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   BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81   

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BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 (https://dejure.org/1983,118)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 (https://dejure.org/1983,118)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 (https://dejure.org/1983,118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristungsgrund - Fallgestaltung - Bayern - Aushilfskraft - Bezirksregierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 203
  • NJW 1984, 752 (Ls.)
  • MDR 1984, 344
  • DB 1984, 935
  • JR 1985, 88
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Denkbar ist auch, daß bei einem derartigen Ausfall ein anderer Mitarbeiter die Aufgaben des zeitweilig Verhinderten wahrnimmt und für die Aufgaben dieses anderen Mitarbeiters ein Vertreter eingesetzt wird (vgl. die etwa Urteile die Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - BAG 36, 229 = AP Nr. 61 und - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Derartige rechtserhebliche Besonderheiten , zu deren Prüfung der Senat insbesondere im Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - (BAG 36, 229) mangels dahingehenden Sachvortrags keinen Anlaß hatte, sind im Entscheidungsfalle gegeben.

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 543/81
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Daß die Wirksamkeit der Befristungsabrede auch nicht vom tatsächlichen Einsatzort der Klägerin abhängen kann, folgt überdies daraus, daß sonst die Versetzungsbefugnisse des Beklagten nur gegenüber befristet angestellten Arbeitnehmern und damit in ungleichem Maße eingeschränkt wären (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 1983 - 7 AZR 543/81 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Damit ist unter den genannten Voraussetzungen ein Nachschieben von Befristungsgründen nicht möglich (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAG 37, 283, 295 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Denkbar ist auch, daß bei einem derartigen Ausfall ein anderer Mitarbeiter die Aufgaben des zeitweilig Verhinderten wahrnimmt und für die Aufgaben dieses anderen Mitarbeiters ein Vertreter eingesetzt wird (vgl. die etwa Urteile die Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - BAG 36, 229 = AP Nr. 61 und - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 547/80
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Diese Rechtsprechung hat der Senat u.a. durch die Urteile vom 24. November 1982 (- 7 AZR 350/80 - und - 7 AZR 547/80 - unveröffentlicht) bestätigt.
  • BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 350/80
    Auszug aus BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
    Diese Rechtsprechung hat der Senat u.a. durch die Urteile vom 24. November 1982 (- 7 AZR 350/80 - und - 7 AZR 547/80 - unveröffentlicht) bestätigt.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Das Landesarbeitsgericht hätte mithin prüfen müssen, ob diese Fallgestaltung geeignet ist, die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich zu rechtfertigen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - zu II 3 der Gründe).

    Die Wirksamkeit der Befristungsabrede kann auch deshalb nicht vom tatsächlichen Einsatzort des Vertreters abhängen, weil sonst die Versetzungsbefugnisse des Arbeitgebers (gerade) nur gegenüber befristet angestellten Arbeitnehmern und damit in ungleichem Maße eingeschränkt wären (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. März 1983 - 7 AZR 543/81 - und vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - letzteres zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 4 der Gründe).

    Die erforderliche eigene rechtliche Bewertung dieser Fallgestaltung nach den Wertungsmaßstäben der bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 -, zu II 3 der Gründe) ergibt deshalb, daß sie als sachlicher Grund für eine Befristung anzuerkennen ist.

    Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat insbesondere im Urteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - übernommen und, ohne damit eine sachliche Änderung ausdrücken zu wollen, formuliert, die Sonderregelungen 2 y zum BAT wollten einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war.

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach (so z.B. im Urteil vom 13. April 1983, aaO) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Frage, ob der im Rechtsstreit angeführte Befristungsgrund im Arbeitsvertrag genannt ist, nicht allein vom Wortlaut des Vertrages ausgegangen werden darf.

    Ähnlich wie bei der dem bereits angeführten Senatsurteil vom 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - zugrunde liegenden Fallgestaltung kann indessen auch der Beklagten nicht gestattet werden, im Hinblick auf eine bestimmte Anzahl zu übernehmender Auszubildender beliebig viele Aushilfskräfte im befristeten Arbeitsverhältnis zu beschäftigen.

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138 = EzA BGB § 620 Nr. 160; 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - zu II 4 der Gründe, BAGE 42, 203 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 76).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auch bei ihnen muß nach den Wertungsmaßstäben der bisherigen Rechtsprechung ein sachlicher Grund für eine Befristung anzuerkennen sein (vgl. BAGE 42, 203, 208 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 a der Gründe; Urteil vom 24 September 1986 - 7 AZR 669/84 - AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979, zu II 2 b aa der Gründe).

    Im Urteil vom 13. April 1983 (BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) befaßte sich das Bundesarbeitsgericht mit der befristeten Anstellung von Aushilfslehrkräften für Vertretungsfälle durch Beurlaubungen, im Urteil vom 22. März 1985 (a.a.O.) mit der befristeten Anstellung ausländischer Lehrer, die aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen vom Entsendestaat für eine begrenzte Zeit zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an deutschen Schulen für Schüler ihrer Staatsangehörigkeit abgestellt wurden, und im Urteil vom 24. September 1986 (a.a.O.) mit der befristeten Anstellung von Lehrkräften durch eine Volkshochschule im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und der sozialen Eingliederung junger Ausländer (MBSE).

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