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   BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94   

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BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 (https://dejure.org/1995,394)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 (https://dejure.org/1995,394)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 (https://dejure.org/1995,394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befristung - auflösende Bedingung - erweiterter Beendigungsschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des erweiterten Beendigungsschutzes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung - Arbeitsverhältnis eines erwerbsgeminderten Arbeitnehmers - Gewährung einer Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 620, 622, 626; KSchG § 1; SchwbG § 22; BAT § 59
    Berufsunfähigkeit: Feststellung durch den Versicherungsträger als tarifvertraglicher Auflösungstatbestand - Keine Vertragsbeendigung bei bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2052
  • NZA 1996, 374
  • BB 1995, 2484
  • BB 1996, 1012
  • DB 1995, 2376
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Die Gewährung einer solchen Rente ist ein künftiges Ereignis, über dessen Eintritt keine Gewißheit besteht (BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht zu B I 1 c dd der Gründe).

    Sie lassen einen formalen Tatbestand für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genügen, der nach dem Kündigungsschutzgesetz nur bei Hinzutreten weiterer, in der Person des Arbeitnehmers und/oder in den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen liegenden Umständen eine Kündigung sozial rechtfertigen kann (BAG Urteil vom 13. Juni 1985, aaO., zu B I 3 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen daher tarifvertragliche Beendigungsnormen in Form einer auflösenden Bedingung nicht zur Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Normen führen (BAG Urteile vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung; 13. Juni 1985, aaO.; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Erhalt des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer, deren Schwerbehindertenantrag zumindest vor Ausspruch der Kündigung gestellt und dem Arbeitgeber auch innerhalb eines Monats nach Ausspruch der Kündigung bekannt gegeben war (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) gelten auch für den erweiterten Beendigungsschutz nach § 22 SchwbG.«.

    Unterbleibt diese Mitteilung, ist die Kündigung nicht wegen fehlender Zustimmung der Hauptfürsorgestelle unwirksam (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 08.11.1973 - 2 AZR 550/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Öffentlicher Dienst - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Sie soll diejenigen Einkommensminderungen ausgleichen, die dem Berufsunfähigen dadurch entstehen, daß er seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann und seinen Lebensunterhalt durch die Ausübung geringer qualifizierter Tätigkeiten sichern muß, die ihm auf Grund seines bisherigen beruflichen Status nicht zumutbar sind (BSG Urteil vom 24. März 1993, BSGE 55, 45, 46 ff., m.w.N.; BAG Urteil vom 8. November 1973 - 2 AZR 550/72 - AP Nr. 3 zu § 59 BAT, m.w.N.).

    Auf der anderen Seite will die Tarifnorm berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützen und ihm unter erleichterten Voraussetzungen die Trennung von einem Arbeitnehmer ermöglichen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG Urteile vom 8. November 1973, aaO.; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 ff.).

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Eine Kündigung kommt nach dem ultima-ratio-Grundsatz erst in Betracht, soweit keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz mehr besteht (BAG Urteile vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - EzA § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 = AiB 1995, 357; vgl. die Übersicht bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 ff.).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Eine Kündigung kommt nach dem ultima-ratio-Grundsatz erst in Betracht, soweit keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz mehr besteht (BAG Urteile vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - EzA § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 = AiB 1995, 357; vgl. die Übersicht bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 ff.).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Sofern der Arbeitgeber bei Eintritt der auflösenden Bedingung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist oder unmittelbar danach zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen (BAG Urteile vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - EzA § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = DB 1995, 878, m.w.N.).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 374/86

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Feststellung der Fluguntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen daher tarifvertragliche Beendigungsnormen in Form einer auflösenden Bedingung nicht zur Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Normen führen (BAG Urteile vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung; 13. Juni 1985, aaO.; 14. Mai 1987 - 2 AZR 374/86 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).
  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 443/89

    Lohnstandssicherung und Berufsunfähigkeitsrente - Anspruch auf Weitergewährung

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Auf der anderen Seite will die Tarifnorm berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützen und ihm unter erleichterten Voraussetzungen die Trennung von einem Arbeitnehmer ermöglichen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG Urteile vom 8. November 1973, aaO.; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 ff.).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung feststeht, daß sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der tarifvertraglichen Auslauffrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - EzA § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75 = AiB 1995, 465).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
    Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines " freien" Arbeitsplatzes voraus (BAG Urteil vom 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, zu 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 16.01.1970 - 4 AZR 96/69

    Erteilen von Rechtsauskünften - Organisation der Bundesanstalt - Sachbearbeiter

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Darum hatte das Bundesarbeitsgericht die auflösende Bedingung des § 59 Abs. 1 iVm. Abs. 2 BAT auf die Fälle beschränkt, in denen es an einer solchen Beschäftigungsmöglichkeit fehlte (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - zu I 3 c der Gründe; vgl. auch 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b aa der Gründe, BAGE 113, 64) .

    (e) Ein Arbeitsplatz ist "frei" und darum dem Beschäftigten auf dessen form- und fristgerecht gestellten Antrag anzubieten, wenn dieser nach seinem verbliebenen Leistungsvermögen darauf eingesetzt werden kann und wenn der Arbeitsplatz im Zeitpunkt des Weiterbeschäftigungsantrags unbesetzt ist oder wenn zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass er bis zum Ablauf der Frist des § 33 Abs. 3 TVöD-AT oder in absehbarer Zeit danach frei wird und es dem Arbeitgeber zumutbar ist, diesen Zeitraum zu überbrücken (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - zu I 4 der Gründe) .

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    b) Die Regelung in § 25 I Abs. 2 Buchst. b) MTV dient, ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134), § 62 MTArb (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270) und § 25 II Abs. 1 TVArb Deutsche Post (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 2 der Gründe) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem im Falle einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    Andererseits will die Vorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 2 der Gründe).

    c) Allerdings gebieten Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine einschränkende Auslegung dahingehend, daß eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu I 3 b, c, 4 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - aaO, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

    Die Schutzwirkung des § 22 SchwbG (in der bis zum 30. Juni 2001 geltenden Fassung; jetzt: § 92 SGB IX) greift zu Gunsten des Klägers nicht ein, da er weder im Zeitpunkt der Rentenantragstellung noch bei Zustellung des Rentenbescheids als Schwerbehinderter anerkannt war oder einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hatte (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe).

    Der besondere Beendigungsschutz setzt jedoch voraus, daß die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers anerkannt oder zumindest ein entsprechender Antrag gestellt war (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Ob diese Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vorliegen müssen (vgl. GK-SchwbG-Schimanski 2. Aufl. § 22 Nr. 9), der Zeitpunkt der Rentenantragstellung ausreicht oder auf den Zugang des Rentenbescheids abzustellen ist (offengelassen von BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 3 der Gründe), kann im vorliegenden Fall offenbleiben.

    Ob einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall der besondere Schutz des § 22 SchwbG auch dann zusteht, wenn er die Anerkennung als Schwerbehinderter nicht beantragt hat (vgl. dazu BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 4 e bb der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 2 der Gründe), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Sie begründet den Schutz für den Behinderten erst durch den Verwaltungsakt im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten Personen, bei denen durch die Anerkennung ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 11. Aufl. § 68 Rn. 23; Kossens/von der Heide/Maaß Praxiskommentar zum Behindertenrecht (SGB IX) § 68 Rn. 7; APS/Vossen 2. Aufl. § 85 SGB IX Rn. 11; ErfK/Rolfs 5. Aufl. § 85 SGB IX Rn. 7 und § 69 SGB IX Rn. 15).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Die Bewilligung einer solchen Rente ist ein künftiges ungewisses Ereignis (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 1 der Gründe mwN).

    Sofern zwingender Kündigungsschutz objektiv umgangen wird, bedürfen auflösende Bedingungen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (st. Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 2 der Gründe; BAG 25. August 1998 - 7 AZR 75/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 24 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 13, zu I 1 der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).

    § 25 II Abs. 1 TV Arb dient ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (vgl. dazu insbesondere BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv.) oder § 62 MTArb (vgl. dazu BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - nv.) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    Andererseits will die Tarifvorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. hierzu BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv., zu II 2 der Gründe).

    Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte gebieten allerdings insoweit eine einschränkende Auslegung, als eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b und c sowie 4 der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv., zu II 2 der Gründe).

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Dies ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung offensichtlich ist (BTDrucks 15/2357 S. 24; vgl. Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 a.a.O.; BAG, Urteile vom 27. Februar 1987- 7 AZR 632/85 - NZA 1988, 429 , vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - NZA 1996, 374 , vom 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355 , vom 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - NZA 2006, 665 und vom 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - BAGE 125, 345 Rn. 17; ferner VGH München, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 12 ZB 10.1727 - juris Rn. 6).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Sinn und Zweck der Tarifvorschrift gebieten nach der ständigen Rechtsprechung des BAG jedoch eine einschränkende Auslegung (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 f.).

    Andererseits will die Tarifvorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen und für den ein zumutbarer leistungsgerechter Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe mwN).

    Verlangt der Arbeitnehmer trotz des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen für eine vertragsgemäße Beschäftigung, ggf. auf einem anderen freien Arbeitsplatz ausreicht (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b, 4 der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 d der Gründe).

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Der Arbeitgeber soll von einem objektiv bestimmbaren Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (Senat 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 3 a der Gründe mwN; im Anschluß daran BAG 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Der Sinn und Zweck der Tarifvorschriften, die wie § 62 MTArb die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Berufsunfähigkeit vorsehen, bedürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer einschränkenden Auslegung (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 f.).

    Andererseits will die Tarifvorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen und für den ein zumutbarer leistungsgerechter Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe mwN).

    Verlangt der Arbeitnehmer trotz des Bezugs seiner Rente wegen Erwerbsminderung vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen für eine vertragsgemäße Beschäftigung, ggf. auf einem anderen freien Arbeitsplatz ausreicht (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b, 4 der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 d der Gründe).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Ein Rentenbescheid bindet die Arbeitsgerichte nicht uneingeschränkt, vielmehr muß arbeitsrechtlich sichergestellt werden, daß über die Tarifvertragsbestimmung des § 59 Abs. 1 BAT der Kündigungsschutz nach § 1 KSchG, §§ 622, 626 BGB nicht umgangen wird (BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09

    Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung -

    Auf der anderen Seite will die Tarifnorm berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützen und ihm unter erleichterten Voraussetzungen die Trennung von einem Arbeitnehmer ermöglichen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 - = EzBAT § 59 BAT Nr. 9).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11

    Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende

  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

  • LAG Hamm, 24.07.1998 - 5 Sa 2140/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Unbilligkeit der Berufung des Landes auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11602/04

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses bei Zusammentreffen einer befristeten und einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2001 - 1 Sa 485b/00

    Schwerbehindertenschutz - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Bewilligung von

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2005 - 13 Sa 1943/04

    Fortbestehen oder Nichtfortbestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung

  • LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.1996 - 2 Sa 134/96

    Anspruch einer Solofagottistin auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 409/03

    Abfindung - Wegfall wegen gesetzlicher Rente

  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

  • LAG München, 20.05.2005 - 3 Sa 1319/04

    Auflösende Bedingung, Arbeitsverhältnis

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

  • LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1970/05

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rentenbewilligung - keine befristete

  • LAG Niedersachsen, 19.06.1998 - 3 Sa 2220/97

    Anspruch eines Straßenwärters auf Feststellung des Fortbestandes eines

  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2093/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage - Darlegungs- und

  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 5 Sa 701/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung; Beschäftigung in

  • LAG Hamburg, 05.03.2014 - 5 Sa 36/13

    Geringfügige Beschäftigung - Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LAG Niedersachsen, 01.12.2000 - 12 Sa 1849/95

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung; Leiden

  • LAG Köln, 11.07.1997 - 12 Sa 147/97

    Beginn und Höhe einer Betriebsrente; Anspruch auf Gewährung von

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00

    Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung

  • LAG Hessen, 15.10.2014 - 2 Sa 580/14

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung augrund einer als Schwerbehinderung

  • ArbG Bocholt, 23.03.2000 - 3 Ca 1185/99

    Soziale Auswahl - Informationspflicht des Arbeitnehmers

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