Rechtsprechung
   BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7218
BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98 (https://dejure.org/1999,7218)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 7 AZR 579/98 (https://dejure.org/1999,7218)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 7 AZR 579/98 (https://dejure.org/1999,7218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen - Befristete Bewilligung einer Haushaltsstelle - Erkennbarkeit des Wegfalls einer Haushaltsstelle - Erfordernis weiterer Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).

    Die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht zu fordern, sofern nur sichergestellt ist, daß die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus den Mitteln einer nur vorübergehend zur Verfügung stehenden Planstelle erfolgt (vgl. Senat 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - mwN).

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).
  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 619/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Volljuristen im

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).
  • LAG Thüringen, 09.06.1998 - 7 Sa 355/97

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Horterzieherin wegen

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 1998 - 7 Sa 355/97 - aufgehoben.
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Dann kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sich der Haushaltgeber mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und festgestellt hat, dass für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dieser Stelle nur ein vorübergehender Bedarf besteht (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221 = EzA BGB § 620 Nr. 170; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 16. Januar 1987 - 7 AZR 487/85 - zu II 2 a der Gründe mwN, aaO.).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Zum einen kann in diesen Fällen regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und festgestellt hat, dass für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dieser Stelle nur ein vorübergehender Bedarf besteht (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221 = EzA BGB § 620 Nr. 170; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN).

    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle hat der Senat nicht verlangt, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus den Mitteln dieser Stelle erfolgt (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe; 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - zu I 2 b der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen).

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Eine derartige Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist in der Rechtsprechung seit langem als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. etwa BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 64, zu B II 1 der Gründe; zuletzt 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Zur Darstellung dieser haushaltsrechtlichen Abhängigkeit muss aber sicher gestellt sein, dass die Vergütung des Angestellten aus den Mitteln einer konkreten, nur vorübergehend freien Planstelle erfolgt (BAG, Urteil vom 17.04.2001, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y, Urteil vom 17.04.2002, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y, Urteil vom 27.06.2001, 7 AZR 157/00, Urteil vom 03.11.1999, 7 AZR 579/98).

    Es hätte schon so sein müssen, dass mit einiger Sicherheit vom tatsächlichen Wegfall gerade der Stelle, aus der die Klägerin vergütet werden sollte, auszugehen war (BAG, Urteil vom 16.01.1987, 7 AZR 487/85, AP Nr. 111 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Urteil vom 03.11.1999, 7 AZR 579/98).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Zum einen kann in diesen Fällen regelmäßig davon ausgegangen werden, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dieser Stelle nur ein vorübergehender Bedarf besteht (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221, zu II 3 b der Gründe mwN; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe mwN).

    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle hat der Senat nicht verlangt, sofern nur sichergestellt ist, daß die Vergütung des Arbeitnehmers aus den Mitteln dieser Stelle erfolgt (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe; 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - nv., zu I 2 b der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/Einstellungszusage

    Eine derartige Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist in der Rechtsprechung seit langem als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. etwa BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 64, zu B II 1 der Gründe; zuletzt 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

    Die ausdrückliche Zuordnung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (vgl. BAG 7 AZR 542/00 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 443; BAG 7 AZR 758/98 vom 22. März 2000, NZA 00, 881; BAG 7 AZR 579/98 vom 3. November 1999).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 157/00

    Auslegung einer Befristungsvereinbarung - Zeitbefristung oder Zweckbefristung?

    Die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer konkreten, vorübergehend freien Planstelle ist nicht zu fordern, sofern nur sichergestellt ist, daß die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus den Mitteln einer nur vorübergehend zur Verfügung stehenden Planstelle erfolgt (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - nv., zu I 2 b der Gründe; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 16 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 33, zu 4 a aa der Gründe).
  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • ArbG Köln, 02.03.2006 - 1 Ca 11149/05

    Haushaltsrechtliche Befristung; europarechts- und verfassungskonforme Auslegung;

  • LAG Thüringen, 06.02.2001 - 7 Sa 338/00

    Befristung aus Haushaltsgründen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 26 Sa 1449/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - Sicherstellung adäquater

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht