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   BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08   

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https://dejure.org/2010,87
BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 83 Abs 1 S 2 ArbGG
    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachaufwand des Betriebsrats; Benutzung eines Internetzugangs durch den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Internetzugang durch den Betriebsrat

  • hensche.de

    Betriebsrat: Internetzugang, Betriebsratsbüro

  • bag-urteil.com

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • Betriebs-Berater

    Zugang des Betriebsrats zum Internet

  • online-und-recht.de

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • rewis.io

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • ra.de
  • rewis.io

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • RA Kotz

    Betriebsrat - Zugang zum Internet

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch des Betriebsrats auf Schaffung eines Internetzugangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Sachaufwand des Betriebsrats; Benutzung des Internetzugangs durch den Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat online

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Internetanschluss für den Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetanschluss

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrates auf Internetzugang

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Internet für Betriebsrat

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs - Arbeitgeber muss für laufende Geschäftsführung Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Recht auf Internetzugang

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Geänderte Rechtsprechung des BAG!

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmittelausstattung gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG: Betriebsrat online?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 129
  • NJW 2010, 1901
  • MDR 2010, 1061
  • NZA 2010, 709
  • MMR 2010, 637
  • BB 2010, 1404
  • BB 2010, 2247
  • BB 2010, 307
  • DB 2010, 1243
  • JR 2012, 177
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    a) Der Betriebsrat kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231) einen Internetzugang allerdings - ebenso wie die anderen in § 40 Abs. 2 BetrVG genannten Mittel - nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - aaO; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - aaO).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 22, BAGE 122, 293).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dies stellt der Senat in Abgrenzung zu früheren Entscheidungen (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 122, 293) ausdrücklich klar.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Soweit der Senatsentscheidung vom 23. August 2006 (- 7 ABR 55/05 - Rn. 16, 17, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) etwas Anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    a) Der Betriebsrat kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231) einen Internetzugang allerdings - ebenso wie die anderen in § 40 Abs. 2 BetrVG genannten Mittel - nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - aaO; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - aaO).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B der Gründe, BAGE 107, 231).

    Der Betriebsrat kann sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283) .
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Es ist Sache des Verpflichteten zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (vgl. etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 133, 129) .

    Er muss dazu keine konkret anstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben darlegen, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24, BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .

    Ebenso wenig wie die rein theoretische Möglichkeit der sachfremden Nutzung des Internetanschlusses durch Betriebsratsmitglieder dem Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang von vornherein entgegensteht (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 24, BAGE 133, 129) , kann dem Arbeitgeber ohne Weiteres unterstellt werden, dass er die Internetaktivitäten des Betriebsrats einschließlich des E-Mail-Verkehrs unzulässigerweise kontrolliert und damit den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit missachtet.

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2010, 709).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Erst mit Beschluss vom 20. Januar 2010 hat der Senat diese Rechtsprechung weiterentwickelt und klargestellt, dass die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat "in der Regel" der gesetzlichen Aufgabenerfüllung dient (- 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Dies führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit, da die Maßnahmen der Beklagten überlassen bleiben müssen, weil es Sache des Verpflichteten ist, zu entscheiden, wie er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (BAG NJW 2010, 1901 Rn. 8).
  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - NZA 2010, 709) .
  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

    Dem Anspruch eines Betriebsrats auf Zugang zum Internet für den ihm zur Verfügung zu stellenden PC können berechtigte Belange des Arbeitgebers, etwa weitere zusätzliche Kosten, entgegenstehen (im Anschluss an BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Zur Begründung des Anspruchs bedarf es nicht der Darlegung konkreter, aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 m.w.N.).

    Der Betriebsrat muss insoweit auch nicht im Einzelnen darlegen, dass er ohne den Einsatz des Internets seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Neben der Begrenzung der Kostentragungspflicht darf er bei seiner Entscheidung nicht besondere Arbeitgeberinteressen außer Acht lassen (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 Rn. 23).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zugrunde lag.

  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22

    Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen

    Die Wahl einer geeigneten Maßnahme ist dann Sache des Schuldners (BAGE 133, 129 Rn. 8; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 253 Rn. 140).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 TaBV 23/15

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Sachmittel, Erforderlichkeit, Internet, E-Mail,

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG, Beschl. v. 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang mit E-Mail-Adresse bei

    Daher bedarf es zur Begründung des Anspruches nicht der Darlegung konkreter aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt würden (vgl. BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zitiert nach juris.web, NZA 201, 1901).

    Im Internet stehen dem Betriebsrat Suchmaschinen zu einzelnen Problemstellungen zur Verfügung und ermöglichen ihm auf diese Weise eine systematische Bearbeitung anstehender Probleme, ohne auf Zufallsfunde angewiesen zu sein (BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zitiert nach juris. web, Rn. 18, NZA 2010, 1901).

    Der Betriebsrat entscheidet in eigener Verantwortung, wie und in welchem Umfang und mit welchen Mitteln er sich die für seine Arbeit erforderlichen Sachinformationen verschafft (BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - Rn.18 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 TaBV 81/10

    Mobiltelefon mit Prepaid-Karte für Betriebsratsvorsitzende; unbegründeter Antrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 4 TaBV 4/10

    Anspruch eines Betriebsrats auf einen PC mit Internet-Zugang und ein Mobiltelefon

  • LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10

    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2010 - 1 TaBV 40a/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

  • LAG Hamm, 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09

    Ausstattung des Betriebsrats mit Büroraum am Ort der Verkaufsstelle sowie Rechner

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

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