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   BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13   

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BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2014,2560)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2014,2560)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2014,2560)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • openjur.de

    Beschlussfassung des Betriebsrats; Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 2 S 3 BetrVG, § 33 Abs 1 S 1 BetrVG, § 33 Abs 2 BetrVG
    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats; Anforderungen an die Einladung zu einer Sitzung; Heilung von Verfahrensmängeln

  • hensche.de

    Betriebsrat: Beschluss, Betriebsrat: Sitzung

  • bag-urteil.com

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • Betriebs-Berater

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • rewis.io

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Ladungsfehler führt nicht zwingend zur Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung führt nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG ändert Rechtsprechung zu Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung einer Betriebsratssitzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

  • poko.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung(§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG)

  • ra-hundertmark.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung in der Betriebsratssitzung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung und Ergänzung der Tagesordnung -Rechtsprechungsänderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratssitzung: Auswirkungen einer fehlerhaften Ladung auf Wirksamkeit von Beschlüssen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Meinungsangleichung bezüglich der Wirksamkeit von Beschlussfassungen des Betriebsrates der BAG-Senate

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Tagesordnung in der Betriebsratssitzung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Tagesordnung in der Betriebsratssitzung unter erleichterten Voraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 441
  • BB 2014, 628
  • DB 2014, 726
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
    Allerdings spricht vieles für die Beurteilung des Ersten Senats, nach der nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen einer Betriebsratssitzung die Unwirksamkeit eines darin gefassten Beschlusses zur Folge hat, sondern nur ein solcher, der so schwerwiegend ist, dass der Fortbestand des Beschlusses von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 38) .

    Der Siebte Senat teilt auch die Auffassung des Ersten Senats, wonach die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen ist (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 40 ff.) .

    Im Übrigen schließt sich der Siebte Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung der Ansicht des Ersten Senats an, wonach es für die Heilung eines Verfahrensmangels iSd. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nach dem Zweck dieser Ladungsvorschrift ausreicht, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig (§ 33 Abs. 2 BetrVG) Erschienenen in dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 49) .

    a) Das vom Senat bislang angeführte Argument, ein verhindertes Betriebsratsmitglied müsse anhand der zuvor erfolgten Mitteilung der Tagesordnung Gelegenheit haben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20) , trägt, wie der Erste Senat zutreffend ausführt, nicht (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 46) .

    b) Der Siebte Senat schließt sich dem Ersten Senat auch in der Beurteilung an, die Mitteilung der Tagesordnung diene nicht dazu, dem einzelnen Betriebsratsmitglied die Auflösung einer etwaigen Terminskollision zu ermöglichen (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 47) .

    Schließlich weist der Erste Senat auch zutreffend darauf hin, dass das weiterhin geltende Erfordernis der Einstimmigkeit der Beschlussfassung das einzelne Betriebsratsmitglied davor schützt, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst und über die es sich noch keine abschließende Meinung gebildet hat (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 50) .

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
    Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.

    Nach dieser setzt die Änderung oder Ergänzung einer festgesetzten Tagesordnung auf einer Betriebsratssitzung voraus, dass der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen; andernfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19 mwN) .

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188) .

    a) Das vom Senat bislang angeführte Argument, ein verhindertes Betriebsratsmitglied müsse anhand der zuvor erfolgten Mitteilung der Tagesordnung Gelegenheit haben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20) , trägt, wie der Erste Senat zutreffend ausführt, nicht (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 46) .

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
    Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
    Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188) .

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13
    Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Dem hat sich der Siebte Senat auf Anfrage des erkennenden Senats vom 9. Juli 2013 (- 1 ABR 2/13 (A) -) im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 8 ff.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen.

    aa) Die Mitteilung der Tagesordnung bezweckt nicht, einem verhinderten (originären) Betriebsratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Betriebsratskollegen außerhalb der Sitzung über seine Auffassung zu unterrichten und sie hiervon zu überzeugen (so aber noch BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 20; aufgegeben von BAG 22. Januar 2014 -  7 AS 6/13 - Rn. 9) .

    cc) Danach verdient ein Betriebsratsmitglied, das eine bestimmte Tagesordnung für unwichtig erachtet, keinen Schutz davor, dass die anwesenden Betriebsratsmitglieder einen weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig auf die Tagesordnung setzen (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 10) .

    Zu Recht hat der Siebte Senat im Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - Rn. 10) darauf hingewiesen, dass damit insbesondere in größeren Betriebsräten, bei denen häufig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder zeitweilig verhindert sind, eine Ergänzung der Tagesordnung weitgehend unmöglich wäre und hierdurch die praktische Betriebsratsarbeit erheblich erschwert würde.

    Das Erfordernis der Einstimmigkeit schützt das einzelne Betriebsratsmitglied davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst und noch keine abschließende Meinung gebildet hat (ebenso BAG 22. Januar 2014 -  7 AS 6/13 - Rn. 11) .

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung - geladen waren (ua. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 25, BAGE 148, 26; 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Die Beachtung dieser Vorschrift und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ist als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen ( ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Juris; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 - NZA 2014, 551 ).

    Diese Rechtsprechung haben der Siebte und der Erste Senat jedoch aufgegeben ( BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551; BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Einer entsprechenden Anfrage des Ersten Senats vom 9. Juli 2013 hat sich der Siebte Senat mit Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - a. a. O.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen.

    Im Übrigen weist der Siebte Senat zu Recht darauf hin, dass das Argument, ein Betriebsratsmitglied müsse unter Würdigung der Tagesordnung entscheiden können, ob es sich für verhindert erklärt, konsequenterweise dazu führen müsste, dass eine Ergänzung der Tagesordnung nur bei vollständiger Anwesenheit aller originären Betriebsratsmitglieder möglich wäre, bei der Heranziehung von Ersatzmitgliedern, also bei Fehlen auch nur eines originär gewählten Betriebsratsmitglieds aber als ausgeschlossen betrachtet werden müsste ( BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Im Übrigen schützt das Erfordernis der Einstimmigkeit des Beschlusses der Tagesordnung das einzelne Betriebsratsmitglied ausreichend davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst hat und noch keine abschließende Meinung bilden konnte ( BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) a. a. O.; BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Die Beachtung dieser Vorschrift und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ist als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen ( ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Juris; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 - NZA 2014, 551 ).

    Diese Rechtsprechung haben der Siebte und der Erste Senat jedoch aufgegeben ( BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551; BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Einer entsprechenden Anfrage des Ersten Senats vom 9. Juli 2013 hat sich der Siebte Senat mit Beschluss vom 22. Januar 2014 (- 7 AS 6/13 - a. a. O.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen.

    Im Übrigen weist der Siebte Senat zu Recht darauf hin, dass das Argument, ein Betriebsratsmitglied müsse unter Würdigung der Tagesordnung entscheiden können, ob es sich für verhindert erklärt, konsequenterweise dazu führen müsste, dass eine Ergänzung der Tagesordnung nur bei vollständiger Anwesenheit aller originären Betriebsratsmitglieder möglich wäre, bei der Heranziehung von Ersatzmitgliedern, also bei Fehlen auch nur eines originär gewählten Betriebsratsmitglieds aber als ausgeschlossen betrachtet werden müsste ( BAG, 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726 ).

    Im Übrigen schützt das Erfordernis der Einstimmigkeit des Beschlusses der Tagesordnung das einzelne Betriebsratsmitglied ausreichend davor, über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten befinden zu müssen, mit denen es sich aus seiner Sicht noch nicht angemessen befasst hat und noch keine abschließende Meinung bilden konnte ( BAG, 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) a. a. O.; BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 20 A 122/14

    Rechtswidrigkeit eines Personalratsbeschlusses im Hinblick auf die Behandlung

    Ein Beschluss des Personalrats ist rechtswidrig, wenn der Beratungsgegenstand erst in der Personalratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt wird und nicht alle anwesenden Personalratsmitglieder mit der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes einverstanden sind (im Anschluss an BAG, Beschlüsse vom 9. Juli 2013 1 ABR 2/13 (A) , vom 22. Januar 2014 7 AS 6/13 und vom 15. April 2014 1 ABR 2/13 (B) ).

    vgl. dazu näher C. , Beschlüsse vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) -, DB 2014, 724 = NZA 2013, 1433 = ZfPR online 2014, Nr. 4, 12, vom 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 -, DB 2014, 726 = NZA 2014, 441 = PersR 2014, 267 = ZfPR online 2014, Nr. 4, 18, und vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) -, MDR 2014, 906 = NZA 2014, 551.

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Die Einhaltung dieser nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 5 TaBV 45/15

    Honorar, Vergütungsanspruch, Einigungsstelle, Beisitzer, Bestellungsbeschluss,

    (1) Neben der allgemeinen Beschlussfähigkeit nach § 33 Abs. 2 BetrVG sowie der mehrheitlichen Beschlussfassung gemäß § 33 Abs. 1 BetrVG ist eine weitere wesentliche Voraussetzung eines wirksamen Betriebsratsbeschlusses die ordnungsgemäße Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG (BAG, Beschl. v. 22.01.2014 - 7 AS 6/13 -, Rn. 2, m. w. Rspr.-Nachw., juris).

    Diesem wird vielmehr durch das Einstimmigkeitserfordernis hinreichend Rechnung getragen (BAG, Beschl. v. 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 [B] -, Rn. 35 f., juris; BAG, Beschl. v. 22.01.2014 - 7 AS 6/13 -, Rn. 8, juris).

  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Die Anwesenheit aller Mitglieder des Betriebsrats als Voraussetzung der Heilung eines wegen Nichtbeachtung von § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verfahrensfehlerhaften Betriebsratsbeschlusses wird vom Zweck dieser Verfahrensvorschrift nicht gefordert (BAG, Beschluss vom 15. April 2014- 1 ABR 2/13 (B) -, BAGE 148, 26-41, Rn. 30; BAG, Beschluss vom22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

    a)Das folgt nicht bereits daraus, dass nach neuer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse v. 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551; v. 22.01.2014 - 7 AS 6/13, juris) eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung geheilt werden kann, wenn die in beschlussfähiger Anzahl versammelten Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen.
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 17 P 13.91

    Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2

    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings seine Rechtsprechung zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass es zur Heilung eines Verfahrensfehlers i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ausreicht, wenn alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig Erschienenen in dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen (vgl. BAG, B.v. 22.1.2014 - 7 AS 6/13 - DB 2014, 726; B.v. 15.4.2014 - 1 ABR 2/13 (B) - NZA 2014, 551).
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 1 TaBV 25/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 4 TaBV 7/22

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Betriebsvereinbarung -

  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2023 - 4 TaBV 4/23

    Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit in Beschlussverfahren - Beschlussfassung in

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 124/14

    Wirksamkeit des Beschlusses des Betriebsrats über die Einleitung eines

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13   

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https://dejure.org/2015,105814
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105814)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105814)
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  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Er muss in diesem Fall mindestens die erfragten Tatsachen angeben und darf sich nicht darauf beschränken, ohne Rückversicherung bei der erfragenden Behörde von jeglichen Angaben abzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 19).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt die einjährige Ausschlussfrist auch für einen Rücknahmebescheid, der an die Stelle eines denselben Gegenstand regelnden, zwar fristgemäß erteilten, aber wegen Rechtswidrigkeit aufgehobenen früheren Aufhebungsbescheids tritt (BSG, Urteil vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87 -SozR 1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Entgegen der Auffassung des SG war der Bescheid vom 12.10.2007 auch hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis ist auch dann gewahrt, wenn in einem Aufhebungsverwaltungsakt die aufgehobenen Leistungen nicht monatsweise nach Leistungsarten unterschieden werden (so BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastet, weil der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2006 - L 9 B 21/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der Möglichkeiten eines Klageerfolgs muss ein späteres Obsiegen dabei nicht wahrscheinlicher erscheinen als ein Unterliegen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. April 2006 - L 9 B 21/06 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 7a).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,105378
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 7 AS 6/13 (https://dejure.org/2015,105378)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Er muss in diesem Fall mindestens die erfragten Tatsachen angeben und darf sich nicht darauf beschränken, ohne Rückversicherung bei der erfragenden Behörde von jeglichen Angaben abzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 19).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt die einjährige Ausschlussfrist auch für einen Rücknahmebescheid, der an die Stelle eines denselben Gegenstand regelnden, zwar fristgemäß erteilten, aber wegen Rechtswidrigkeit aufgehobenen früheren Aufhebungsbescheids tritt (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 115/87 = SozR 1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastet, weil der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Entgegen der Auffassung des SG war der Bescheid vom 12. Oktober 2007 auch hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis ist auch dann gewahrt, wenn in einem Aufhebungsverwaltungsakt die aufgehobenen Leistungen nicht monatsweise nach Leistungsarten unterschieden werden (so BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 7 AS 6/13
    Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt innerhalb des Zeitraumes, in dem Hilfebedürftigkeit besteht, nutzbar gemacht werden kann (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R = SozR 4-4200 § 12 Nr. 12).
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