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   BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91   

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BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91 (https://dejure.org/1991,1027)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1991 - 7 AZR 56/91 (https://dejure.org/1991,1027)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 (https://dejure.org/1991,1027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nichtverlängerungsmitteilung Tanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; MuSchG § 9 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4; Normalvertrag Tanz vom 8.6.1980 § 24 Abs. 1; Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht vom 23.11.1977 § 2 Nr. 1
    Keine Ausdehnung des Kündigungsverbots für Schwangere auf die Nichtverlängerungsmitteilung bei befristeten Verträgen im Bühnengewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 1
  • MDR 1992, 976
  • NZA 1992, 925
  • BB 1992, 1360
  • DB 1992, 2637
  • ZUM 1992, 575
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Tarifparteien durch die Verlängerungsregelung in § 24 Abs. 1 Satz 2 NVT mit dieser Tradition brechen wollten (im Ergebnis ebenso: BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 316 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag, zu II 2 der Gründe, zu § 2 Abs. 1 TVM).

    Der Abschluß von auf ein oder mehrere Spielzeiten befristeten Arbeitsverträgen trägt dem berechtigten Bestreben der Bühne Rechnung, künstlerische Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal zu verwirklichen (BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 317 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP, aaO, zu II 3 a der Gründe).

    Daneben liegt der Abschluß auf jeweils eine oder mehrere Spielzeiten befristeter Arbeitsverträge auch im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 319 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP, aaO, zu II 3 b der Gründe, und Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374, 386 = AP, aaO, zu IV 2 der Gründe).

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß die Klägerin durch die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über ihre Schwangerschaft vom 7. November 1988 am 8. November 1988 die Beklagte noch rechtzeitig von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, ist ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 MuSchG nicht feststellbar, da die Nichtverlängerungsmitteilung keine Kündigung ist und ihr nicht gleichgestellt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 321 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag, zu II 4 b der Gründe, zur Kündigung i. S. der §§ 1, 17 KSchG und BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 244 f. = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, zur Kündigung i. S. von § 102 BetrVG).

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Denn die Tarifparteien haben das Recht des Arbeitgebers, den Abschluß eines Anschlußvertrages zu verweigern, nicht materiell eingeschränkt; vielmehr versucht der Tarifvertrag die Arbeitnehmerinteressen vorrangig durch eine verfahrensmäßige Besserstellung zu schützen (so bereits BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 245 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß die Klägerin durch die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über ihre Schwangerschaft vom 7. November 1988 am 8. November 1988 die Beklagte noch rechtzeitig von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, ist ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 MuSchG nicht feststellbar, da die Nichtverlängerungsmitteilung keine Kündigung ist und ihr nicht gleichgestellt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 321 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag, zu II 4 b der Gründe, zur Kündigung i. S. der §§ 1, 17 KSchG und BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 244 f. = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, zur Kündigung i. S. von § 102 BetrVG).

    In bezug auf den Ablauf dieses alten Arbeitsvertrages kommt der Nichtverlängerungsmitteilung nur eine deklaratorische Bedeutung zu, sie bestätigt lediglich, daß die vereinbarte Vertragsdauer keine Verlängerung erfährt (BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 245 = AP, aaO, zu B II 2 der Gründe, bezogen auf die gleichlautende Vorschrift § 2 Abs. 1 TVM; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1965 - VII P 14.64 - AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz).

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    a) Bereits in seiner Entscheidung vom 18. April 1986 (BAGE 51, 374, 385 f. = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag, zu IV der Gründe) hat der Senat den Standpunkt vertreten und ausführlich begründet, daß die Befristung der Verträge des künstlerischen Bühnenpersonals, das nach dem Normalvertrag Tanz angestellt ist, sachlich gerechtfertigt ist.

    Diese Eigenschaft kommt nach der Rechtsprechung des Senats auch künstlerischen Mitarbeitern zu, die wie die Klägerin nur oder jedenfalls auch als Mitglied einer Tanzgruppe vor dem Publikum auftreten (Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374, 386 = AP, aaO, zu IV 2 der Gründe).

    Daneben liegt der Abschluß auf jeweils eine oder mehrere Spielzeiten befristeter Arbeitsverträge auch im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 309, 319 [BAG 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78] = AP, aaO, zu II 3 b der Gründe, und Senatsurteil vom 18. April 1986, BAGE 51, 374, 386 = AP, aaO, zu IV 2 der Gründe).

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54

    Arbeitsverhältnis: Lohnfortzahlung bei Kündigung einer Schwangeren durch

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Nach allgemeiner Ansicht setzt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG voraus, daß für die sich aus dem Gesetz ergebende Unterscheidung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht ersichtlich sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Februar 1973, BAGE 25, 70, 72 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG, zu II 2 a der Gründe; BVerfGE 3, 135, 182) [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] .
  • BAG, 16.02.1973 - 2 AZR 138/72

    Schwangerschaft - Fehlgeburt - Kündigungsverbot - Gleichheitsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Nach allgemeiner Ansicht setzt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG voraus, daß für die sich aus dem Gesetz ergebende Unterscheidung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht ersichtlich sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Februar 1973, BAGE 25, 70, 72 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG, zu II 2 a der Gründe; BVerfGE 3, 135, 182) [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] .
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Beamtenverhältnisse

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Nach allgemeiner Ansicht setzt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG voraus, daß für die sich aus dem Gesetz ergebende Unterscheidung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht ersichtlich sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Februar 1973, BAGE 25, 70, 72 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG, zu II 2 a der Gründe; BVerfGE 3, 135, 182) [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] .
  • BVerfG, 24.09.1990 - 1 BvR 938/90

    Sachliche Rechtsfertigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Studenten

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Art. 6 Abs. 4 GG zwingt nicht dazu, in einer Bewertung der Interessenlage von Arbeitnehmerinteressen beim Abschluß befristeter Arbeitsverträge die Möglichkeit einer Schwangerschaft allen anderen Gesichtspunkten vorgehen zu lassen (BVerfG Beschluß vom 24. September 1990 - 1 BvR 938/90 - AP Nr. 136 a zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m. w. N.).
  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Der Schutzzweck ist auf den Erhalt eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gerichtet und nicht darauf, der werdenden Mutter einen Arbeitsplatz zu verschaffen (ähnlich bereits BAG Urteil vom 27. November 1956, BAGE 3, 309, 312 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG; KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 133).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    Diese Vertragsgestaltung entspricht einem jahrzehntelangen Bühnenbrauch, der nach wie vor durch sachliche Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) gerechtfertigt ist (Senatsurteil, aaO).
  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 14.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
    In bezug auf den Ablauf dieses alten Arbeitsvertrages kommt der Nichtverlängerungsmitteilung nur eine deklaratorische Bedeutung zu, sie bestätigt lediglich, daß die vereinbarte Vertragsdauer keine Verlängerung erfährt (BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 245 = AP, aaO, zu B II 2 der Gründe, bezogen auf die gleichlautende Vorschrift § 2 Abs. 1 TVM; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1965 - VII P 14.64 - AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2016 - 4 Sa 202/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball

    Ein Streit über die Frage der Einsetzbarkeit des Spielers im Spielbetrieb würde in aller Regel mit einem unauflösbaren Gegenüberstehen unvermittelbarer subjektiver Standpunkte enden; auch eine gerichtliche Entscheidung hätte wenig Chancen, durch ihre Überzeugungskraft zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens beizutragen (vgl. zum Bühnenbereich: BAG v. 23.10.1991 - 7 AZR 56/91 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1991 (- 7 AZR 56/91 -) , wonach eine Nichtverlängerungsmitteilung nicht vom Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG aF erfasst war (BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 69, 1) .

    Insofern besteht das Ziel des Kündigungsverbots aber auch nach Auffassung des Siebten Senats in einer effektiven Absicherung der im Mutterschutzgesetz gewährleisteten wirtschaftlichen Rechte (BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Auch eine "Nichtverlängerungsmitteilung" kann aus diesen Gründen einer Kündigung nicht gleichgestellt werden (BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 69, 1) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 47; 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Sie bestätigt, dass die vereinbarte Vertragsdauer keine Verlängerung erfährt (vgl. BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 69, 1) .
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung in Hinblick auf entgegenstehende gesetzliche Verbote zu prüfen (BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91, BAGE 69, 1, juris-Rz. 34).

    Zwar wird hinsichtlich der Anwendbarkeit spezieller Kündigungsschutzvorschriften allgemein der unterschiedliche Rechtscharakter einer Nichtverlängerungsmitteilung im Verhältnis zu einer Kündigung betont (BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91, BAGE 69, 1, juris-Rz. 35; Meinel/Heyn/Herms, 2. Aufl., § 7 AGG Rz. 12; Bolwin/Sponer, § 61 NV Bühne Rz. 23).

    Aus der Funktion einer Nichtverlängerungsmitteilung, welche die tariflich sonst eintretende Vertragsfortsetzung hindern soll (vgl. BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11, ZTR 2014, 40, Rz. 25; Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91, BAGE 69, 1, juris-Rz. 37), folgt aber, dass es sich um eine Willenserklärung und damit um ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 134 BGB handelt (offen gelassen in: BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91, BAGE 69, 1, juris-Rz. 39; aA Opolony "rechtsgeschäftsähnliche Handlung", NZA 2001, 1351 [1353]).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Das Kündigungsverbot nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist daher auf die Nichtverlängerungsmitteilung nach § 61 Abs. 2 NV Bühne nicht anwendbar (vgl. BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, BAGE 89, 339; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 69, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu IV der Gründe, BAGE 51, 374; 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 35, 309) .

    Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 1 b der Gründe, aaO; 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - BAGE 35, 309 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag und vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ist dies bei künstlerisch tätigem Bühnenpersonal zu bejahen.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Nichtverlängerungsmitteilung nach dem TVM nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - aaO und vom 15. März 1989 - 7 AZR 316/88 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zur Rechtsnatur der Nichtverlängerungsmitteilung vgl. auch Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 15.01

    Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn;

    Die in § 61 Abs. 2 Satz 1 NV Bühne bestimmte "Verlängerung" bewirkt nicht die Fortsetzung des bisherigen Vertrages, sondern führt zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ("Anschlussvertrag", vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Die Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses beruht auf dem Zeitablauf des befristet eingegangenen Arbeitsvertrages, nicht auf der Nichtverlängerungsmitteilung(vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 14.84 - BVerwGE 22, 92 = AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz; BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 ; Urteil vom 23. Oktober 1991 a.a.O.; Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen 1996, S. 57; Bolwin/ Sponer, Bühnentarifrecht, A I 2.4 § 2 TVMitteilungspflicht Rn. 14).

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20

    Befristung - sachlicher Grund - Eigenart der Arbeitsleistung - Zweckbefristung -

  • ArbG Köln, 19.10.2017 - 11 Ca 4400/17

    Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern?

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 12 Sa 602/13

    Mitteilung der Nichtverlängerung als Kündigung

  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 10 TaBV 58/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds

  • LAG Köln, 01.12.2016 - 7 Sa 179/16

    Rechtsnatur einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 106/21

    Abgrenzung Kündigungserklärung und Nichtverlängerungsanzeige - Wirksamkeit einer

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08

    Altersgrenze - Flugingenieur

  • BFH, 02.03.2007 - XI B 144/06

    NZB: steuerfreie Abfindung - befristetes Bühnenarbeitsverhältnis, grundsätzliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

  • LAG Köln, 10.09.2014 - 11 Sa 786/13

    Befristung Arbeitsverhältnis; NV-Bühne; künstlerischer Betrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 -

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