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   BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16   

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BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 (https://dejure.org/2018,9980)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 (https://dejure.org/2018,9980)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 (https://dejure.org/2018,9980)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung einer Befristung bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen; Höchstzulässige Befristungen mit künstlerischem oder wissenschaftlichem Personal; Verlängerung der höchstzulässigen Befristung durch Betreuung eines oder mehrerer ...

  • Betriebs-Berater

    Befristung nach dem WissZeitVG

  • bag-urteil.com

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

  • rewis.io

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung einer Befristung bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG - und die Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kettenbefristungen - und ihre arbeitsgerichtliche Kontrolle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung eines Kindes in Adoptionspflege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2913
  • NZA 2018, 1135
  • BB 2018, 1907
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 436/15 - Rn. 13; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 18, BAGE 154, 375; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109) .

    In diesem Fall kann unterstellt werden, dass es zu einer betreuungsbedingten Mehrbelastung kommt, der durch eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer Rechnung getragen werden soll (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51, BAGE 154, 375) .

    Damit stellt das Gesetz auf den Umstand der Kinderbetreuung als solchen ab (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 27; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) , nicht auf eine Vereinbarung der Parteien.

    Das gilt auch dann, wenn der Betreuungsbedarf erst innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Höchstbefristungsdauer auftritt (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 52, BAGE 154, 375) .

    Nach Ablauf der Höchstbefristungsdauer kann es nicht zu deren Verlängerung kommen (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, aaO) .

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Damit stellt das Gesetz auf den Umstand der Kinderbetreuung als solchen ab (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 27; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) , nicht auf eine Vereinbarung der Parteien.

    Das gilt auch dann, wenn der Betreuungsbedarf erst innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Höchstbefristungsdauer auftritt (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 52, BAGE 154, 375) .

    Nach Ablauf der Höchstbefristungsdauer kann es nicht zu deren Verlängerung kommen (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, aaO) .

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 13; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27, BAGE 153, 365; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Vielmehr ist innerhalb der jeweiligen Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG auch der mehrfache Neuabschluss befristeter Arbeitsverträge zulässig (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 40, BAGE 153, 365) .

    Aus einer derartigen Zusage hätte sich allenfalls ein Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ergeben können, wenn der Dekan zur Abgabe solcher Erklärungen berechtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 48, BAGE 153, 365; 17. Januar 2007 - 7 AZR 81/06 - Rn. 17) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 13; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27, BAGE 153, 365; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Die Beklagte kann als Trägerin der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal Gebrauch machen (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 15; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 15; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Die am 4. September 2012 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu: BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    Die Beklagte kann als Trägerin der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal Gebrauch machen (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 15; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 15; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 436/15 - Rn. 13; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 18, BAGE 154, 375; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109) .

    Die am 4. September 2012 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu: BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Nur bei einer Sachgrundbefristung muss sich die Vertragslaufzeit am Sachgrund der Befristung orientieren und so mit ihm im Einklang stehen, dass sie nicht gegen das Vorliegen des Sachgrunds spricht (vgl. etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Aus einer derartigen Zusage hätte sich allenfalls ein Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ergeben können, wenn der Dekan zur Abgabe solcher Erklärungen berechtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 48, BAGE 153, 365; 17. Januar 2007 - 7 AZR 81/06 - Rn. 17) .
  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 322/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Doppelbefristung -

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Von weiteren Voraussetzungen ist die Befristung - anders als nach der Neufassung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG nF) - nicht abhängig (vgl. zu § 57b Abs. 1 Satz 1 HRG in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung BAG 16. Juli 2008 - 7 AZR 322/07 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16
    Deshalb beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 27. Januar 1988 (- 7 AZR 53/87 - zu II 4 der Gründe, BAGE 57, 256) .
  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • LAG Bremen, 23.02.2016 - 1 Sa 55/15

    Anforderungen an die Erfüllung des Zitiergebots bei Vereinbarung einer Befristung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 576/18

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 20).

    Hierfür genügt selbst der Abschluss eines Neuvertrages innerhalb der Höchstbefristungsdauer (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 27).

    In diesem Fall kann unterstellt werden, dass es zu einer betreuungsbedingten Mehrbelastung kommt, der durch eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer Rechnung getragen werden soll (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 29 unter Hinweis auf BAG 23.03.2016 - 7 AZR 70/14, Rn. 51).

    Daher genügt es, dass die Voraussetzungen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren objektiv vorliegt (BAG 25.04.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 33).

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, sind bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 33).

    Während die Befristung des gesamten Arbeitsvertrages - von den Fällen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur sachgrundlose Befristung abgesehen - daraufhin zu überprüfen ist, ob sie durch einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt ist, unterliegt die Befristung einzelner Vertragsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB eine Angemessenheitskontrolle, die anhand einer Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragsparteien vorzunehmen ist (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 34).

    Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf Seiten des Arbeitnehmers kann in Ausnahmefällen eine andere Beurteilung in Betracht kommen (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 35).

    Dies ist der Fall bei der Befristung eine Aufstockung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 36).

    Ein solch erheblicher Umfang ist bei einer Aufstockung der vertraglichen Arbeitszeit um mindestens 25 % anzunehmen (BAG 25.08.2018 - 7 AZR 181/16, Rn. 39).

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 20; 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 13; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14, BAGE 160, 117; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27, BAGE 153, 365; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Das beklagte Land kann als Träger der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal Gebrauch machen (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 21; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 15, BAGE 160, 117; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 15; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 AZR 72/19 - Rn. 13; 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 20; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14, BAGE 160, 117; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 453/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung - Verlängerung der

    Lebt das Kind mit der oder dem Beschäftigten in einem Haushalt, wird - als Regel - unterstellt, dass eine betreuungsbedingte Mehrbelastung vorliegt (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 29; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51, BAGE 154, 375).

    Damit hat der Gesetzgeber deklaratorisch den Begriff des Kindes im WissZeitVG vereinheitlicht und einen Gleichklang zu den Regelungen der Elternzeit im BEEG hergestellt (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 32) .

    Für diese stellt das Gesetz nicht auf eine Vereinbarung der Parteien ab (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 33; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) .

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 20; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27, BAGE 153, 365; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 79/17

    Befristung nach WissZeitVG - künstlerisches Personal

    Der Beklagte kann als Träger der Hochschule von den Möglichkeiten des WissZeitVG zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal Gebrauch machen (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 21; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 15, BAGE 160, 117; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .
  • LAG Hamm, 28.11.2019 - 11 Sa 381/19
    Damit unterliegt nur der letzte befristete Arbeitsvertrag der gerichtlichen Befristungskontrolle ( vgl. BAG 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 - AP WissZeitVG § 2 Nr. 12 Rn. 14; BAG 24.08.2011 - 7 AZR 228/10 - AP WissZeitVG § 2 Nr. 1 Rn. 49 ff ).

    Damit bestimmt sich die Zulässigkeit der Befristung nach dem WissZeitVG in der seit dem 17.03.2016 geltenden aktuellen Gesetzesfassung ( vgl. BAG 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 - AP WissZeitVG § 2 Nr. 20; HWK-Rennpferdt, 8. Aufl. 2018, § 23 TzBfG Rn. 45 ).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG, Urteil vom 02.02.2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 19; 20.05.2020 - 7 AZR 72/19 - Rn. 13; 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 20; 30.08.2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14; 2.09.2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10; juris).
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