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   BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97   

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BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97 (https://dejure.org/1998,24461)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 7 AZR 297/97 (https://dejure.org/1998,24461)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 (https://dejure.org/1998,24461)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.

    Der erkennende Senat hat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 -;, zu II 1 b der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -;, zu III 1 der Gründe) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff der "personenbedingten Gründe" nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG verstanden wissen wollten.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.

    Der erkennende Senat hat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 -;, zu II 1 b der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -;, zu III 1 der Gründe) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff der "personenbedingten Gründe" nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG verstanden wissen wollten.

  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • LAG Niedersachsen, 24.08.1995 - 7 Sa 882/95

    Übernahme eines Auszubildenden ; Bestandene Abschlußprüfung ; Beendigung des

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend entschieden hat, läßt sich ein Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrags mit Wirkung erst ab der Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung auch nicht als schadensersatzrechtliche Naturalrestitution begründen (a.A. LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -;, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu I 1 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Es genügt nicht, daß er sich auf eine ihm günstige Ansicht im Schrifttum berufen kann, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ( BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350 = AP Nr. 1 zu § 285 BGB).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - zu V 1 der Gründe) , insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A III 3 der Gründe, BAGE 104, 45) .
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Eine Verurteilung zu einer auf einen nichtigen Vertrag gerichteten Willenserklärung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht möglich (vgl. BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155, jeweils zu I 5 der Gründe; BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - nv., zu I der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv., zu A der Gründe).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 54/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift, wie der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) in ständiger Rechtsprechung zu insoweit gleichlautenden Tarifnormen in Tarifverträgen anderer Bezirke der Metallindustrie entschieden hat (zuletzt Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 -;, n.v.).

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorliegt (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift, wie der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (zuletzt Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 -;, n.v.).

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 976/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - zu V 1 der Gründe) , insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A III 3 der Gründe, BAGE 104, 45) .
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2017 - 3 Sa 864/16

    Schadensersatz; Verzugszinsen; Rechtsirrtum; Verschulden;

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG vom 19.08.2015 - 5 AZR 975/13, juris, Rz. 31; BAG vom 13.05.1998 - 7 AZR 297/97, juris), insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG vom 19.08.2015 - 5 AZR 975/13, juris, Rz. 31; BAG vom 3.12.2002 - 9 AZR 481/01, juris).
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