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   BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00   

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https://dejure.org/2001,2682
BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00 (https://dejure.org/2001,2682)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 7 AZR 326/00 (https://dejure.org/2001,2682)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 326/00 (https://dejure.org/2001,2682)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. zB 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172).

    Da der Arbeitgeber entscheiden darf, ob, wie und in welchem Umfang er den durch die Abwesenheit einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf abdecken will, ist er nicht gehindert, nur für die Zeit des vollständigen Ausfalls der Stammkraft befristet eine Vertretungskraft einzustellen (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - aaO).

    Da sich hier die Prognose des Arbeitgebers nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht dagegen auch auf deren Zeitpunkt zu erstrecken braucht, kann die wiederholte Befristung wegen einer sich mehrfach verlängernden Verhinderung der zu vertretenden Stammkraft der Prognose des künftigen Wegfalls des Vertretungsbedarfs nur dann entgegenstehen, wenn sich erhebliche Zweifel daran aufdrängen müssen, ob die Stammkraft ihre Tätigkeit überhaupt wieder aufnehmen wird (BAG 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - jeweils aaO).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. zB 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172).

    Diese Prognose hat sich grundsätzlich nur darauf zu beziehen, ob der zu vertretende Mitarbeiter seinen Dienst wieder antreten wird, nicht aber auch auf den Zeitpunkt dieser Rückkehr und damit nicht auf die Dauer des Vertretungsbedarfs (BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - aaO).

    Da sich hier die Prognose des Arbeitgebers nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht dagegen auch auf deren Zeitpunkt zu erstrecken braucht, kann die wiederholte Befristung wegen einer sich mehrfach verlängernden Verhinderung der zu vertretenden Stammkraft der Prognose des künftigen Wegfalls des Vertretungsbedarfs nur dann entgegenstehen, wenn sich erhebliche Zweifel daran aufdrängen müssen, ob die Stammkraft ihre Tätigkeit überhaupt wieder aufnehmen wird (BAG 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - jeweils aaO).

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Vielmehr ist erforderlich, daß der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Vertragsschluß oder während der Dauer des Zeitvertrags objektiv einen Vertrauenstatbestand schafft (vgl. zB BAG 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7; 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA BGB § 620 Nr. 116).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Vielmehr ist erforderlich, daß der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Vertragsschluß oder während der Dauer des Zeitvertrags objektiv einen Vertrauenstatbestand schafft (vgl. zB BAG 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7; 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA BGB § 620 Nr. 116).
  • LAG Düsseldorf, 15.02.2000 - 3 Sa 1781/99

    Arbeitsverhältnis: Wiedereinstellungsanspruch bei Befristung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2000 - 3 Sa 1781/99 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Diese Prognose hat sich grundsätzlich nur darauf zu beziehen, ob der zu vertretende Mitarbeiter seinen Dienst wieder antreten wird, nicht aber auch auf den Zeitpunkt dieser Rückkehr und damit nicht auf die Dauer des Vertretungsbedarfs (BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - aaO).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
    Er braucht daher vor Abschluß des befristeten Vertrags mit der Vertretungskraft grundsätzlich keine Erkundigungen über die gesundheitliche Entwicklung des Erkrankten oder die Planungen des beurlaubten Arbeitnehmers einzuholen (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226).
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