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   BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84   

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BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 (https://dejure.org/1985,37)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 (https://dejure.org/1985,37)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 (https://dejure.org/1985,37)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungsfall - Befristung - Befristungsgrund - Beschäftigungsbedarf - Befristetes Arbeitsverhältnis - Befristeter Arbeitsvertrag - Weiterbeschäftigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Vertragsauslegung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 73
  • NJW 1987, 150 (Ls.)
  • MDR 1986, 785
  • NZA 1986, 569
  • DB 1986, 1826
  • DB 1989, 2608
 
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Wird zitiert von ... (236)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    In seinen Urteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - (AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe), vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - (BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 235, 238, 241 = AP Nr. 62 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag) hat der Senat ausgesprochen, daß bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen der sachliche Grund des letzten Vertrages die Befristung nur dann rechtfertige, wenn auch die vorhergehenden Befristungen sachlich gerechtfertigt gewesen seien oder die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder erkennbar aufgehoben hätten.
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    Wegen der einer fristlosen Kündigung ähnlichen Wirkung der Zweckbefristung in den Fällen, in denen der Zeitpunkt der Zweckerfüllung für den Arbeitnehmer nicht frühzeitig erkennbar ist, hat die Rechtsprechung an Zweckbefristungen allerdings strenge Anforderungen gestellt: Sie sind wegen sonstiger Umgehung der zwingenden Mindestkündigungsfristen unwirksam, wenn der Zeitpunkt der Zweckerfüllung für den Arbeitnehmer nicht voraussehbar ist oder nicht in überschaubarer Zeit liegt (BAG 41, 391, 398 = AP Nr. 14 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    a) Daß für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer, der einen anderen wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus ähnlichen Gründen zeitweilig ausfallenden Mitarbeiter vertreten soll, ein sachlicher Grund vorliegt, ist seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. z. B. BAG Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAG 42, 203, 207 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m. w. N.).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    In seinen Urteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - (AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe), vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - (BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 235, 238, 241 = AP Nr. 62 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag) hat der Senat ausgesprochen, daß bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen der sachliche Grund des letzten Vertrages die Befristung nur dann rechtfertige, wenn auch die vorhergehenden Befristungen sachlich gerechtfertigt gewesen seien oder die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder erkennbar aufgehoben hätten.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    Die Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1981 (- 7 AZR 789/78 - BAG 36, 229 = AP Nr. 61 und - 7 AZR 602/79 - Nr. 63, beide zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach denen eine Beziehung zwischen den von dem ausfallenden Mitarbeiter vorher verrichteten Arbeitsaufgaben und den von dem befristet eingestellten Arbeitnehmer zu verrichtenden Aufgaben bestehen muß, dürfen nicht dahin verstanden werden, daß die Vertretungskraft dieselben Aufgaben verrichten muß, wie sie der ausgefallene Arbeitnehmer verrichtet hatte.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    In seinen Urteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - (AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe), vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - (BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 235, 238, 241 = AP Nr. 62 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag) hat der Senat ausgesprochen, daß bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen der sachliche Grund des letzten Vertrages die Befristung nur dann rechtfertige, wenn auch die vorhergehenden Befristungen sachlich gerechtfertigt gewesen seien oder die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder erkennbar aufgehoben hätten.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    Die Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1981 (- 7 AZR 789/78 - BAG 36, 229 = AP Nr. 61 und - 7 AZR 602/79 - Nr. 63, beide zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach denen eine Beziehung zwischen den von dem ausfallenden Mitarbeiter vorher verrichteten Arbeitsaufgaben und den von dem befristet eingestellten Arbeitnehmer zu verrichtenden Aufgaben bestehen muß, dürfen nicht dahin verstanden werden, daß die Vertretungskraft dieselben Aufgaben verrichten muß, wie sie der ausgefallene Arbeitnehmer verrichtet hatte.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    Dementsprechend hat es der Senat bereits im Urteil vom 6. Juni 1984 (- 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als ausreichend angesehen, wenn bei Vertragsabschluß vorgesehen war, der Vertretungskraft Aufgaben zu übertragen, die auch vom Vertretenen vertraglich geschuldet waren.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    a) Daß für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer, der einen anderen wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus ähnlichen Gründen zeitweilig ausfallenden Mitarbeiter vertreten soll, ein sachlicher Grund vorliegt, ist seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. z. B. BAG Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAG 42, 203, 207 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m. w. N.).
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
    In seinem - nicht veröffentlichten - Beschluß vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - hat sich der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gegen diese Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgesprochen.
  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81

    Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - EzA BGB 2002 § 620 Nr. 12, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Im Übrigen geht der Senat aber auch davon aus, dass die Arbeitsvertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags regelmäßig auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollen und damit zugleich ein unwirksam befristetes und daher unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufheben (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - zu II der Gründe, BAGE 49, 73) .
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Dadurch wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (st. Rspr., vgl. etwa 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe; 4. Juni 2003 - 7 AZR 523/02 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 252 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 4, zu 2 a der Gründe).
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