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BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 338/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revisionszulassung - Berufungsurteil - Negative Entscheidung
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 14.05.1980 - 3 Sa 93/79
- BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 338/80
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
Pfändbarkeit des Lohns bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau
Trotz wiederholter Einlegung der Revision ist nur ein einheitliches Rechtsmittelverfahren anhängig (BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 -, AP Nr. 1 zu § 321 ZPO mit weiteren Nachweisen), in dem vorliegend eine form- und fristgerechte Revisionsschrift und Revisionsbegründungsschrift eingereicht wurden. - BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85
Statthaftigkeit der Revision
Enthält das Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so wird damit ausgesprochen, daß die Revision nicht zugelassen werde (ständige Rechtsprechung: BAG 9, 205, 209 f. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BAG vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 - AP Nr. 1 zu § 321 ZPO 1977, zu 2 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - nicht veröffentlicht); BGHZ 44, 395, 397) [BGH 02.02.1966 - VIII ZR 76/64]. - BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 768/93
Zweimaliges Einlegen einer Revision - Verspätetes Absetzen eines Urteils - …
Die zweite Revisionsschrift ist damit gegenstandslos (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 - AP Nr. 1 zu § 321 ZPO, m.w.N.). - BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 276/86
Sachbezug bei alliierten Streitkräften - Ausbleiben der tarifgerechten Vergütung …
Sie hatten jedoch nach Zustellung des Urteils erneut form- und fristgerecht Revision eingelegt und diese begründet, so daß die erste Revisionsschrift gegenstandslos wurde und über das Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden war (BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 - AP Nr. 1 zu § 321 ZPO 1977). - BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 275/86
Abzug der jeweils geltenden Beträge vom Bruttolohn für zur Verfügung gestellte …
Sie hat jedoch nach Zustellung des Urteils erneut form- und fristgerecht Revision eingelegt und diese begründet, so daß die erste Revisionsschrift gegenstandslos wurde und über das Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden war (BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 - AP Nr. 1 zu § 321 ZPO 1977).