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   BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78   

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BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78 (https://dejure.org/1980,119)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1980 - 7 AZR 177/78 (https://dejure.org/1980,119)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1980 - 7 AZR 177/78 (https://dejure.org/1980,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - Klagebefugnis - Dreiwochenfrist - Prozessuale Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 1498
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dds Inhalts, daß ein Arbeitnehmer jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses binnen 3 Wochen nach dieser Beendigung gerichtlich angreifen muß, wenn er nicht sein Klagerecht verlieren will (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 -, [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    1979 - 4 AZR 863/77 -[demnächst] AP Nr. 50 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Er muß dann die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen ausschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abschätzen (vgl. BAG Urteil vom 29, August 1979 - 4 AZR 863/77 - [demnächst] AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteil vom 25. Januar 1960 - 7 AZR 69/78 [dem nächst] AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Nur dann, wenn eine Haushaltsstelle für eine von vorne herein bestimmte Zeitdauer bewilligt wird und sie anschließend in Fortfall kommt, stellt diese haushaltsrechtliche Entscheidung einen sachlichen Grund für die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - und vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -).

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Er muß dann die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen ausschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abschätzen (vgl. BAG Urteil vom 29, August 1979 - 4 AZR 863/77 - [demnächst] AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteil vom 25. Januar 1960 - 7 AZR 69/78 [dem nächst] AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Nur dann, wenn eine Haushaltsstelle für eine von vorne herein bestimmte Zeitdauer bewilligt wird und sie anschließend in Fortfall kommt, stellt diese haushaltsrechtliche Entscheidung einen sachlichen Grund für die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - und vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -).

  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Der Kläger war nicht gehalten, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung des Beklagten vom 16. August 1973, eine Weiterbeschäftigung nach Abschluß der Promotion komme nicht in Betracht, die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich geltend zu machen (BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 -, [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Das führt nicht etwa zur Nichtigkeit dieser Arbeitsverträge, sondern nur zur Nichtigkeit der Befristungsabrede, während diese Verträge im übrigen gültig bleiben und als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten (BAG 1, 128 [133] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG [zu 2 der Gründe] und AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - z[riemnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob die wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Universität ständig anfallen (vgl. BAG AP Nr. 39 und 40 zu § 620 BGB Befriste ter Arbeitsvertrag sowie Urteil BAG vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichtes bestimmt).

    Entscheidend ist also hier, ob die in Aussicht genommene Prüfung während der vorgesehenen Vertragsdauer hat erfolgen können (vgl. BAG Urteil vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Die Rechtsfrage nach der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nach der grundlegenden Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 (BAG [GS] 10, 65 s AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) dahin beantwortet, die Regel des § 620 Abs. 1 BGB und der Grundsatz der Vertragsfreiheit seien soweit eingeschränkt, daß befristete -Arbeitsverhältnisse nur zulässig seien, wenn ein sach- 8.

    3. Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG AP Nr. 33, 35, 38, 40 und 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat das Landesarbeitsgericht die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge für zulässig erachtet, wenn die Befristung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.

  • BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78

    Arbeitnehmer mit Zeitvertrag - Fristablauf - Verlängerung des Vertrags -

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Der Kläger war nicht gehalten, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung des Beklagten vom 16. August 1973, eine Weiterbeschäftigung nach Abschluß der Promotion komme nicht in Betracht, die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich geltend zu machen (BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 -, [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dds Inhalts, daß ein Arbeitnehmer jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses binnen 3 Wochen nach dieser Beendigung gerichtlich angreifen muß, wenn er nicht sein Klagerecht verlieren will (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 -, [demnächst] AP Nr. 30 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteil vom 24. Oktober 1979 - 5 AZR 851/78 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Das führt nicht etwa zur Nichtigkeit dieser Arbeitsverträge, sondern nur zur Nichtigkeit der Befristungsabrede, während diese Verträge im übrigen gültig bleiben und als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten (BAG 1, 128 [133] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG [zu 2 der Gründe] und AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - z[riemnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Das führt nicht etwa zur Nichtigkeit dieser Arbeitsverträge, sondern nur zur Nichtigkeit der Befristungsabrede, während diese Verträge im übrigen gültig bleiben und als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten (BAG 1, 128 [133] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG [zu 2 der Gründe] und AP Nr. 14 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - z[riemnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Im übrigen ist die Revision unzulässig, Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 2, 58 s AP Nr, 2 zu § 554 ZPO) muß sich die Revisonsbegründung nach § 554 ZPO mit allen angefochtenen Teilen des Urteils auseinandersetzen.
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
    Eine Verwirkung der Klagebefugnis tritt ein, wenn neben dem Zeitablauf besondere Umstände vorliegen, aus denen sich für den Gegner der Vertrauenstatbestand ergibt, einesKläge werde nicht (mehr) erhoben werden, und dieser Vertrauensschutz für den Gegner -derart überwiegt, daß das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung seines Feststellungsbegehrens zurücktreten muß (BAG 11, 353 s AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung).
  • BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 467/66

    Bestimmbarkeit der Vertragsdauer bei zeitlich befristetem Arbeitsvertrag

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    in Betracht kommt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 b der Gründe; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 304 ff., m.w.N.), ist der Arbeitnehmer bei einer Abmahnung nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen gehalten, eine alsbaldige gerichtliche Klärung herbeizuführen.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 9. September 1982 - 2 AZR 248/80 - n.v., zu B I 1 b der Gründe) ist der Arbeitnehmer nicht gehalten, gemäß § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis wäre nach Ablauf einer vereinbarten Befristung nicht fortgesetzt, die Unwirksamkeit der Befristung geltend zu machen.

    Geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zeitablaufs, so sind nach Ansicht des Siebten Senats (Urteil vom 7. März 1980, aaO) im Interesse der Rechtssicherheit der Zeitspanne, in der der Vertrauenstatbestand für die Nichterhebung der Feststellungsklage wegen der Unzulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses geschaffen wird, zeitlich enge Grenzen zu setzen.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine gleichwohl erhobene Klage unzulässig ist (2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353 = AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 54 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 17, zu I 1 c der Gründe; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61, zu B II 3 b der Gründe).

    Dies rechtfertigt es, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Zeitspanne, in der der Vertrauenstatbestand für die Nichterhebung einer auf die Feststellung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage geschaffen wird, zeitlich enge Grenzen zu setzen (BAG 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 54 = EzA KSchG nF § 4 Nr. 17, zu I 1 c der Gründe).

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