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   BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88   

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BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88 (https://dejure.org/1989,367)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1989 - 7 AZR 450/88 (https://dejure.org/1989,367)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 (https://dejure.org/1989,367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1
    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber auf die nach erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses laufende Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG ) bei engem sachlichen Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen und relativ kurzer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 1; BeschFG 1985 Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 3; TVAL II § 8 Abs. 1
    Befristetes Arbeitsverhältnis und Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 48
  • NZA 1990, 221
  • BB 1989, 2403
  • BB 1990, 214
  • DB 1990, 280
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes sind indessen auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAGE 28, 252, 258 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu 4 b der Gründe).

    Die Dauer der Unterbrechung für sich allein ist zwar ein wichtiger, aber nicht allein ausschlaggebender Umstand; von Bedeutung ist weiter, von welcher Partei und aus welchem Anlaß das frühere Arbeitsverhältnis beendet worden ist und ob die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers seiner früheren Stellung entspricht (vgl. BAGE 28, 252, 258 = AP, aaO).

    Im Rahmen einzelfallbezogener Würdigungen hat die Rechtsprechung einen engen sachlichen Zusammenhang in einem Fall bejaht, in welchem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber wegen Arbeitsmangels entlassen war und vier Tage nach Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden ist (BAGE 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Das Kündigungsschutzgesetz wird durch die vorliegende Befristung objektiv nicht umgangen, weil die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllt ist (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 522/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).

    Ein enger sachlicher Zusammenhang ist zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lang ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).

    Im Fall eines mehrfach befristet eingestellten Lehramtsbewerbers hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, bereits die Zeit von zwei Monaten beziehungsweise - unter Abzug von Schulferien - von einem Monat und zehn Tagen sei eine so lange Unterbrechung, daß ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Arbeitsverhältnissen im Sinne der Rechtsprechung zur Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausscheide (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unter C II 1 b der Gründe, n. v.).

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Bleiben sodann noch Zweifel, so sind die weiteren Auslegungskriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages heranzuziehen, ohne daß es bei diesen Kriterien rechtlich einen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge gibt (vgl. BAGE 55, 298, 301 f. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, unter B II 1 der Gründe, m. w. N.).

    Zwar ist der Zweite Senat in seinem Urteil BAGE 55, 298 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) zu dem Ergebnis gelangt, daß § 15 BRTV für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, wonach auf die Betriebszugehörigkeitsdauer alle Beschäftigungszeiten im Betrieb anzurechnen sind, sofern die Betriebszugehörigkeit im Einzelfall nicht länger als sechs Monate unterbrochen war, auch auf die Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzuwenden sei.

  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Ein enger sachlicher Zusammenhang ist zu verneinen, wenn die Zeit der Unterbrechung verhältnismäßig lang ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, n. v.).

    Anders verhält es sich dagegen im ebenfalls vom Zweiten Senat entschiedenen Fall zu § 45 Nr. 7 RTV für das Maler- und Lackiererhandwerk vom 10. August 1971 (Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Bleiben sodann noch Zweifel, so sind die weiteren Auslegungskriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages heranzuziehen, ohne daß es bei diesen Kriterien rechtlich einen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge gibt (vgl. BAGE 55, 298, 301 f. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, unter B II 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    Dagegen ist eine Unterbrechung von 2 2/3 Monaten im Fall eines mehrfach befristet angestellten Lehrers als so erheblich angesehen worden, daß sie allein einen engen sachlichen Zusammenhang zu dem vorherigen befristeten Arbeitsverhältnis ausschließe (BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristetes Arbeitsverhältnis) können Arbeitsverträge gemäß § 620 Abs. 1 BGB grundsätzlich befristet abgeschlossen werden.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Mit einer bestimmten Dauer der Unterbrechung allein kann ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis in der Regel nicht verneint werden; je länger die zeitliche Unterbrechung währt, umso gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung u.a. in den BAG Urteilen vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - und vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 2 und 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

    Die mit Blick auf die Einheit der Rechtsordnung gebotene Übereinstimmung der Auslegung des Begriffs der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG mit demjenigen der Dauer der Betriebszugehörigkeit in anderen Gesetzen - wie heute insbesondere in § 4 BUrlG (das Bundesarbeitsgericht befaßt sich in letztgenannter Entscheidung detailliert unter 3 c und 4 a der Gründe auch mit dem früheren § 2 AngKSchG und § 622 Abs. 2 BGB a.F.) - bewirkt, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses dann auf die Wartefrist anzurechnen ist, wenn zwischen beiden Arbeitsverträgen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung seit beiden vorgenannten Entscheidungen, vgl. zudem BAG Urteile vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; vom 17. Februar 1983 - 2 AZR 208/81 - BAGE 41, 381, 386 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 1 a der Gründe; vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 -, unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c der Gründe; vom 4. April 1990 - 7 AZR 310/89 - RzK I 4 d Nr. 15, zu II 2 der Gründe).

    Ob das zutrifft, läßt sich nicht anhand starrer zeitlicher Grenzen festlegen, insbesondere hindert nicht jede zumindest dreiwöchige rechtliche Unterbrechung die Anrechenbarkeit (BAG Urteil vom 4. April 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe; offen gelassen hingegen von BAG Urteil vom 18. Januar 1979, aaO, zu I 3 der Gründe und von BAG Urteil vom 10. Mai 1989, aaO, zu II b cc der Gründe).

    Der Dauer der Unterbrechung kommt zwar eine wichtige, aber nicht allein maßgebliche Bedeutung zu, ferner sind u.a. der Anlaß der Unterbrechung sowie die Art der Weiterbeschäftigung zu berücksichtigen (vgl. u.a. BAGE 62, 48, 53 = AP, aaO, zu II c aa der Gründe und vom 4. April 1990, aaO, zu II 2 der Gründe).

    So hat auch der Senat in der Ausgangsentscheidung vom 18. Januar 1979 (- 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Wartezeit, zu I 3 der Gründe) ausgeführt, gerade weil § 1 Abs. 1 KSchG ausdrücklich die Erfüllung einer Wartezeit "ohne Unterbrechung" verlange, dürfe die vom Senat vertretene sinngemäße Anwendung das Gesetz nicht in sein Gegenteil verkehren (ebenso BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 54 f. = AP Nr. 7, aaO, zu II c bb der Gründe "angesichts des Gesetzeswortlauts sind einer solchen Annahme von vornherein schon sehr enge Grenzen gesetzt").

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Unterbrechungen unschädlich, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (zB 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BA-GE 62, 48; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

    d) Bei der Prüfung, wann nach den Rechtsprechungsgrundsätzen von einem sachlichen Zusammenhang zwischen mehreren Arbeitsverhältnissen und damit von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis iSv. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX und § 1 Abs. 1 KSchG ausgegangen werden kann, können nicht die festen zeitlichen Grenzen zugrunde gelegt werden, die in anderen Gesetzen, etwa § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 (hierzu BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48) oder § 14 Abs. 3 TzBfG enthalten sind.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Die gesetzliche Wertung muß Ausgangspunkt und die Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten trotz Unterbrechung Ausnahme bleiben (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 55 f.).

    Übersteigt dagegen - wie hier - die Unterbrechung die Dauer der Schulferien um mehrere Wochen, spricht dies gegen einen engen Sachzusammenhang (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 zu B II 2 a der Gründe; BAG 10. Mai 1989 aaO zu II c cc der Gründe).

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Wartezeit die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (BAG 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Nr. 50 , zu II 1 der Gründe).

    Angesichts des Gesetzeswortlauts sind allerdings einer solchen Ausnahme enge Grenzen gesetzt (BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c bb der Gründe).

    Bei der Prüfung des engen sachlichen Zusammenhangs kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; BAG 20. August 1998 aaO, zu II 1 der Gründe).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung währt, desto gewichtiger müssen die sonstigen für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 aaO; BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 - nv., zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Für den engen sachlichen Zusammenhang kommt es insbesondere auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auch auf die Art der Weiterbeschäftigung an (zusammenfassend: BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Aus dem sozialen Schutzzweck des Kündigungsschutzgesetzes hat jedoch das Bundesarbeitsgericht entnommen, daß jedenfalls die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartefrist dann anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (ständige Rechtsprechung, grundlegend BAG Urteile vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 c der Gründe; vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 254 ff. = AP Nr. 2, aaO, zu 3 a bis c der Gründe; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3, aaO, zu I 2 der Gründe sowie vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48, 52 ff. = AP Nr. 7, aaO, zu II c der Gründe).

    Der Dauer der Unterbrechung kommt zwar eine wichtige, aber nicht allein maßgebliche Bedeutung zu; ferner sind u.a. der Anlaß der Unterbrechung sowie die Art der Weiterbeschäftigung zu berücksichtigen (vgl. u.a. Urteil vom 10. Mai 1989, aaO, zu II c aa der Gründe).

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 310/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang

    Der enge sachliche Zusammenhang für die Berechnung der Wartefrist des § 1 Abs. KSchG ist nicht schon dann zu verneinen, wenn die Unterbrechung drei Wochen gedauert hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Zwar ist für die Frage, ob die Befristung eines Arbeitsverhältnisses objektiv zur Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes führt, nicht nur auf die Dauer der Befristung des letzten Arbeitsverhältnisses für sich abzustellen, sondern auch zu prüfen, ob Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen sind (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II c der Gründe).

    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes sind indessen auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989, a.a.O., unter II c, aa der Gründe; BAGE 28, 252, 258 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu 4 b der Gründe).

    Dabei ist stets eine einzelfallbezogene Würdigung der Umstände erforderlich (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989, a.a.O., m.w.N.).

    Mit Rücksicht auf solche Möglichkeiten hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen, ob allein die Unterbrechung für die Dauer von zwei Monaten ausgereicht hat, um einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen einem früheren unbefristeten und einem nachfolgenden befristeten Arbeitsverhältnis zu verneinen (Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c, cc der Gründe).

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG sind jedoch die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 22.04.1998 - 5 Sa 65/97

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89

    Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2005 - 1 Sa 293/05

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung eines Betriebsteils

  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 196/91

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 766/96

    Zusatzversorgung befristet beschäftigter Teilzeitkräfte - Versorgungsleistungen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.1998 - 10 Sa 1224/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Probezeit;

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89

    Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 427/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 424/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

  • LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

  • LAG Hamm, 27.07.1992 - 17 Sa 527/92

    Neueinstellung; Befristung; Kettenbefristung; Aushilfsarbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97

    Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

  • LSG Bayern, 17.12.1998 - L 9 AL 167/97

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Parteistellung des Konkursverwalters;

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1999 - 18 Sa 72/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 89/91

    Voraussetzungen des Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft eines

  • LAG Hamburg, 24.02.1998 - 3 Sa 92/97

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer (Student und zeitweise als

  • LAG Hessen, 03.09.1996 - 15 Sa 1727/95

    Aus- und Weiterbildung: Wartezeit bei Neubegründung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 129/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

  • LSG Bayern, 17.12.1998 - L 9 AL 109/97

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Beginn des Ruhenszeitraums nach § 117

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 585/89
  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 22/90

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 474/89

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

  • LAG Nürnberg, 30.06.1992 - 4 Sa 176/91

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  • ArbG Nürnberg, 16.12.2009 - 8 Ca 2079/09

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