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   BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83   

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BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 (https://dejure.org/1985,2805)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 (https://dejure.org/1985,2805)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 525/83 (https://dejure.org/1985,2805)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Auch diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Auch diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Durch eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig hinzunehmen nicht mehr gewillt ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 -, zu II 5 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse und auszugsweise in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 sowie für den Fall der außerordentlichen Kündigung Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 536/82

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Dieser Standpunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) sowie der allgemeinen Ansicht in der Literatur (vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156 m.w.N.).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Durch eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig hinzunehmen nicht mehr gewillt ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 -, zu II 5 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse und auszugsweise in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Dieser Standpunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) sowie der allgemeinen Ansicht in der Literatur (vgl. KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156 m.w.N.).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 sowie für den Fall der außerordentlichen Kündigung Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Nur solcher Prozeßstoff darf der Entscheidung zugrunde gelegt werden, zu dem Gehör gewährt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 9, 261, 267 [BVerfG 14.04.1959 - 1 BvR 109/58]; vgl. auch BAG 37, 324, 328 = AP Nr. 33 zu Art. 103 GG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
    Durch eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig hinzunehmen nicht mehr gewillt ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 -, zu II 5 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse und auszugsweise in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 19.01.1982 - 3 AZR 504/79

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Im Hinblick auf die eindeutige gesetzliche Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 525/83 - unveröff., zu A II 3 c cc der Gründe) bedarf es auch nicht eines nur verbalen oder schriftlichen Protestes gegen die ausgesprochene Abmahnung, um den Arbeitgeber auf die Risiken hinsichtlich seiner Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozeß aufmerksam zu machen.
  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Am 28. Oktober 1986 hat es die Parteien durch prozeßleitende Verfügung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 73/75 -, 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 -, 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - und 27. Februar 1985 -7 AZR 525/83 - hingewiesen.

    Ebenso wie bei der ordentlichen Kündigung trifft den Kündigenden auch bei der außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; Urteil vom 27. Juni 1985 - 7 AZR 525/83 - n. v.).

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Arbeitnehmer habe ohne den Nachweis für seine Verhinderung zu erbringen, seinen Dienst versäumt, und der Arbeitnehmer sich darauf beruft, er sei infolge Erkrankung arbeitsunfähig gewesen (...)"; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 ("Juris") [A.II.3 c, cc.

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    zum formellen Erfordernis einer arbeitsrechtlich tolerablen Abmahnung, dass das fragliche Fehlverhalten hinreichend "genau bezeichnet" sein müsse, bereits BAG 18.1.1980 - 7 AZR 75/78 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3 [2 a.]; 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - AP Art. 140 GG Nr. 15 [A.IV.3.]; 9.8.1984 - 2 AZR 400/83 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 [III.1 b. und III.3 a.]; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 [3 c, aa.]; seither ständige Rechtsprechung; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte, Anm. LAG Düsseldorf [24.1.1989 - 12 Sa 1169/89] EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 27 S. 8 [II.]: "Bestimmtheit der Rüge".S. zum formellen Erfordernis einer arbeitsrechtlich tolerablen Abmahnung, dass das fragliche Fehlverhalten hinreichend "genau bezeichnet" sein müsse, bereits BAG 18.1.1980 - 7 AZR 75/78 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3 [2 a.]; 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - AP Art. 140 GG Nr. 15 [A.IV.3.]; 9.8.1984 - 2 AZR 400/83 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 [III.1 b. und III.3 a.]; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 [3 c, aa.]; seither ständige Rechtsprechung; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte, Anm. LAG Düsseldorf [24.1.1989 - 12 Sa 1169/89] EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 27 S. 8 [II.]: "Bestimmtheit der Rüge".

    137) S. zum formellen Erfordernis einer arbeitsrechtlich tolerablen Abmahnung, dass das fragliche Fehlverhalten hinreichend "genau bezeichnet" sein müsse, bereits BAG 18.1.1980 - 7 AZR 75/78 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3 [2 a.]; 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - AP Art. 140 GG Nr. 15 [A.IV.3.]; 9.8.1984 - 2 AZR 400/83 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 [III.1 b. und III.3 a.]; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 [3 c, aa.]; seither ständige Rechtsprechung; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte, Anm. LAG Düsseldorf [24.1.1989 - 12 Sa 1169/89] EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 27 S. 8 [II.]: "Bestimmtheit der Rüge".

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

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  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Dabei ist im Falle der Notwendigkeit einer Abmahnung eine nachfolgende arbeitgeberseitige Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -, RzK Abmahnung Nr. 5) und überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Becker-Schaffner, DB 1985, 650; von Hoyningen-Huene, RdA 1990, 193, 207; Berger-Delhey, PersV 1988, 430, 434; a.A.: Beckerle-Schuster, Die Abmahnung, 3. Aufl., 1991, Rdn. 124 ff.; Sibben, NZA 1993, 583 ff.) nur dann nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn die Abmahnung einem Fehlverhalten gegolten hat, das auf einer Ebene mit der zum Anlass für die Kündigung genommenen Pflichtverletzung liegt.

    Die abgemahnten Leistungsmängel oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber erst dann zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden, wenn nach der Abmahnung beim Arbeitnehmer zumindest ein Leistungs- oder Verhaltensmangel der gerügten Art auftritt (ebenso: BAG, Urteil vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 6 Sa 1239/09

    Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung bei vorheriger Abmahnung wegen falscher

    22 Selbst wenn nun eine spätere Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung als gleichartiger Wiederholungsfall anzusehen gewesen wäre, was für eine einschlägige Abmahnung ausreichend ist ( dazu BAG, Urteil vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 zu 3 c bb der Gründe ), hätte dies im vorliegenden Fall doch nicht genügt.
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    b u. III.3a]; 27.2.1985 - 7 AZR 525/83 - RzK I 1 Nr. 5 [3 c. aa]; ständige Rechtsprechung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 8 Sa 910/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unzumutbarkeit

    Erforderlich ist nämlich, dass das abgemahnte Fehlverhalten auf der "gleichen Ebene" gelegen hat wie der Kündigungsvorwurf, d.h. dass es sich um ein gleichartiges bzw. vergleichbares Fehlverhalten handelt (vgl. BAG vom 24.03.1988 - 2 AZR 680/87 - und BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -).
  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 19/90

    Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Täuschung des Arbeitgebers

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 302/86

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Sozialwidrigkeit - Unwirksamkeit der

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 4/87

    Zulässigkeit einer Rücknahme der Klage vor Antragstellung - Auslegung des

  • ArbG Berlin, 05.01.2007 - 28 Ca 19999/06

    Keine Abmahnung wegen Arztbesuch

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