Rechtsprechung
   BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5805
BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85 (https://dejure.org/1986,5805)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1986 - 7 AZR 177/85 (https://dejure.org/1986,5805)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1986 - 7 AZR 177/85 (https://dejure.org/1986,5805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Befristung - Spezieller Weiterbildungszweck des Arbeitsverhältnisses als sachlicher Grund - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 12. Februar 1986 (- 7 AZR 482/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 - unveröffentlicht) entschieden, daß die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen kann.
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation, wie etwa der Promotion, oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation, wie etwa der Promotion, oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung eines

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 12. Februar 1986 (- 7 AZR 482/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 - unveröffentlicht) entschieden, daß die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen kann.
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zum Zwecke der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation, wie etwa der Promotion, oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 38; 41, 110, 113 ff. = AP Nr. 68 und 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 38; 41, 110, 113 ff. = AP Nr. 68 und 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.
  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - jeweils unveröffentlicht) kann zwar die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 538/85

    Befristung des Arbeitsverhältnisses mit wissenschaftlichem Mitarbeiter zur

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - NVwZ 1986, 869 (vgl. Urteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 -, jeweils unveröffentlicht) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses -

    Nach dieser durch das Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (aaO) begründeten und seitdem wiederholt bestätigten Rechtsprechung (vgl. z.B. unveröffentlichte Senatsurteile vom 12. März 1986 - 7 AZR 520/84 -, vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 620/84 -, vom 20. Juni 1986 - 7 AZR 18/85 -, vom 13. August 1986 - 7 AZR 75/85 - und vom 5. September 1986 - 7 AZR 177/85 - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 385/85 -) kann die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht