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   BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14   

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https://dejure.org/2015,45583
BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14 (https://dejure.org/2015,45583)
BAG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 7 AZR 40/14 (https://dejure.org/2015,45583)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 (https://dejure.org/2015,45583)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 TzBfG, § 15 Abs 5 TzBfG, § 126 Abs 2 BGB
    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, §§ 145 ff. BGB, § 125 Satz 1 BGB, § 16 Satz 1 TzBfG, § 126 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 625 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • Betriebs-Berater

    Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf nach Ablehnung eines Verlängerungsangebots - Befristung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Vertragsverlängerung; Schriftform; Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine (unbefristete) Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn Arbeitgeber die Schriftform verlangt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Befristungsrecht: Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf - kein Arbeitsverhältnis!

  • faz.net (Kurzinformation)

    Meine Befristung endet - was wenn ich einfach weiterarbeite?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - und das Schriftformerfordernis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - und die Vertragsverlängerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach Fristablauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristungsende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortsetzung der Beschäftigung nach Ende einer Befristung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung der Tätigkeit nach Ende eines befristet vereinbartes Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1403
  • NZA 2016, 358
  • BB 2016, 627
  • DB 2016, 839
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .

    Hat der Arbeitgeber in den Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitnehmer den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags ausdrücklich unter den Vorbehalt eines schriftlichen Vertragsschlusses gestellt oder dem Arbeitnehmer die schriftliche Niederlegung des Vereinbarten angekündigt, so ist diese Erklärung ohne Hinzutreten außergewöhnlicher Umstände nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung nur durch die der Form des § 126 Abs. 2 BGB genügende Unterzeichnung der Vertragsurkunde angenommen werden kann (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Dieser kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Damit bestand nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und dem eigenen Vorbringen des Klägers zwischen den Parteien ab dem 1. Januar 2012 lediglich ein sog. faktisches bzw. fehlerhaftes Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 23; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .

    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 110, 295; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 25, BAGE 148, 349) .

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 110, 295; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 25, BAGE 148, 349) .

    Damit hat die Beklagte der unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch vor dem Ende der Vertragslaufzeit widersprochen und dadurch den Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 15 Abs. 5 TzBfG verhindert (vgl. hierzu BAG 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 110, 295) .

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 110, 295; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 25, BAGE 148, 349) .
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 10; 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Die spätere schriftliche Niederlegung der zunächst nur mündlich vereinbarten Befristung führt nicht dazu, dass die zunächst formnichtige Befristung rückwirkend wirksam wird (vgl. hierzu BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 10; 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der richtig verstandenen Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Sachsen, 28.06.2013 - 3 Sa 746/12
    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2013 - 3 Sa 746/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 23; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 372/01

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten - § 90 PersVG BB

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .

    Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Dieser kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .

    Das setzt neben den auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichteten Willenserklärungen der Parteien idR voraus, dass ein die Befristung rechtfertigender sachlicher Grund vorliegt (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 49; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .

    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Nimmt der Arbeitnehmer in diesem Fall vor der Vertragsunterzeichnung die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 38; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14 jeweils für den Fall, dass dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn ein schriftliches Vertragsangebot des Arbeitgebers vorliegt) .

    Dadurch wollen sie im Allgemeinen nur das zuvor Vereinbarte schriftlich festhalten und keine eigenständige rechtsgestaltende Regelung treffen (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .

  • ArbG Berlin, 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20

    Wirksamkeit einer Befristung - Schriftform - elektronische Signatur -

    Zwischen den Parteien wurde ein Arbeitsvertrag mit dem Inhalt des Vertrages unter dem 29. September 2020 jedenfalls durch die Erbringung der wechselseitigen Leistungspflichten nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend: BGB) geschlossen, denn der Abschluss eines Arbeitsvertrags bedarf nicht der Schriftform (vgl. BAG, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 -, zitiert nach juris).

    (1) Zwar kann ein Arbeitnehmer in Fällen, in denen der Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags von der Einhaltung des Schriftformerfordernisses abhängen soll, ein ihm vorliegendes, nach § 126 BGB schriftliches Vertragsangebot des Arbeitgebers nicht durch die Arbeitsaufnahme konkludent, sondern nur durch die Unterzeichnung der Vertragsurkunde annehmen (vgl. BAG, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 -, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis: BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Sachgrunds (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; vgl. bereits vor Inkrafttreten des TzBfG: 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - zu II der Gründe, BAGE 89, 345; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu I der Gründe, BAGE 82, 101) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .

    Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Dieser kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 24; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 18; 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der richtig verstandenen Interessenlage der Klägerin (vgl. hierzu BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15) .

    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 10) .

  • BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22

    Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

    Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15

    Befristung - Schriftform

  • BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

  • LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16

    Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • ArbG Halle, 07.12.2020 - 8 Ca 1428/20

    Widerspruch bei Weiterarbeit

  • LAG Hessen, 25.04.2018 - 13 Sa 1321/17

    Ein Arbeitsverhältnis ist über den Befristungszeitraum hinaus mit Wissen des

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2018 - 3 Sa 257/17

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages mit einem schwerbehinderten

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2016 - 6 Ca 4912/15

    Annahmeverzug; Annahmeverzugslohn; Vergleich über Weiterbeschäftigungsantrag

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