Weitere Entscheidung unten: BAG, 14.06.2010

Rechtsprechung
   BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,863
BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,863)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,863)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,863)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG
    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • IWW
  • JurPC

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Wolters Kluwer

    Sachaufwand eines Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • hensche.de

    Betriebsrat: Internetzugang, Betriebsratsmitglied

  • bag-urteil.com

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • online-und-recht.de

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • rewis.io

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • ra.de
  • rewis.io

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Sachaufwand des Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internet und E-Mail für jedes Betriebsratsmitglied

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetanschluss für alle Betriebsratsmitglieder

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Internet und E-Mail auch für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Internet- und E-Mail-Zugang auch für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail- und Internetzugang für Betriebsratsmitglieder

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetzugang und E-Mail-Konto für Betriebsratsmitglieder

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kollektives Arbeitsrecht: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Internet und E-Mail!

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Internet und E-Mail

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder nicht zu beanstanden - Betriebsrat muss im Rahmen seines Beurteilungsspielraums dem Vorhaben entgegenstehend Belange des Arbeitgebers berücksichtigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internetzugang und eigene E-Mail-Adresse für alle Mitglieder des Betriebsrats?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internet für alle!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 154
  • MDR 2011, 549
  • MMR 2011, 116
  • BB 2010, 3083
  • BB 2011, 2239
  • DB 2010, 2731
  • JR 2011, 322
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 11 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 13 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 14 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2010, 709).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 - teilweise aufgehoben.

    Im Übrigen ist der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 - gegenstandslos.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
    Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis - die Sachmittelbereitstellung am PC-Arbeitsplatz des dritten Betriebsratsmitglieds - herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41) , kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154) .

    c) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 20 mwN, BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 14) .

    Er muss dazu keine konkret anstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben darlegen, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24, BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Sie muss im Antrag nicht näher beschrieben werden (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 13, BAGE 135, 154) .

    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 154) .

    Der Betriebsrat kann einen Internetzugang allerdings nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, aaO) .

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 135, 154) .

    (b) Es liegt ferner regelmäßig im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrats zu entscheiden, ob der Zugang zum Internet den einzelnen Betriebsratsmitgliedern nur über einen zentralen Rechner im Betriebsratsbüro oder auch einen am Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglieds vorhandenen PC erfolgen soll (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 25, 27, BAGE 135, 154) .

    Insgesamt verbieten sich aber schematische Lösungen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 135, 154) .

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    In jüngerer Rechtsprechung nimmt das BAG an, dass sich der Betriebsrat regelmäßig im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewegt, wenn er einen Internetzugriff für die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats für erforderlich hält (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154).

    aaa) Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Büropersonal sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - NZA 2010, 709) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    In jüngerer Rechtsprechung nimmt das BAG allerdings an, dass sich der Betriebsrat regelmäßig im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewegt, wenn er einen Internetzugriff für die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats für erforderlich hält (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 3 TaBV 10/21

    Betriebsexterne Nutzung bestehender E-Mail-Konten des Betriebsrats

    Das Gericht ist daher ggf. gehalten, eine entsprechende Auslegung des Antrages vorzunehmen, wenn hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, juris Rn 9).

    Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis (hier die Schaffung einer Möglichkeit betriebsextern auf die vorhandenen E-Mail-Konten des Betriebsrates bzw. der Betriebsratsmitglieder durch eben die Betriebsratsmitglieder Zugriff nehmen zu können) bewirken will (vgl. insoweit auch BAG v. 14.07.2010, a. a. O., juris Rn 13).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betrifft dies nicht nur die interne Kommunikation, sondern vielmehr auch externe Kommunikationsmöglichkeiten (BAG v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -,juris Rn 16).

    Bedeutsam für diese Abwägungsentscheidung können u. a. auch die betrieblichen Interessen im Hinblick auf das betriebsübliche und konkret auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG v. 14.07.2010, a. a. O., juris Rn 17, 18, 27).

    Dazu gehört auch die Gestellung entsprechender E-Mail-Konten (BAG v. 14.07.2010, a. a. O., juris Rn 33).

    Diese Entscheidung befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (hier insbesondere die Entscheidung vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -).

  • LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16

    Smartphone für Betriebsrat

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08- Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 24. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16, 17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 TaBV 23/15

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Sachmittel, Erforderlichkeit, Internet, E-Mail,

    Auch die Einrichtung oder Zuweisung von E-Mail-Adressen mit bestimmten Konfigurationen zur über das unternehmensbezogen eingerichtete Intranet hinausgehenden "externen" Kommunikation mittels elektronischen Postwegs fällt unter den Begriff der Informations- und Kommunikationstechnik (BAG, Beschl. v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, juris).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, Rn. 19, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem

    Zur Informationstechnik im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 154).

    Der Betriebsrat kann einen Internetzugang allerdings nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 mwN, aaO).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 18 mwN, aaO).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, aaO).

  • LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11

    Hinzuziehung einer Moderatorin zu einer Klausurtagung des Betriebsrats

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (Bundesarbeitsgericht 14. Juli 2010-7 ABR 80/08-AP Nr. 107 zu § 40 BetrVG 1972, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 7/14

    Augenhöhe; Computerarbeitsplatz; E Mail; Erforderlichkeit; Geschäftsbedarf;

    Die Erforderlichkeit ist von der Personalvertretung grundsätzlich darzulegen (vgl. BAG, Beschl v. 11.03.1998 - 7 ABR 59/96- juris, Rdnr. 15 f.; Beschl. v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, juris, Rdnr. 18, zu § 40 Abs. 2 BetrVG, m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Nutzung des Internets zur Informationsbeschaffung durch die Personalvertretung (vgl. BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, juris, Rdnrn. 18 f., 29; Beschl v. 14.07.2010, a.a.O., Rdnrn. 16, 24, jew. zu § 40 Abs. 2 BetrVG).

    Dabei hat grundsätzlich jedes einzelne Mitglied der Personalvertretung Anspruch auf Eröffnung eines Internetzugangs und Einrichtung einer eigenen E-Mail-Adresse, denn eine verantwortliche Tätigkeit als Mitglied einer Personalvertretung setzt u.a. voraus, dass sich dieses - insbesondere bei der Vorbereitung auf Sitzungen der Personalvertretung - eigenständig und eigenverantwortlich über anstehende Aufgaben der Vertretung informieren und hierzu recherchieren kann (vgl. BAG, Beschl. v. 14.07.2010, a.a.O, Rdnr. 25, zu § 40 Abs. 2 BetrVG; Ilbertz/Wiedmaier/Sommer, a.a.O., Rdnr. 43).

  • LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von LED-Bildschirmen zur

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 15.17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20

    Ausstattung des Betriebsrats mit einem Laptop I

  • LAG Köln, 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11

    Sachaufwand des Betriebsrats; Laptop neben PC

  • LAG Hessen, 28.11.2011 - 16 TaBV 129/11

    Mobiltelefon als erforderliche Kommunikationstechnik des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12

    Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine

  • BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 12.14

    Geschäftsbedarf des Personalrats; Ausstattung der Personalratsmitglieder mit

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 32/22

    Informations- und Kommunikationstechnik für Betriebsratsmitglieder; Anspruch des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 10 TaBVGa 2/11

    Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer

  • ArbG Oldenburg, 27.06.2013 - 5 BV 5/13

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

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Rechtsprechung
   BAG, 14.06.2010 - 7 ABR 80/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85045
BAG, 14.06.2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,85045)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,85045)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 7 ABR 80/08 (https://dejure.org/2010,85045)
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Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Internet und E-Mail für alle Betriebsratsmitglieder?

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