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   BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12   

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https://dejure.org/2014,13536
BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12 (https://dejure.org/2014,13536)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 7 AZR 480/12 (https://dejure.org/2014,13536)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 (https://dejure.org/2014,13536)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 3 S 1 BetrVG, § 37 Abs 3 S 3 BetrVG, § 106 S 1 GewO
    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds wegen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführender Tätigkeiten für den Betriebsrat

  • bag-urteil.com

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • rewis.io

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds wegen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführender Tätigkeiten für den Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratstätigkeit, die betriebsbedingt außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, führt auch zum Anspruch auf Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizeitausgleich für den teilzeitbeschäftigten Betriebsrat

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Gewährung von Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG erfasst nur die persönliche Arbeitszeit des Betriebsratsmitglied

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratstätigkeit: Neuer Freizeitausgleich während Freizeitausgleich möglich?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1104
  • DB 2014, 1558
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Dabei ist zwischen den Parteien unstreitig, dass ein zu gewährender Zeitausgleich dem Arbeitszeitkonto des Klägers gutzuschreiben ist (vgl. auch BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 -) .

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

    bb) Die Bestimmungen zum Arbeitsbefreiungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Halbs. 1 BetrVG enthalten keine den Grundsätzen der Urlaubsgewährung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG entsprechenden Vorgaben zu seiner zeitlichen Festlegung (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 28 ff.) .

    Der Arbeitgeber muss nicht bevorzugt die Wünsche des Arbeitnehmers entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigen (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 26) .

    Dies ist aber nur ein Aspekt der nach billigem Ermessen iSv. § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB festzulegenden zeitlichen Lage der Arbeitsbefreiung zur Erfüllung des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 31) .

    Beachten die Betriebspartner diese gesetzlichen Vorgaben, so kann es zu einer Ansammlung von Ausgleichsansprüchen wie im Streitfall regelmäßig nicht kommen, sondern allenfalls zu lang andauernden Arbeitsbefreiungen ähnlich einer Freistellung nach § 38 BetrVG (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN; 24. März 2011 -  6 AZR 691/09  - Rn. 21 mwN; 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, BAGE 138, 360) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN; 24. März 2011 -  6 AZR 691/09  - Rn. 21 mwN; 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, BAGE 138, 360) .
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG steht dem Betriebsratsmitglied in diesen Fällen ein Ausgleichsanspruch in dem Umfang der von ihm aufgewendeten Zeit zu, wenn das Betriebsratsmitglied seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II der Gründe, BAGE 92, 241) .
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN; 24. März 2011 -  6 AZR 691/09  - Rn. 21 mwN; 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, BAGE 138, 360) .
  • LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsbefreiung bei Betriebsratstätigkeit nach

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Februar 2012 - 4 Sa 888/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Die Erfüllung des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 18; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

    Wie bereits der Wortlaut des § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BetrVG ausdrückt ("ist ... zu gewähren"), bedarf die Freistellung einer empfangsbedürftigen gestaltenden Erklärung des Arbeitgebers, mit der er zum Zweck der Erfüllung des Arbeitsbefreiungsanspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und die Arbeitspflicht des Betriebsratsmitglieds zum Erlöschen bringt (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11, mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher

    Auch die Entscheidung des 7. Senats vom 19.03.2014 (7 AZR 480/12) befasst sich nicht mit der arbeitsschutzrechtlichen Qualifizierung der Betriebsratsarbeit.
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Wie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt hat, verlangt sie im Weg der abschließenden Gesamtklage (vgl. zu den Anforderungen BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11 f.) Differenzvergütungsansprüche für den Zeitraum 1. August 2012 bis 13. Februar 2013.
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Den Darlegungen des Klägers ist zu entnehmen, aus welchen konkreten Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (hierzu BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Betriebsratstätigkeit liegt nicht nur dann "außerhalb der Arbeitszeit" iSv. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn sie zusätzlich zu der durch Arbeitsleistung oder erforderliche Betriebsratstätigkeit bereits ausgefüllten vertraglichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds geleistet wird (so im Ergebnis bereits BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 35 ff., BAGE 158, 31; 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 23 ff.) .

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Unzulässig ist eine Klage, die verschiedene Streitgegenstände nicht iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO individualisiert (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 21 ff.; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. Vor § 253 Rn. 24; zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen abschließenden Gesamtklage, vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11, 12) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Den Darlegungen der Klägerin ist zu entnehmen, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (hierzu BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Wie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt hat, verlangt sie im Weg der abschließenden Gesamtklage (vgl. zu den Anforderungen BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11 f.) Differenzvergütungsansprüche für den Zeitraum 1. August 2012 bis 31. März 2013.
  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Je nach Lage der persönlichen Arbeitszeit eines Betriebsratsmitglieds und der damit zwangsläufig außerhalb der Arbeitszeit erbrachten Betriebsratstätigkeit kann dies über einen längeren Zeitraum zu einer vollständigen Freistellung von der Arbeit führen (s. BAG v. 19.03.2014, 7 AZR 480/12).
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 392/16

    Zulässigkeit der Gewährung von Freizeit in Vorgriff auf eine

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18

    Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 454/21

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Redaktionsversehen

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 383/17

    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18

    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 161/17

    Vergütung von Bereitschaftsdiensten

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 393/16

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2017 - 3 Sa 233/17

    Umfang der Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Diakonischen

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