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   BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97   

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https://dejure.org/1998,2528
BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 (https://dejure.org/1998,2528)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 (https://dejure.org/1998,2528)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 (https://dejure.org/1998,2528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl und der IG Metall vom 23. April 1994 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl und der IG Metall vom 23.4.1994 § 5
    Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Abschlußprüfung für mindestens sechs Monate aufgrund tariflicher Regelung "soweit nicht personenbedingte Gründe entgegenstehen" (hier: Stahlindustrie)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1178
  • BB 1998, 1956
  • BB 1998, 2644
  • DB 1998, 2609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97
    Eine Verurteilung zum Abschluß eines nichtigen Vertrages kann nicht erfolgen (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, zu I der Gründe).

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 811/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu I 6 a der Gründe) zu der mit § 5 Ziff. 1 TV BS fast wortgleichen Vorschrift der Nr. 3.1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 entschieden, daß nach dieser Tarifnorm nur der Abschluß eines Arbeitsvertrags für eine sich direkt an die Berufsausbildung anschließende Beschäftigung verlangt werden kann.

    Beides entspricht der Rechtsprechung des Senats seit seinen Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97
    Der Begriff der "personenbedingten Gründe" in § 5 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung vom 23. April 1994 ist nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an den Zwecken des Tarifvertrags zu orientieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 -).

    Eine Verurteilung zum Abschluß eines nichtigen Vertrages kann nicht erfolgen (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, zu I der Gründe).

    Beides entspricht der Rechtsprechung des Senats seit seinen Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Düsseldorf, 05.06.1997 - 13 (3) Sa 1797/96

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff "personenbedingten Gründe" i.S. von § 5 TV

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 (3) Sa 1797/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 1997 - 13 (3) Sa 1797/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis können personenbedingte Gründe (zum Begriff: BAG 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 158 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 13, zu 3 b aa der Gründe mwN auf die ständige Rechtsprechung des Siebten Senats) entgegenstehen.

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zu mehreren - abgesehen vom Fehlen einer § 3 Nr. 3 TV BS 2001 entsprechenden Regelung - gleich- oder fast gleich lautenden Tarifverträgen entschieden, dass damit lediglich der Abschluss eines Arbeitsvertrages für eine sich direkt an die Berufsausbildung anschließende Beschäftigung verlangt werden kann (zuletzt: 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 158 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 13, zu 2 a der Gründe mwN).

    Denn durch eine erst sehr viel spätere tatsächliche Beschäftigung könnten die Zwecke der Tarifnorm nicht erreicht werden, so dass eine tatsächliche Herstellung des früheren Zustandes iSd. § 249 Satz 1 BGB aF nicht mehr möglich wäre (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 158 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 13, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 492/98
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. aus jüngerer Zeit Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 304/97 - AP Nr. 241 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteile vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 = AP Nr. 30 zu § 554 ZPO; vom 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - AP Nr. 158 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - NZA 1999, 872).
  • LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97

    Schadenserzsatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Übernahme des Klägers in

    Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Übernahmeanspruch dann nicht bestehen soll, wenn dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, d. h. wenn solche Umstände in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden vorliegen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 -, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - DB 98, 1469; BAG, Urt. vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 -).
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