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   BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01   

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BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01 (https://dejure.org/2003,1566)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 7 AZR 423/01 (https://dejure.org/2003,1566)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 (https://dejure.org/2003,1566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit; Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts; Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats; Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit ; Keine Begünstigung oder Benachteiligung wegen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 3; ; BetrVG § ... 78 Satz 2; ; Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Reichsbahn (AnTV-DR) § 10 Abs. 3; ; Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Reichsbahn (AnTV-DR) § 10 Abs. 8 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifrecht; Ausschlußfristen - Freizeitausgleich eines Betriebsratsmitglieds für Betriebsratstätigkeit einschließlich Fahrtzeit; Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gegenüber Betriebsratsmitgliedern; tarifliche Verfallfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausgleich für Reisezeiten eines Betriebsrats

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Freizeitausgleich eines Betriebsratsmitglieds für Betriebsratstätigkeit einschließlich Fahrtzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freizeitausgleich für Reisezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 87
  • NZA 2004, 171
  • BB 2003, 2692
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Sachsen, 04.07.2001 - 3 Sa 876/00

    Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit; Bewertung von Reisezeiten anlässlich

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2001 - 3 Sa 876/00 - teilweise aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 5. Oktober 2000 - 8 Ca 9763/99 - insgesamt zurückgewiesen.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2001 - 3 Sa 876/00 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP MTB II § 19 Nr. 3 = EzA MTB II § 19 Nr. 2).
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Eine gesetzliche Regelung, nach der Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind, besteht nicht (BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261 = AP BGB § 611 Dienstreise Nr. 1 = EzA BGB § 612 Nr. 20, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Die bloße Anzeige über die während der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit genügt dazu nicht (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - BAGE 92, 241 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 130 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 140, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Betriebsbedingte Gründe iSd. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen nur vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte (BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94

    Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
    Fällt die Betriebsratstätigkeit in die schichtfreie Zeit eines Betriebsratsmitglieds, wird sie aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (zur Tätigkeit eines Wahlvorstands: BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - BAGE 80, 54 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 17, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .

    b) Der streitgegenständliche Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeitkontos nach § 611 BGB iVm. § 37 Abs. 3 BetrVG wird als solcher aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 106, 87; vgl. zum Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Freizeitausgleich nach § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG BAG 26. Februar 1992 - 7 AZR 201/91 -) von § 19 Nr. 2 Buchst. b, Nr. 4 EMTV erfasst.

    Für die Geltendmachung des Freizeitausgleichsanspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt die bloße Anzeige über die während der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit nicht (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 106, 87; 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .

    bb) Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen ist nicht erkennbar, dass der Kläger den Freizeitausgleichsanspruch gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, der unmittelbar nach der Betriebsratstätigkeit am 17. Juli 2013 fällig wurde (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 106, 87) , innerhalb von drei Monaten, dh.

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

    a) Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung notwendiger betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 BetrVG begründen, soweit sie mit der Durchführung der entsprechenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    c) Auch Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG oder bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 12; 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zu I der Gründe, BAGE 112, 322; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 87) .
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

    Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

    Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung notwendiger betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG begründen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Aus dem Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG folgt zwar, dass im Betrieb des Arbeitgebers bestehende tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen über Dienstreisezeiten auch für Reisezeiten gelten, die ein Betriebsratsmitglied zur Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten aufwendet (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - aaO, zu I 2 der Gründe).

    Betriebsbedingte Gründe iSd. Vorschrift liegen vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit erledigt werden konnte (st. Rspr., vgl. BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu I der Gründe; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 1 der Gründe zVv.).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 36, BAGE 158, 31; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

    Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zu I der Gründe, BAGE 112, 322 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 140 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 3; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 87 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1).

    Für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für derartige Reisezeiten kommt es daher auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - aaO.; 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - zu II 1 b der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 8).

  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Allerdings erstrecken sich etwa bestehende tarifliche Ausschlussfristen auch auf den Anspruch auf Freizeitausgleich als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis (BAG v. 16.04.2003, 7 AZR 423/01; BAG v. 18.01.2017, a.a.O.).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    aa) "Betriebsbedingte Gründe" iSv. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen nur vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 106, 87) .
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 389/05

    Betriebsratsmitglied - Arbeitsbefreiung - Reisezeiten

    Deswegen kommt es auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP MTB II § 19 Nr. 3 = EzA MTB II § 19 Nr. 2; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - BAGE 106, 87 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 1 2 der Gründe; 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - BAGE 112, 322 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 140 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 3, zu I der Gründe).
  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21

    Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs.

    Dies gilt unter anderem (dazu noch unten im Zusammenhang mit der Dienstreiserichtlinie) aber nur, soweit sie mit der Durchführung der entsprechenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 -, BAGE 106, 87 -94, Rn. 24).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem oben im Zusammenhang mit den nach § 37 Abs. 3 BetrVG ausgleichspflichtigen Reisezeiten bereits zitierten Urteil vom 16. April 2003 ( 7 AZR 423/01 -, BAGE 106, 87 -94, juris) ausgeführt, was folgt:.

  • LAG Hamm, 07.12.2007 - 10 Sa 1055/07

    Freizeitausgleich für Teilnahme an Betriebsvertretungssitzungen; Verfallfrist;

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05

    Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Berechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - 17 Sa 70/03

    Reisezeit als Betriebsratstätigkeit - Besonderheiten der betrieblichen

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2004 - 21 Sa 104/03

    Freizeitausgleich eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedes -

  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 Sa 1020/07

    Freizeitausgleich, Vergütung, Betriebsratstätigkeit, Reisezeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 10 Sa 108/10

    Freistellung für Betriebsratstätigkeit - Zeitpunkt des Freizeitausgleichs -

  • LAG Hessen, 29.06.2006 - 9 TaBV 197/05

    Erstattung von Fahrtkosten und Tagegeld bei der Teilnahme an

  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

  • LAG Bremen, 27.11.2013 - 2 Sa 18/13

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütung außerhalb der individuellen

  • LAG München, 25.09.2008 - 4 Sa 347/08

    Betriebsratsmitglied, Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 70/04

    Reisezeiten-Gutschrift für Betriebsratstätigkeiten außerhalb des Betriebes

  • ArbG Hamburg, 06.05.2014 - 11 BV 17/13

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Reisezeit - Wegezeit -

  • VG Göttingen, 30.05.2012 - 6 A 1/10

    Arbeitsbefreiung; Arbeitszeit; Arbeitszeitguthaben; Außendienstmitarbeiter;

  • ArbG Hamburg, 11.09.2012 - S 1 Ca 65/12

    Betriebsratsschulungen - Vorrang des Freizeitausgleichs vor dessen Abgeltung

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