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   LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,22954
LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER (https://dejure.org/2010,22954)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER (https://dejure.org/2010,22954)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2010 - L 7 AS 777/09 B ER (https://dejure.org/2010,22954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Hausgrundstücks als Vermögen; Darlehensgewährung bei Unmöglichkeit der sofortigen Verwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Hausgrundstücks als Vermögen; Darlehensgewährung bei Unmöglichkeit der sofortigen Verwertung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2009 - L 7 AS 852/09

    Verpflichtung eines Vaters zur Verwertung seines Vermögens in Form von Ackerland

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kein Raum (LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - RdNr. 40) vorliegen, wenn der am Markt erzielbare Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert steht.
  • LSG Sachsen, 30.04.2010 - L 7 AS 43/10

    Umweltprämie darf nicht als Einkommen angerechnet werden

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Denn die geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigungen, die sich auf vergangene Zeiten beziehen, lassen sich grundsätzlich im Hauptsacheverfahren klären (Beschluss des erkennenden Senats vom 30.04.2010 - Az.: L 7 AS 43/10 B ER - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Die summarische Prüfung kann sich insbesondere bei schwierigen Fragen auch auf Rechtsfragen beziehen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b RdNr. 16c; vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - L 9 B 192/08 KR ER), wobei dann die Interessen- und Folgenabwägung stärkeres Gewicht gewinnt (Binder in Hk-SGG, 2. Aufl., § 86b RdNr. 42).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - L 5 AS 56/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt im Regelfall aber erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER -).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HessLSG, Beschluss vom 29.09.2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller, a.a.O., § 86b RdNrn. 27 und 29 m.w.N).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.09.2010 - L 7 AS 777/09
    Letzteres bestätigend hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 weiter ausgeführt, dass das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden darf, je schwerer die Belastungen des Betroffenen wiegen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15

    Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Ist eine Vermögensverwertung nicht beabsichtigt und dies auch tatsächlich feststellbar, besteht für die Anwendung der Überbrückungsregelung gemäß § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II kein Raum (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2009 - L 5 AS 56/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.08.2009 - L 7 AS 852/09 B ER - Sächsischen LSG, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER - und vom 13.12.2011 - L 2 AS 702/11 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2011 - L 7 AS 25/11 B ER; Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 SGB II, Rn. 115 f.; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K 24 Rn 499; Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 2 Rn. 21; a.A. Geiger in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 12 Rn. 83).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2016 - L 9 AS 4043/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Dem kann entnommen werden, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers im Beispielsfall nicht allein der Verlust der Altersvorsorge und dessen Zeitpunkt, sondern nur beides zusammen mit der Versorgungslücke eine besondere Härte darstellten (Sächsisches LSG, Beschluss vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER -, Rn. 21, juris).
  • LSG Sachsen, 13.12.2011 - L 2 AS 702/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zumutbarkeit der Verwertung eines

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 06.09.2010, - L 7 AS 777/09 B ER -, Rdnr. 23; des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 20.08.2009, - L 7 AS 852/09 B ER -, Rdnr. 6; des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 25.05.2009, - L 5 AS 56/09 B ER - sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2011, - L 7 AS 25/11 B ER -, Rdnr. 3), der sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung anschließt, kommt eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 SGB II in Verbindung mit einer dinglichen Sicherung erst dann in Betracht, wenn der Vermögensinhaber irgendwie zum Ausdruck bringt, dass er bereit ist, an einer Vermögensverwertung mitzuwirken bzw. nicht zu Lasten der Steuerzahler die Verwertung seines eigenen Vermögens ausschließt, jedoch unbedingt Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen möchte.
  • SG Chemnitz, 13.10.2014 - S 26 AS 3947/14

    Kein Anspruch auf Übernahme von Taxikosten als Mehrbedarf im Rahmen eines

    Soweit Leistungen für die Vergangenheit im Streit stehen, besteht nach allgemeiner Auffassung kein Anordnungsgrund, soweit nicht Tatsachen für einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft wurden, d.h. wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit in der Gegenwart (und Zukunft) fortwirkt und noch eine gegenwärtige Dringlichkeit und Notlage begründet (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 6.10.2010 - L 7 AS 777/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - L 12 AS 4997/15
    Dass bei fehlender Absicht, vorhandenes Vermögen zu verwerten, auch eine darlehensweise Hilfegewährung nicht in Betracht kommt, ist Ausfluss des in § 2 SGB II verankerten Nachrangprinzips, das die Hilfebedürftigen verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 06.09.2010 - L 7 AS 777/09 B ER - veröffentlicht in Juris m.w.N.).
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