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   BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85   

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BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85 (https://dejure.org/1987,1273)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1987 - 7 AZR 495/85 (https://dejure.org/1987,1273)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 (https://dejure.org/1987,1273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl - Anforderungen an eine Sozialauswahl - Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers zu den Gründen einer Kündigung - Antrag auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 2302
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Die Mitteilungspflicht des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG beschränkt sich jedoch auf die Gründe, die den Arbeitgeber aus seiner subjektiven Sicht zur Kündigung veranlassen; dementsprechend braucht der Arbeitgeber auch hinsichtlich der Sozialauswahl nur seine subjektiven, d.h. die von ihm tatsächlich angestellten Auswahlüberlegungen mitzuteilen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 21, zu III 1 b cc der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, dann kann sich die stets gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Zwar hat der Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dem Betriebsrat vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung von sich aus auch die Gründe mitzuteilen, die ihn zur Auswahl gerade dieses Arbeitnehmers veranlaßt haben (BAG Urteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Sofern aus den Senatsurteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - und vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - (AP Nr. 9 und 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) abweichende Maßstäbe für die Interessenabwägung bei einer betriebsbedingten Kündigung entnommen werden könnten, hält der erkennende Senat hieran nicht fest.
  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Bei diesem Ausschluß der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch Vereinbarung einer Befristung verbleibt es regelmäßig auch dann, wenn die Befristung wegen Fehlens eines sachlichen Grundes unwirksam ist (vgl. z.B. BAG Urteile vom 2. Dezember 1965 - 2 AZR 91/65 - BAGE 18, 8 [BAG 02.12.1965 - 2 AZR 91/65] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220 [BAG 19.06.1980 - 2 AZR 660/78] = AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Sofern aus den Senatsurteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - und vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - (AP Nr. 9 und 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) abweichende Maßstäbe für die Interessenabwägung bei einer betriebsbedingten Kündigung entnommen werden könnten, hält der erkennende Senat hieran nicht fest.
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, dann kann sich die stets gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Damit engt die Vorschrift lediglich - über das Verbot der willkürlichen Ungleichbehandlung hinaus - das Ermessen des Arbeitgebers bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB Rz 226).
  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Bei diesem Ausschluß der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch Vereinbarung einer Befristung verbleibt es regelmäßig auch dann, wenn die Befristung wegen Fehlens eines sachlichen Grundes unwirksam ist (vgl. z.B. BAG Urteile vom 2. Dezember 1965 - 2 AZR 91/65 - BAGE 18, 8 [BAG 02.12.1965 - 2 AZR 91/65] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220 [BAG 19.06.1980 - 2 AZR 660/78] = AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
    Ist eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, dann kann sich die stets gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig ist (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Der Zweite Senat bestätigt folgende Grundsätze seiner Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung der Unternehmerentscheidung und der Interessenabwägung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung, die nunmehr auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Siebten Senats (Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - NV) stehen:.

    Der Siebte Senat hat in dem Urteil vom 16. Januar 1987 (- 7 AZR 495/85 - n. v., zu I 3 der Gründe) unter Hinweis auf die vorstehend zitierten Urteile des erkennenden Senats ausgeführt, wenn eine ordentliche Kündigung "an sich" betriebsbedingt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sei, dann könne sich die stets gebotene Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken; eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung sei dem Arbeitgeber etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände besonders schutzbedürftig sei.

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    bei objektiver Betrachtung eine Sozialauswahl zu treffen wäre (BAG 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; KR-Etzel 5. Aufl. aaO).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Zu diesen für den Kündigungsentschluß maßgebenden und deshalb auch dem Personalrat mitzuteilenden Gründen zählen auch die bei einer Kündigung herangezogenen Auswahlgesichtspunkte (Senatsurteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 288 f. = AP Nr. 31, aaO, zu III 5 b der Gründe und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe), denn erst damit wird der allgemeine Kündigungsentschluß personalisiert (Senatsurteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Richtig daran ist, daß soziale Auswahlgesichtspunkte nur mitzuteilen sind, wenn tatsächlich eine Sozialauswahl stattgefunden hat (BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe).

    d) Demnach bleibt festzuhalten, daß sich die vorliegende Fallkonstellation wesentlich von derjenigen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1987 (- 7 AZR 495/85 - EzA, aaO) unterscheidet, indem der Arbeitgeber dort dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung mitteilte, eine soziale Auswahl sei nicht vorzunehmen, weil kein mit dem betroffenen Arbeitnehmer vergleichbarer anderer Arbeitnehmer vorhanden sei.

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber annimmt, ein Auswahltatbestand zur personellen Konkretisierung der dringenden betrieblichen Erfordernisse liege überhaupt nicht vor, diese träfen einen bestimmten Arbeitnehmer unmittelbar (vgl. BAG 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - RzK III 1 b Nr. 12; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 128 f.; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 70 f.; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; KR-Etzel aaO § 102 BetrVG Rn. 62 f, 62 g).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1027/94
    Zu diesen für den Kündigungsentschluß maßgebenden und deshalb auch dem Personalrat mitzuteilenden Gründen zählen auch die bei einer Kündigung vom Arbeitgeber herangezoge nen Auswahlgesichtspunkte (Senatsurteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 288 f. = AP Nr. 31, aaO, zu III 5 b der Gründe und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 -, aaO; BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe), denn erst damit wird der allgemeine KündigungsentSchluß personalisiert (Senatsurteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Richtig daran ist, daß soziale Auswahlgesichtspunkte nur mitzuteilen sind, wenn tatsächlich eine Sozialauswahl stattgefunden hat (BAG Urteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu 2 der Gründe).

    d) Demnach bleibt festzuhalten', daß sich die vorliegende Fallkonstellation wesentlich von derjenigen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1987 (-7 AZR 495/85 - EzA, aaO) unterscheidet, indem der Arbeitgeber dort dem Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung mitteilte, eine soziale Auswahl sei nicht vorzunehmen, well kein mit dem betroffenen Arbeitnehmer vergleichbarer anderer Arbeitnehmer vorhanden sei.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige

    Sind diese subjektiven Überlegungen des Arbeitgebers fehlerhaft, das heißt entsprechen sie nicht den gemäß § 1 Absatz 3 KSchG an eine Sozialauswahl zu stellenden Anforderungen, so kann die Kündigung nur gemäß § 1 Absatz 3 KSchG, nicht aber gemäß § 102 Absatz 1 BetrVG unwirksam sein (BAG, Urteil vom 16.01.1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.12.2005 - 2 Sa 116/05

    Innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe als dringendes betriebliches

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 531/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung: Wirksamkeit bei billigerweise hinzunehmenden

    So ist dem Arbeitgeber etwa eine vorübergehende Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer auf Grund schwerwiegender persönliche Umstände besonders schutzbedürftig ist (BAG v. 16.01.1987 - 7 AZR 495/85 - m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 14 Sa 34/88

    Anhörung des Betriebsrats bei der sozialer Auswahl von Arbeitnehmern zum Zwecke

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  • LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86

    Überprüfung einer Unternehmerentscheidung daraufhin, ob sie unsachlich,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 2141/03

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Namensliste; nicht grob fehlerhafte

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 210/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15

    Betriebsratsanhörung, Informationspflicht, Betriebsbedingte Kündigung,

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

  • ArbG Dortmund, 10.03.2021 - 10 Ca 3370/20
  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 209/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 211/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 Sa 16/88

    Betriebsrat; Anhörung; Informationspflicht; Kündigung; Arbeitsverhältnis

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 2590/20
  • LAG Hamm, 03.05.1996 - 10 Sa 1762/95

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedinten Kündigung eines Redakteurs und

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 212/88
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