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   BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90   

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https://dejure.org/1991,274
BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 (https://dejure.org/1991,274)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 (https://dejure.org/1991,274)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 (https://dejure.org/1991,274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 113; ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO §§ 929, 935, 944
    Keine einstweilige Verfügung zur Einhaltung eines Interessenausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 232
  • ZIP 1992, 950
  • NZA 1992, 41
  • BB 1991, 2306
  • DB 1992, 380
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).

    Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).

    Das vom Betriebsrat beabsichtigte Beschlußverfahren muß erforderlich und geeignet sein, das von ihm geltend gemachte, ihm ernsthaft bestrittene Recht unmittelbar durchzusetzen, ohne daß die Meinungsverschiedenheit betriebsverfassungsrechtlichen Inhalts auf andere Weise mit dem Arbeitgeber geklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Bei ihr ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt der Beschlußfassung und des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 31 zu § 40 BetrVG 1972 = NZA 1987, 753, zu B III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Der Betriebsrat muß dabei wie jeder andere, der auf Kosten eines Dritten handeln darf, Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO; vgl. insgesamt: Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1990 - 7 ABR 30/89 -, n.v., zu B I der Gründe).

  • BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89

    Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Der Betriebsrat muß dabei wie jeder andere, der auf Kosten eines Dritten handeln darf, Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO; vgl. insgesamt: Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1990 - 7 ABR 30/89 -, n.v., zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 67/73

    Betriebsrat - Mitgliedschaft in einem Mieterbund - Erwerb der erforderlichen

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Es ist jedoch, wenn auch mit teilweise unterschiedlichen Einzelbegründungen, allgemein anerkannt, daß Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG nur dann vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn sie zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich waren (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 67/73 - AP Nr. 8 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, m. w. N.; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, m. w. N.).
  • OVG Bremen, 08.04.1981 - PV-B 4/81

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit einer Feststellung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Anders als nach § 944 ZPO, wonach in derart dringenden Fällen im Urteilsverfahren der Vorsitzende allein entscheidet, hat die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschlußverfahren auch dann unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter zu ergehen, wenn sie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird (vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 85 Rz 45; Kehrmann/Schmahl, AuR 1977, 15; Simitis/Weiss, DB 1973, 1240, 1252; Küster, DB 1972, 631; a.A.: OVG Bremen Beschluß vom 8. April 1981 - PV-B 4/81 - PersV 1982, 296; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 85 Rz 18; Wenzel, NZA 1984, 112, 115).
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
    Weicht der Arbeitgeber von einem vereinbarten Interessenausgleich ab, so kann dies zwar Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer gem. § 113 BetrVG zur Folge haben (vgl. insoweit: BAGE 42, 11, 21 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 a der Gründe).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Deren sachgerechter Gebrauch setzt pflichtmäßig eine Würdigung und Abwägung aller wesentlichen Umstände durch dieses Gremium voraus (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - vgl. ferner BAG, Beschluß vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 - NZA 1992, 41 m.w.N.).
  • ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

    Schließlich kann der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes selbst bei Abschluss eines Interessenausgleichs zu einer Betriebsänderung dessen Umsetzung nicht erzwingen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29).

    Es handele sich bei dem Interessenausgleich lediglich um eine Naturalobligation des Arbeitgebers, nicht aber um ein durchsetzungsfähiges Recht des Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29; vgl. ferner LAG Köln, Beschluss vom 30.04.2004 - 5 Ta 166/04, juris, Rn. 5).

    Diesbezüglich führt das Bundesarbeitsgericht ferner aus, dass der Betriebsrat dann, wenn er schon kein Recht auf Einhaltung eines Interessenausgleichs habe, ihm erst recht kein Anspruch zur Sicherung eines solchen Rechts zustehe (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90, juris, Rn. 29).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - 6 Sa 1754/12

    Nachträgliche Klagezulassung - Absehen von der Erhebung einer

    Dass diese eidesstattliche Versicherung erst im Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz zu Protokoll erklärt worden ist, während die nicht beglaubigte Abschrift der zur Akte gereichten Kopie zur Glaubhaftmachung nicht genügte ( dazu BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 72/90 - BAGE 68, 232 = AP ArbGG 1979 § 85 Nr. 2 zu B II 2 a aa d. Gr. ), war unschädlich.
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