßt sich auch nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Darlegung der Erforderlichkeit von Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht, zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutzrecht (BAG Beschlüsse vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; vom 15. März 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972; und vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) begründen.
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
    Die Rechtsauffassung läßt sich auch nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Darlegung der Erforderlichkeit von Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht, zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutzrecht (BAG Beschlüsse vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; vom 15. März 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972; und vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) begründen.
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

    Die Entscheidung des Betriebsrats und die daran anknüpfende Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats zu beurteilen (vgl. zum Sachmittelanspruch: BAG 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 63 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 90; 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 4 a der Gründe).

    Das erleichtert die Darlegung von Tatsachen für die Erforderlichkeit vollzeitbeschäftigten Büropersonals, sie erübrigt sich aber nicht (vgl. zum Sachmittelanspruch BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 3 b der Gründe).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 -BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    Aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit wird daher ein Sachmittel erst dann erforderlich, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 1 a der Gründe).

    Der Betriebsrat macht zwar zu Recht geltend, dass im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die gerichtliche Bewertung des Vorbringens eines Beteiligten als nicht ausreichender Sachvortrag nur statthaft ist, wenn das Landesarbeitsgericht den Beteiligten auf seine Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 4 c der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 3 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Soweit sich die Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 81, zu B I 3 c der Gründe).
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör als Arbeitsmittel verlangt (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Prüfung und die damit im Zusammenhang stehende Begründungspflicht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist Teil der gesetzlichen Ausgestaltung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG Beschluß vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 b der Gründe).

    Die gerichtliche Bewertung eines Vorbringens im Beschlußverfahren als unzureichend ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur statthaft, wenn das Gericht auf diese Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - aaO, zu B I 4 c der Gründe).

    Insoweit kann es zur sachgerechten Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben geboten sein, daß der Betriebsrat ebenfalls über entsprechende Sachmittel verfügt (BAG Beschluß vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 c der Gründe).

    Mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, kann der Betriebsrat nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müßte (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; vom 11. November 1998, aaO, zu B 1 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Soweit sich Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 81, zu B I 3 c der Gründe).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    Aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit wird daher ein Sachmittel erst dann erforderlich, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 1 a der Gründe).

    Nach der Ergänzung des § 40 Abs. 2 BetrVG sei aber "ein Computer, vorbehaltlich der Kleinbetrieb, erforderlich"; die bisherige Rechtsprechung hält er für überholt (Kollektives Arbeitsrecht II, 2008, § 41 5. (2) unter Verweis auf den Schluss des BAG v. 11.03.1998, 7 ABR 59/96, AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972).

    Ebenfalls ist der Rechtsprechung des BAG dahingehend zu folgen, dass es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (vgl. BAG, Beschluss v. 11.03.1998, 7 ABR 59/96, AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972 = NZA 1998, 953 ff.).

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

    Die Vorschrift gewährt keine nicht näher definierte "Normalausstattung" (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57).

    Auch wenn die Darlegung von Tatsachen für die Erforderlichkeit der Anschaffung und Nutzung eines PC bei größeren Betrieben erleichtert sein mag, folgt hieraus nicht, dass der Betriebsrat von der Ausübung des Beurteilungsspielraums vollständig befreit wäre (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57).

    Aus diesem Grund kann der Betriebsrat mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 - unter B. I. 3. d) d.G.; BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64 - unter B. 1. a) d.G.; BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 - unter B. III. 5. d.G.; LAG Köln, Beschluss vom 29.04.2002 - NZA-RR 2003, 372; a.A.: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 131 m.w.N.).

    Darüber hinaus verkennt der Betriebsrat, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 BetrVG, bestimmte Sachmittel zur Verfügung zu stellen, nach den Verhältnissen zur Zeit der Beschlussfassung des Betriebsrates zu beurteilen ist (BAG; Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57).

  • ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98

    Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber

    Dabei hat sich der Betriebsrat auf den Standpunkt eines vernünftigen Drittens zu stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und der Arbeitnehmerschaft und ihrer Vertretung andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG, Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94, AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, unter B I der Gründe; vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -, NZA 1998, 953 , unter B I 1 der Gründe).

    Ohne konkrete Notwendigkeit kann er jedoch nicht verlangen, dass ihm die gleiche technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird, über die der Arbeitgeber verfügt (BAG, Beschluss vom 11. März 1998, aaO., unter B I 3 c der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Februar 1996 - 3 TaBV 37/95 -, BB 1996, 2465 L).

    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht mit dem zitierten Beschluss vom 11. März 1998 (aaO., unter B I 3, 4 der Gründe) die Auffassung vertreten, dass ein PC einem Betriebsrat nicht ohne weitere Darlegung der konkreten Erforderlichkeit als Grundausstattung zur Verfügung zu stellen ist (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 21. August 1997 - 5 TaBV 30/97 -, ZTR 1998, 143 L).

    Schließlich hat der Betriebsrat nicht geltend gemacht, dass der Arbeitgeber im Rahmen von Verhandlungen mit dem Betriebsrat EDV-Geräte nutzt, was nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts einen entsprechenden Anspruch des Betriebsrats begründen kann (Beschluss vom 11. März 1998, aaO., unter B II 3 b der Gründe).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - PL 15 S 2437/00

    PC als erforderlicher Geschäftsbedarf des Personalrats

    Die Erforderlichkeit ist von der Personalvertretung darzulegen (vg. BAG, Beschluss vom 11.03.1998, PersR 1998, 437, 438, m.w.N., zu § 40 Abs. 2 BetrVG).

    Danach bestimmt sich auch die Erforderlichkeit der Überlassung eines Personalcomputers zur sachgerechten Aufgabenerfüllung des Personalrats unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse nach Inhalt und Umfang der vom Personalrat wahrzunehmenden Aufgaben (vgl. BAG, Beschluss vom 11.03.1998, a.a.O.).

    Eine vollständige Befreiung von dem Erfordernis der Darlegung gegenüber der Dienststelle folgt daraus jedoch nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 11.03.1998, a.a.O.).

    Nur wenn die Aufgaben der laufenden Geschäftsführung quantitativ und qualitativ so anwachsen, dass sie mit den bisherigen Sachmitteln nur unter Vernachlässigung anderer Rechte und Pflichten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz bewältigt werden können, kann es erforderlich sein, aus Gründen der Effektivität entsprechende Sachmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG, Beschluss vom 11.03.1998, a.a.O., zu § 40 Abs. 2 BetrVG).

    Zu diesem Ergebnis würde der Senat auch dann gelangen, wenn man dem antragstellenden Personalrat, der Dienststelle oder den verwaltungsgerichtlichen Tatsacheninstanzen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einen Beurteilungsspielraum einräumen wollte, denn in diesem Falle hätte der Personalrat den unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit verkannt und damit die Grenzen eines angenommenen Beurteilungsspielraums überschritten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 11.03.1998, a.a.O.; Fischer/Goeres, GKÖD, Band V, PVR, § 44 BPersVG, RdNr. 68 c; Kersten, PersV 2001, 308).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Soweit sich Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat berühren, kann der Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 81, zu B I 3 c der Gründe).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - 15 S 2437/00

    Erforderlichkeit eines eigenständigen modernen EDV-Systems zum Zwecke der

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03

    Einsatz von Büropersonal zur Erledigung interner organisatorischer und

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Erforderlichkeit eines PC nebst Zubehör

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

  • LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • LAG München, 21.05.2008 - 3 TaBV 19/08

    E-Mail-Verzeichnis für den Gesamtbetriebsrat

  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.10.1998 - 3 TaBV 2d/98

    Anspruch des Betriebsrats eines Filialbetriebes auf eine Freischaltung der

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 10 TaBV 19/11

    Einstellung; Eingliederung in den Betrieb

  • BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG München, 19.12.2007 - 11 TaBV 45/07

    Personalcomputer

  • LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05

    Betriebsrat; Sachmittel; Internetanschluss

  • ArbG Essen, 10.09.1999 - 2 BV 74/97

    Anspruch des Betriebsrats auf ein von außen nicht einsehbares Betriebsratsbüro

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 4 TaBV 3/02

    Anhörung zur Verdachtskündigung; Betriebsrat

  • LAG Köln, 16.05.2003 - 11 TaBV 61/02

    Rechtskraft im Beschlussverfahren, Änderung der gesetzlichen Grundlagen;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21

    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung -

  • LAG Hessen, 07.02.2008 - 9 TaBV 247/07

    Zur Erforderlichkeit eines PC als Sachmittel des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02

    Sachmittel des Betriebsrats, Erforderlichkeit der Benutzung eines PC´s

  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01

    Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer

  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 6/13

    Nutzung eines gemeinschaftsweiten Intranets durch den Europäischen Betriebsrat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 2 TaBV 40/03

    Eigene Homepage für Betriebsrat im Intranet

  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 19 TaBV 1/98

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bereitstellung einer

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 7/14

    Augenhöhe; Computerarbeitsplatz; E Mail; Erforderlichkeit; Geschäftsbedarf;

  • VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09

    Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop,

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2004 - 8 (9) TaBV 53/04
  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.2002 - 12 TaBV 45/01

    Personalcomputer für Flächenbetriebsrat des Einzelhandels; geplante Nutzung der

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.1998 - 14 TaBV 1/98

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Telefoneinrichtungen für

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.1999 - 9 BV 315/98

    Notwendigkeit der Zurverfügungstellung eines PCs/einer Bürokraft für Betriebsrat

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