Rechtsprechung
BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstweilige Verfügung - Anhörung - Kammerentscheidung - Interessenausgleich
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 40 Abs. 1, § 113; ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO §§ 929, 935, 944
Keine einstweilige Verfügung zur Einhaltung eines Interessenausgleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 12.04.1990 - 2 BV 15/89
- LAG Hamm, 25.07.1990 - 3 TaBV 85/90
- BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 232
- ZIP 1992, 950
- NZA 1992, 41
- BB 1991, 2306
- DB 1992, 380
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
Das vom Betriebsrat beabsichtigte Beschlußverfahren muß erforderlich und geeignet sein, das von ihm geltend gemachte, ihm ernsthaft bestrittene Recht unmittelbar durchzusetzen, ohne daß die Meinungsverschiedenheit betriebsverfassungsrechtlichen Inhalts auf andere Weise mit dem Arbeitgeber geklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Bei ihr ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt der Beschlußfassung und des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 31 zu § 40 BetrVG 1972 = NZA 1987, 753, zu B III 2 der Gründe, m. w. N.).Der Betriebsrat muß dabei wie jeder andere, der auf Kosten eines Dritten handeln darf, Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO; vgl. insgesamt: Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1990 - 7 ABR 30/89 -, n.v., zu B I der Gründe).
- BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89
Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Der Betriebsrat muß dabei wie jeder andere, der auf Kosten eines Dritten handeln darf, Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (…BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO; vgl. insgesamt: Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1990 - 7 ABR 30/89 -, n.v., zu B I der Gründe).
- BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe). - BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73
Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, m. w. N.;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, m. w. N.). - OVG Bremen, 08.04.1981 - PV-B 4/81
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit einer Feststellung …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Anders als nach § 944 ZPO, wonach in derart dringenden Fällen im Urteilsverfahren der Vorsitzende allein entscheidet, hat die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschlußverfahren auch dann unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter zu ergehen, wenn sie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird (vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 85 Rz 45; Kehrmann/Schmahl, AuR 1977, 15; Simitis/Weiss, DB 1973, 1240, 1252; Küster, DB 1972, 631; a.A.: OVG Bremen Beschluß vom 8. April 1981 - PV-B 4/81 - PersV 1982, 296;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 85 Rz 18; Wenzel, NZA 1984, 112, 115). - BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76
Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch …
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe). - BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81
Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Weicht der Arbeitgeber von einem vereinbarten Interessenausgleich ab, so kann dies zwar Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer gem. § 113 BetrVG zur Folge haben (vgl. insoweit: BAGE 42, 11, 21 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 a der Gründe).
- BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90
Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …
Deren sachgerechter Gebrauch setzt pflichtmäßig eine Würdigung und Abwägung aller wesentlichen Umstände durch dieses Gremium voraus (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - vgl. ferner BAG, Beschluß vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 - NZA 1992, 41 m.w.N.). - ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Schließlich kann der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes selbst bei Abschluss eines Interessenausgleichs zu einer Betriebsänderung dessen Umsetzung nicht erzwingen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29).Es handele sich bei dem Interessenausgleich lediglich um eine Naturalobligation des Arbeitgebers, nicht aber um ein durchsetzungsfähiges Recht des Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29; vgl. ferner LAG Köln…, Beschluss vom 30.04.2004 - 5 Ta 166/04, juris, Rn. 5).
Diesbezüglich führt das Bundesarbeitsgericht ferner aus, dass der Betriebsrat dann, wenn er schon kein Recht auf Einhaltung eines Interessenausgleichs habe, ihm erst recht kein Anspruch zur Sicherung eines solchen Rechts zustehe (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29).
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - 6 Sa 1754/12
Nachträgliche Klagezulassung - Absehen von der Erhebung einer …
Dass diese eidesstattliche Versicherung erst im Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz zu Protokoll erklärt worden ist, während die nicht beglaubigte Abschrift der zur Akte gereichten Kopie zur Glaubhaftmachung nicht genügte ( dazu BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 - BAGE 68, 232 = AP ArbGG 1979 § 85 Nr. 2 zu B II 2 a aa d. Gr. ), war unschädlich.
- LAG Düsseldorf, 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96
Betriebsrat: Anspruch auf Einhaltung des Interessenausgleichs
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nicht die Einhaltung eines Interessen ausgleichs verlangen (im Anschluß an BAG vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90).Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Beschluß vom 28.08.1991 (7 ABR 72/90, BB 1991 Seite 2306 = DB 1992 Seite 380 = NZA 1992 Seite 41 = EzA § 113 BetrVG Nr. 21) der letztgenannten Meinung angeschlossen.
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
v. 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, NZA 1992, 41 = ZIP 1992, 950; a.A. Däubler, RdA 1995, 136, 12x; H8xxx/Berscheid, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1541, 1572 Rn. 63; Uhlenbruck/Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 125 InsO Rn. 10), und wenn der Interessenausgleich - auch angesichts der Regelungen des § 1 Abs. 5 KSchG a.F. [1996] bzw. des § 1 Abs. 5 KSchG n.F. [2004] sowie des § 125 Abs. 1 InsO und des § 323 Abs. 2 UmwG - weiterhin nicht durch Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden kann (Berscheid, MDR 1998, 816) und der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Falle des Zustandekommens des Interessenausgleichs die Einhaltung desselben nicht verlangen können soll (LAG Düsseldorf, Bes. v. 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96, LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 41 = NZA-RR 1997, 297; a.A. LAG München, Bes. - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
v. 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, NZA 1992, 41 = ZIP 1992, 950; a.A. Däubler, RdA 1995, 136, 12x; H8xxx/Berscheid, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1541, 1572 Rn. 63; Uhlenbruck/Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 125 InsO Rn. 10), und wenn der Interessenausgleich - auch angesichts der Regelungen des § 1 Abs. 5 KSchG a.F. [1996] bzw. des § 1 Abs. 5 KSchG n.F. [2004] sowie des § 125 Abs. 1 InsO und des § 323 Abs. 2 UmwG - weiterhin nicht durch Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden kann (Berscheid, MDR 1998, 816) und der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Falle des Zustandekommens des Interessenausgleichs die Einhaltung desselben nicht verlangen können soll (LAG Düsseldorf, Bes. v. 16.12.1996 - 18 TaBV 75/96, LAGE § 112 BetrVG 1972 Nr. 41 = NZA-RR 1997, 297; a.A. LAG München, Bes. - BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95
Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der …
Zu solchen Aufwendungen können auch Fahrtkosten zählen, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG Beschluß vom 28. August 1991, a.a.O.).Durch die Betriebsratstätigkeit verursachte Kosten sind nach § 40 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. August 1991, BAGE 68, 232 = AP Nr. 2 zu § 85 ArbGG 1979).
- LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09
Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen
Dagegen hat das Bundesarbeitsgerichts einen im Wege einstweiliger Verfügung erzwingbaren Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Demontage und des Abtransports von Maschinen mit dem Ziel, die sich aus einem abgeschlossenen Interessenausgleich ergebenden Pflichten des Arbeitgebers zu sichern, verneint (Beschluss vom 28.08.1991, 7 ABR 72/90). - BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94
Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von …
Davon geht auch das Bundesarbeitsgericht selbst aus (AP Nr. 31 § 40 BetrVG; BAGE 68, 232 [BAG 28.08.1991 - 7 ABR 72/90]). - LAG Hamm, 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07
Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung
Davon zu trennen ist die nachgelagerte, vom Bundesarbeitsgericht (AP ArbGG 1979 § 85 Nr. 2) entschiedene Frage, dass ein abgeschlossener Interessenausgleich materiellrechtlich keine Ansprüche des Betriebsrats erzeugen kann. - LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95
Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem …
- LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 TaBV 60/05
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?
- LAG Köln, 30.04.2004 - 5 Ta 166/04
Unterlassung; Betriebsänderung; einstweilige Verfügung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2004 - 9 TaBV 29/04
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung einer Betriebsänderung
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90
Sachverständigenkosten als Kosten der Einigungsstelle
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 20 TaBVGa 1/09
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung vor …
- ArbG Düsseldorf, 25.07.2013 - 5 BVGa 21/13
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit einer möglichen …
- ArbG Nürnberg, 17.01.2000 - 14 BVGa 1/00
Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Durchführung unternehmerischer …
- LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07
Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; …
- ArbG Nürnberg, 20.03.1996 - 12 BVGa 6/96
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Allgemeiner …
- BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06
Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf …
- LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03
Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in …
- LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
Betriebsrat; Kostenfreistellung; einstweilige Verfügung; betriebliche …
- LAG Düsseldorf, 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96
Betriebsrat: Anspruch auf Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bei …
- LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (12) Sa 370/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
- LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 5 M 14/11
Eilentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden anstelle der Kammer in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2011 - 3 Sa 73/11
Vorschuss auf Arbeitsentgelt
- BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 4.06
Außerordentliche Beschwerde in Landespersonalvertretungssachen wegen greifbarer …
- LAG Hessen, 12.07.2002 - 12 Sa 1615/00
Verzicht auf einen Nachteilsausgleichsanspruch durch Ausgleichsquittung, die in …
- LAG Hamburg, 11.01.1993 - 4 TaBV 9/92
Reisekosten; Spesen; Betriebsratsmitglied; Mitbestimmungsrecht; Wahlkreistreffen; …
- VG Wiesbaden, 16.01.2009 - 23 L 39/09
Wirksamkeitsvoraussetzungen der hessischen Verordnung über das besondere …
- OVG Brandenburg, 21.11.2001 - 6 B 272/01
Anspruch auf Übernahme von Schulungskosten; Entsprechende Anwendung des § 944 ZPO …
- LAG Hamm, 23.07.1997 - 13 TaBV 77/97
Unterlassung einer Kündigung bis zur Durchführung des …
- LAG Hessen, 05.06.1992 - 12 TaBVGa 91/92
Eingriffe in Betriebsratswahl
- LAG Hamm, 01.04.1997 - 13 TaBV 34/97
Einstweilige Verfügung; Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens vor …
- BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 11.94
Anspruch des Personalrats auf Freistellung von Anwaltskosten - Beschluss der …
- LAG Hessen, 15.10.1992 - 12 TaBV 28/92
Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Kostenerstattung wegen auf …
- ArbG Hamburg, 25.04.2013 - 27 BVGa 2/13
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Betriebsänderung
- ArbG Hamburg, 04.11.1997 - 25 GaBV 6/97
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren; Umfang des …
- ArbG Minden, 25.09.1996 - 1 BVGa 7/96
Vornahme eines Personalabbaus als mitwirkungspflichte Betriebsänderung nach …
- LAG Berlin, 06.11.1998 - 6 Sa 76/98
Vereinbarung eines Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; …
- ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 8 BV 950/22
- ArbG Passau, 22.10.2002 - 3 BVGa 3/02
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung bis zum …
- VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
- ArbG Leipzig, 08.08.2001 - 11 BV 14/01
Anspruch des Betriebsrats auf Einholung eines Rechtsgutachtens über die …