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   BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00   

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https://dejure.org/2002,324
BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 (https://dejure.org/2002,324)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 (https://dejure.org/2002,324)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 (https://dejure.org/2002,324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Wiedereinstellungsanspruch - Befristung - Arbeitsvertrag - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Studentische Hilfskraft - Vertretungskraft - Studienberater - Personalrat

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag

  • RA Kotz

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines von der Arbeit freigestellten Personalratsmitglieds; Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; GG Art. 12 Abs. 1; BeschFG 1996 § 1 Abs. 5 Satz 1 ; BErzGG § 21 Abs. 1
    Kein Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Befristung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Befristung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 620 BGB
    Kein Anspruch auf Wiedereinstellung bei befristeten Verträgen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Befristung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Weiterbeschäftigung nach befristetem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 304
  • NJW 2002, 2660
  • ZIP 2002, 1162
  • NZA 2002, 896
  • BB 2002, 1642
  • BB 2002, 1648
  • DB 2002, 1448
  • JR 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 der Gründe mwN).

    Nur wenn der Arbeitgeber auf Grund der ihm vorliegenden Informationen erhebliche Zweifel daran haben muß, ob die zu vertretende Stammkraft überhaupt wieder zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, daß der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu II 1 a der Gründe).

    Der Befristungsdauer kommt nur insofern Bedeutung zu, als sie neben anderen Umständen darauf hinweisen kann, daß der Sachgrund für die Befristung vorgeschoben ist (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

    aa) Zum einen dürfen, wie der Senat schon wiederholt betont hat, methodisch-systematisch Kündigungsschutz- und Befristungskontrollrecht nicht gleichgesetzt werden (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 24 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 13, zu I 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 b der Gründe).

    Es kommt für die Wirksamkeit einer Befristungsabrede nicht darauf an, ob der Arbeitgeber gerade zu dem vereinbarten Fristende wirksam hätte kündigen können (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 b der Gründe).

    So entspricht es insbesondere beim Sachgrund der Vertretung der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß es dem Arbeitgeber grundsätzlich freisteht, ob er den durch den Ausfall einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf überhaupt sowie ggf. für den gesamten Zeitraum oder nur für einen Teil durch die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers überbrücken will (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a aa der Gründe mwN; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Er soll - in Beachtung der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6, zu I B der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 - nv., zu A II 1 der Gründe) - nicht für die Vergangenheit geschlossen werden, sondern mit Rechtskraft eines dem Antrag entsprechenden Urteils zustandekommen.

    a) Allerdings entspricht es der weitgehend einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6, zu II B 1 bis 3 der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

    Der erkennende Senat hat diesen Anspruch aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden Nebenpflicht hergeleitet (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO, zu II B 2 und 3 der Gründe).

    Er hat den Wiedereinstellungsanspruch verknüpft mit dem durch § 1 KSchG intendierten Bestandsschutz (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO, zu II B 3 a der Gründe) und ihn als notwendiges Korrektiv für die Fälle erachtet, in denen sich die betriebsbedingte Kündigung auf Grund des maßgeblichen Prüfungszeitpunkts ihres Ausspruchs zwar als wirksam erweist, die maßgeblichen Umstände sich aber noch während der Kündigungsfrist entgegen der ursprünglichen Prognose nachträglich ändern (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO, zu II B 2 der Gründe).

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00

    Einstellungszusage als Lehrer nach der Beendigung der Bewährung

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Er soll - in Beachtung der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6, zu I B der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 - nv., zu A II 1 der Gründe) - nicht für die Vergangenheit geschlossen werden, sondern mit Rechtskraft eines dem Antrag entsprechenden Urteils zustandekommen.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    So entspricht es insbesondere beim Sachgrund der Vertretung der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß es dem Arbeitgeber grundsätzlich freisteht, ob er den durch den Ausfall einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf überhaupt sowie ggf. für den gesamten Zeitraum oder nur für einen Teil durch die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers überbrücken will (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a aa der Gründe mwN; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Allerdings dient die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle ebenso wie das staatliche Kündigungsschutzrecht der dem Staat obliegenden Schutzpflicht für den Bestand von Arbeitsverhältnissen (vgl. etwa BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11, zu 3 b der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Allerdings dient die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle ebenso wie das staatliche Kündigungsschutzrecht der dem Staat obliegenden Schutzpflicht für den Bestand von Arbeitsverhältnissen (vgl. etwa BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11, zu 3 b der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12, zu III 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    aa) Zum einen dürfen, wie der Senat schon wiederholt betont hat, methodisch-systematisch Kündigungsschutz- und Befristungskontrollrecht nicht gleichgesetzt werden (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 24 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 13, zu I 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags; Vorliegen eines sachlichen Grundes für

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2000 - 5 Sa 289/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Entgegen der Auffassung des Klägers besteht nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auch kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - zVv., zu B II der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    An diese Unterschiede im vertraglich erworbenen Besitzstand (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304) knüpft die tarifliche Regelung in zulässiger Weise an.
  • ArbG Karlsruhe, 27.04.2016 - 3 Ca 22/16

    Befristetes und Arbeitszeit reduziertes Weiterarbeiten nach Erreichen der

    Dieser Unterschied in dem vertraglich erworbenen Besitzstand ist so gewichtig, dass es gerechtfertigt ist, bei wirksamen Befristungsabreden einen Wiedereinstellungsanspruch als vertragliche Nebenpflicht grundsätzlich abzulehnen (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 600/00, Juris Rd.-Nr. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 1 Sa 1/06

    Arbeitsverhältnis: Mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge;

    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Befristungsgrund anerkannt (vgl. nur BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - NZA 2005, 469 ff.; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 ff.) und in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG sowie in § 21 Abs. 1 BErzGG gesetzlich geregelt.

    a) Teil des Sachgrunds der Vertretung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs (vgl. nur BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - NZA 2005, 469 ff.; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 ff.).

    Auch die von der Klägerin begehrte Wiedereinstellung kann keinen Erfolg haben: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 ff.) besteht nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung.

    Insbesondere ist die Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung auf befristete Arbeitsverträge nicht übertragbar (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 ff.).

    Letztlich entscheidend ist nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 ff.) aber der geringere arbeitsvertragliche Bestandsschutz, den ein Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis gegenüber einem Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis erwirbt.

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Im Anschluß an eine wirksam vereinbarte Befristung besteht, sofern nicht tarifvertraglich oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 11 = EzA BGB § 620 Nr. 189).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Der Arbeitgeber kann die Vertretung auch für einen kürzeren Zeitraum regeln (vgl. etwa BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BAGE 97, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 b der Gründe; 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 11 = EzA BGB § 620 Nr. 189, zu A I 1 der Gründe).
  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Der Umsetzung der dem Staat obliegenden Schutzpflicht für den Bestand von Arbeitsverhältnissen diente vor dem Inkrafttreten des TzBfG die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle (BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - EzA § 620 BGB Nr. 189) .

    Dieser Aspekt hat das BAG (u.a.) dazu bewogen, dem Arbeitnehmer nach Ablauf einer Befristung im Gegensatz zum gekündigten Arbeitnehmer keinen Wiedereinstellungsanspruch einzuräumen (BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - EzA § 620 BGB Nr. 189) .

    Genau diese Prognoseentscheidung hat der Arbeitgeber beim Sachgrund der Vertretung zu treffen (BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - EzA § 620 BGB Nr. 189; 27. Juni 2001 - 7 AZR 326/00 - EzA § 620 BGB Nr. 178; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - EzA § 620 BGB Nr. 174) .

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    Es kann dahinstehen, ob bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung ein Anspruch auf Wiedereinstellung grundsätzlich ebenso ausscheidet wie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer wirksam vereinbarten Befristung (vgl. dazu BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 11 = EzA BGB § 620 Nr. 189, zu B II 1 der Gründe), oder ob die Grundsätze zum Wiedereinstellungsanspruch im Anschluß an eine wirksame betriebsbedingte Kündigung entsprechend gelten.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er den zeitweiligen Ausfall eines Arbeitnehmers überhaupt durch Einstellung einer Ersatzkraft überbrückt, muss er die Vertretung auch nicht für die gesamte voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch Einstellung einer Vertretungskraft regeln, sondern kann auch einen kürzeren Zeitraum wählen und danach über das Ob und Wie einer weiteren Vertretung erneut entscheiden (st. Rspr., vgl. BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BAGE 97, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 b der Gründe; 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 11 = EzA BGB § 620 Nr. 189, zu A I 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 24.08.2007 - 11 Sa 250/07

    Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance

    Zum einen bestünde nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung, sofern nicht - was hier weder von der Klägerin dargetan wurde noch in sonstiger Weise erkennbar ist - tarifvertraglich oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist (BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 600/00, AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 4 Sa 377/09

    Befristung, Vergleich, Wiedereinstellung

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03

    Verbot der Entgeltdiskriminierung bei befristet Beschäftigten

  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 616/01

    Befristung des Arbeitsvertrags eines wissenschaftlichen Mitarbeiters

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12

    Befristungskontrolle - Vertretung - Kausalzusammenhang

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 3/08

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung, Wirksamkeit,

  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 224/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • ArbG Köln, 02.03.2006 - 1 Ca 11149/05

    Haushaltsrechtliche Befristung; europarechts- und verfassungskonforme Auslegung;

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 245/03

    Anspruch eines Frachtzustellers auf tarifliche Besitzstandszulagen unter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2012 - 5 Sa 344/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Mitarbeiter im Leitungsstab eines

  • LAG München, 04.11.2005 - 10 Sa 305/05

    Befristeter Arbeitsvertrag aus sozialen Motiven

  • ArbG Köln, 31.01.2005 - 1 Ca 9541/04

    Wirksamkeit einer Befristung wegen der Deckung eines vorübergehenden

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 651/02

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • LAG Hamburg, 26.07.2002 - 6 Sa 22/02

    Fortbestand eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses; Vertretung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 120/07

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 638/02

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 389/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft - Sachgrund der Vertretung -

  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 5 Sa 263/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Mittelbare Befristung von zwei

  • LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04

    Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14

    Befristungskontrolle

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 11 Sa 322/06

    Kein Anspruch auf Wiedereinstellung unter geänderten Arbeitsbedingungen nach

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 10 Sa 359/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Missbrauchskontrolle -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 7 Sa 62/11

    Wirksamkeit einer Befristung - Vertretung

  • ArbG Bocholt, 06.06.2019 - 1 Ca 135/19

    Richten des Wiedereinstellungsanspruchs des gekündigten Arbeitnehmers im Falle

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 Sa 14/09

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Vertrauenschutz bei In-Aussicht-Stellen der

  • ArbG Bocholt, 06.06.2019 - 1 Ca 1774/18

    Richten des Wiedereinstellungsanspruchs des gekündigten Arbeitnehmers im Falle

  • ArbG Cottbus, 17.04.2008 - 6 Ca 2073/07
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